Altersrente nach 45 Jahren – Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63″ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
- Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind.
- Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben.
- Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.
- Wichtig! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.
Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner” und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Contents
- 1 Was ist der Unterschied zwischen Regelaltersrente und Altersrente für besonders langjährige Versicherte?
- 2 Wer bekommt Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
- 3 Ist die Rente für langjährig Versicherte eine Vollrente?
- 4 Wann darf ich in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
- 5 Wie hoch ist die Rente für besonders langjährig Versicherte?
- 6 Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft?
- 7 Was nicht zu den 45 Beitragsjahren zählt?
- 8 Was bleibt mir von 1500 Euro Rente übrig?
- 9 Ist Altersrente gleich Regelaltersrente?
Was ist der Unterschied zwischen Regelaltersrente und Altersrente für besonders langjährige Versicherte?
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte als abschlagsfreie Altersrente ist geringer als die Regelaltersrente! Viele Menschen in BRD werden im Jahr 2022 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Sie ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersgrenze.
Kann man nach 45 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen?
Ab dem Jahr 1964 Geborene, die 45 Beitragsjahre vorweisen, können mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Werden 45 Beitragsjahre nicht erreicht, können sie mit 67 Jahren abschlagfrei in den Ruhestand eintreten.
Was bedeutet Rente für langjährig Versicherte?
Weitere Renten mit höherem Einstiegsalter – Auch bei diesen Rentenarten wird das Einstiegsalter seit 2012 schrittweise um zwei Jahre angehoben:
Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen. Mehr zur Altersrente für langjährig Versicherte Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben. Mehr zur Erwerbsminderungsrente Bei den Hinterbliebenenrenten wird die Altersgrenze für eine große Witwen- beziehungsweise Witwerrente – abhängig vom Todesjahr des Versicherten – auf das 47. Lebensjahr erhöht. Mehr zu den Hinterbliebenenrenten
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 64 in Rente gehen?
Sie können mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge früher in Rente gehen. Das Rentenalter dafür steigt allerdings auf 65 Jahre an, und liegt aktuell für den Jahrgang 1959 bei 64 Jahren und 2 Monaten.
Wer bekommt Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Altersrente nach 45 Jahren – Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63″ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen. Wichtig! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.
Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner” und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Ist die Rente für langjährig Versicherte eine Vollrente?
10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Warum ist diese Altersrente ohne Abschlag trotzdem niedriger als die Regelaltersrente? – Die Altersrente für besonders langjährig Versicherter ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente.
Wer also früher aufhört mit arbeiten und in diese abschlagsfreie Rente geht, bekommt deshalb weniger Rente, weil er weniger an Beitragszeiten nachweisen kann und weniger Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wenn Sie aber weiterarbeiten bis zur Regelaltersrente werden Sie im Vergleich zur Altersrente für besonders langjährig Versicherter eine höhere Altersrente bekommen.
Weil Sie länger in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Wann darf ich in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957 gilt für diese besondere Altersrente aktuell eine Altersgrenze von 63 Jahren und zehn Monaten.
Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 47 Jahre gearbeitet habe?
Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.
Wie hoch ist die Rente für besonders langjährig Versicherte?
Mit 63 ½ in Rente, ganz ohne Abschläge. Seit der Rentenreform 2012 gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft?
Rente mit 63: wird sie abgeschafft: Die Altersrente für langjährig Versicherte wird nicht abgeschafft. Für die Altersrente für langjährig Versicherte, die auch Rente mit 63 genannt wird, muss der Versicherte das 63. Lebensjahr vollendet haben unn 35 Jahre Wartezeit nach weisen.
Bin ich besonders langjährig versichert?
Das Wichtigste in Kürze –
- Um langjährig versichert zu sein, braucht man 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Besonders langjährig versichert ist man mit 45 Beitragsjahren,
- Nach 35 Jahren kann man ab 63 (bei älteren Jahrgängen auch früher) mit Abschlägen in Rente gehen.
- Nach 45 Jahren dagegen ist ein abschlagsfreier Renteneintritt zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.
Wie beantrage ich die Rente für besonders langjährig Versicherte?
Verfahrensablauf – Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen. Schriftlicher Rentenantrag:
Laden Sie das Antragsformular zur Versichertenrente auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen. Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
Rentenantrag per Online-Verfahren:
Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung. Melden Sie sich dort mit Ihrer Signaturkarte, Ihrem Personalausweis (bei aktiviertem elektronischem Identitätsnachweis) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel an. Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:
Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
Hinweis : Sie können Ihren Rentenantrag auch von einer Person Ihres Vertrauens stellen lassen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Wie kann ich 2 Jahre bis zur Rente überbrücken?
1. Früher in Rente gehen mit Abzügen – Der Geburtsjahrgang 1955 geht dieses Jahr mit 65 Jahren und neun Monaten in Rente. Angenommen, jemand möchte beispielsweise zwei Jahre früher in Rente gehen, dann kann er mit gut 63 Jahren aufhören zu arbeiten und die Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr hinnehmen, wenn er 35 Beitragsjahre erfüllt. Ohne Abschläge müsste die Person auf 45 Beitragsjahre kommen.
Wann lohnt es sich früher in Rente zu gehen?
Die Rente aufschieben? – Sind die Voraussetzungen gegeben, kann es sich durchaus lohnen, die Lebensarbeitzeit etwas zu verlängern. Denn nicht für alle Menschen ist der Ruhestand die erstrebte Position. Sind Energie und Freude am Beruf noch da und der Arbeitgeber macht mit, kann sich das Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus positiv auswirken – auch finanziell.
Was nicht zu den 45 Beitragsjahren zählt?
Was zählt zu den 45 Beitragsjahren? | Die Techniker – Firmenkunden Zu den 45 Beitragsjahren zählen neben Beschäftigungszeiten auch Kindererziehungszeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I. Ausgenommen hiervon sind die letzten zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter.
Warum wird der Zuschlag für langjährig Versicherte?
Zusammenfassung – Die Grundrente wurde in Deutschland zum 1.1.2021 eingeführt. Anders als es die Bezeichnung “Grundrente” erwarten lässt, handelt es sich hierbei nicht um einen einheitlichen (Grund-)Rentenbetrag oder Sockelbetrag. Vielmehr wird die Grundrente für langjährig Rentenversicherte mit unterdurchschnittlichen Rentenansprüchen individuell berechnet.
- Dies erfolgt, indem zu der Rente ein individueller Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung gezahlt wird.
- Damit ist die Grundrente keine gesonderte Rentenart, sondern integraler Bestandteil der Rentenberechnung.
- Einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung erhalten Versicherte mit 35 Jahren an Grundrentenzeiten, wenn sie – vereinfacht ausgedrückt – im Durchschnitt ihres Versicherungslebens ein Einkommen von mindestens 30 % und weniger als rund 80 % des rentenrechtlichen Durchschnittsentgelts (entspricht jährlich betrachtet rund 0,8 Entgeltpunkte) erzielt haben.
Auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren, aber mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten, können einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte erhalten. Von der Grundrente wird nicht nur der Rentenzugang ab dem Jahr 2021 erfasst, sondern auch der Rentenbestand mit einem früheren Rentenbeginn.
- Die Grundvorschrift für die Grundrente in Gestalt der Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist § 76g SGB VI,
- Ergänzende (Verweis-)Vorschriften zu dieser Norm befinden sich in § 66 Abs.1 Nr.11, Satz 2 und § 113 Abs.1 Satz 1 Nr.12 SGB VI,
- Die Regelungen zum Zugangsfaktor gelten für die Grundrente nach § 77 Abs.5 SGB VI analog.
Von der Grundrente wird nicht nur der Rentenzugang ab dem Jahr 2021 erfasst, sondern auch der Rentenbestand mit einem früheren Rentenbeginn. Die Einzelheiten hierzu regeln die §§ 307e und 307f SGB VI, Auf den Grundrentenzuschlag ist nach § 97a SGB VI bestimmtes Einkommen anzurechnen.
Hinsichtlich des automatisierten Abrufverfahrens gilt § 151b SGB VI und hinsichtlich der Auskunftsrechte der Rentenversicherung bei den Kreditinstituten im Hinblick auf Einkünfte aus Kapitalvermögen § 151c SGB VI, Bezüglich der verzögerten Auszahlung der Grundrente gilt § 307g SGB VI, Zur Flankierung der Grundrente wurde ein Freibetrag in der Grundsicherung und bei Wohngeld geschaffen (s.
§ 11b Abs.2a SGB II, § 82a SGB XII und § 17a Wohngeldgesetz ).
Was bleibt mir von 1500 Euro Rente übrig?
Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.500 Euro müssen Sie als Versicherter mit Kind im Schnitt mit Abzügen in Höhe von 167,25 Euro von Ihrer Bruttorente rechnen. Damit bleiben Ihnen nach dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge nur (1.500 – 167,25 = ) 1.332,75 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Altersrente und Vollrente?
Rentenlexikon | Vollrente Die Vollrente ist die gesamte Altersrente, im Gegensatz zur Teilrente. Altersrenten können ab 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.
Ist die Grundrente von 1250 € brutto oder netto?
Grundrente: Wer von der neuen Grundrente profitiert Eine höhere Rente bekommen vor allem Frauen, die lange gearbeitet aber wenig verdient haben. © Getty Images Wer lange gearbeitet aber wenig verdient hat, bekommt einen Rentenzuschlag. Die Stiftung Warentest erklärt, wie die Grundrente funktioniert und hilft bei der Berechnung.
Lesen Sie auf dieser Seite: Nachdem die Rentenversicherung den Anspruch aller Rentnerinnen und Rentner überprüft hat, bekommen nun 1,1 Millionen Menschen eine Aufstockung ihrer Rente. Durchschnittlich werden 86 Euro zusätzlich zur „normalen” Rente ausgezahlt. Die Grundrente ist für all jene gedacht, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber eher wenig verdient haben.
Damit jahrzehntelange Arbeit mit niedrigem Verdienst bei der Rente besser berücksichtigt wird, gibt es für solche Menschen jetzt einen Zuschlag. Sie sollen mit der Grundrente im Alter besser dastehen als diejenigen, die gar nicht oder nur kurz in die Rentenversicherung eingezahlt haben. © Stiftung Warentest / René Reichelt Um die volle Grundrente zu bekommen, müssen Versicherte mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen:
Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit, Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege, Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege, Ersatzzeiten (das sind zum Beispiel Zeiten der politischen Haft in der DDR).
Für alle, die mindestens 33 aber nicht 35 Jahre mit Grundrentenzeiten vorweisen können, gibt es eine geringere Aufstockung. Sie steigt mit jedem Monat, bis mit 35 Jahren die volle Grundrente erreicht ist. © Stiftung Warentest / René Reichelt Die Grundrente richtet sich zwar an Menschen mit niedrigen Löhnen. Zu wenig dürfen sie aber auch nicht verdient haben. Der Gesetzgeber will mit einer Untergrenze verhindern, dass Personen vom Zuschlag profitieren, deren Arbeitsentgelte nur die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten – wie das etwa bei „Minijobbern” oft der Fall ist.
- Berechnet wird die Grundrente deshalb aus allen „Grundrentenbewertungszeiten”, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat.
- Das sind im Jahr 2023 monatlich rund 1079 Euro brutto und entspricht 0,025 monatlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto.
Liegt der Verdienst in einem bestimmten Zeitraum darunter, zählt dieser nicht mit. Hat ein Rentner also 40 Jahre gearbeitet und in 15 Jahren davon weniger als 30 Prozent des Durchschnitts verdient, wird die Grundrente nur aus den Entgeltpunkten der anderen 25 Jahre berechnet.
Der Durchschnittsverdienst ändert sich jedes Jahr. Die Gehaltsgrenzen sind deshalb für vergangene Jahre andere. Der Verdienst während des Berufslebens darf aber für den Grundrentenanspruch auch eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten haben. Im Schnitt dürfen Rentnerinnen und Rentner höchstens 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens erzielt haben.
Das sind im Jahr 2023 rund 2 876 Euro brutto im Monat und entspricht 0,8 jährlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto. Ist das übers gesamte Berufsleben erzielte durchschnittliche Einkommen höher, gibt es keinen Zuschlag. Tipp: Mehr Informationen zur Berechnung der Rente in unserem Artikel,
Die Grundrente wird anhand bestimmter Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto berechnet, die Versicherte im Laufe ihres Erwerbslebens gesammelt haben. Für ein Jahr Rentenbeiträge mit Durchschnittsverdienst (2023: 43 142 Euro) bekommen Versicherte in den alten Bundesländern einen Entgeltpunkt, in den neuen Bundesländern etwas mehr.
Die erworbenen Entgeltpunkte werden verdoppelt, allerdings auf maximal 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr und für maximal 35 Jahre. Der ermittelte Wert wird danach um 12,5 Prozent gekürzt. Das soll dafür sorgen, dass Menschen, die einen höheren Beitrag gezahlt haben, auch eine höhere Gesamtrente bekommen.
Wer zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten vorweisen kann, bekommt einen kleineren Zuschlag. Bei 33 Jahren werden die Entgeltpunkte auf maximal 0,4 Entgeltpunkte hochgewertet. Für jeden zusätzlichen Monat erhöht sich die Aufwertung – bis auf maximal 0,8 Entgeltpunkte bei 35 Jahren. Allzu viel sollten Rentnerinnen und Rentner nicht erwarten.
Im Durchschnitt liegt der Zuschlag laut Arbeitsministerium 2023 bei rund 86 Euro im Monat. Im Optimalfall sind jedoch knapp 420 Euro möglich. © Stiftung Warentest / René Reichelt Ist das Einkommen im Ruhestand trotz niedriger gesetzlicher Rente ordentlich, etwa durch einen Job oder Mieteinkünfte, zahlt die Rentenkasse den Zuschlag nicht oder nur teilweise. Die volle Grundrente wird nur an Rentnerinnen und Rentner gezahlt, deren Einkommen unter einem Freibetrag von 1 250 Euro für Alleinstehende und 1 950 Euro für verheiratete Paare liegt.
- Dieser Freibetrag soll jährlich angepasst werden.
- Der Einkommensfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (Gehalt, Renten,, Mieteinkünfte und ähnliches) inklusive zu versteuernder Kapitalerträge.
- Der steuerfreie Anteil der Rente wird hinzugerechnet.
- Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Bruttoeinkommen.
Das Finanzamt berücksichtigt dafür Abzüge wie zum Beispiel und, Liegt das berücksichtigte Einkommen oberhalb des Freibetrags, wird das darüberliegende Einkommen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Das soll durch einen automatischen Datenabgleich mit dem Finanzamt passieren.
- Übersteigt das Einkommen bei Alleinstehenden 1 600 Euro und bei Ehepaaren 2 300 Euro, wird das Einkommen darüber zu 100 Prozent angerechnet.
- Ein Aspekt der Einkommensanrechnung, der sicher für Verwirrung sorgen wird: Angerechnet wird immer das vom Finanzamt übermittelte Einkommen des vorvergangenen Jahres.
Für 2023 wird also das Einkommen von 2021 angerechnet. Das liegt laut Rentenversicherung daran, dass der Abgleich mit dem Finanzamt automatisch geschehen soll und für Neurentner 2023 beim Finanzamt erst das steuerpflichtige Einkommen des Jahres 2021 vorliegt.
- Wer also 2023 eine kleine Rente bekommt, aber in den beiden Jahren davor noch ordentlich verdient hat, hat zwei Jahre lang keinen Anspruch auf die Grundrente.
- Es muss jedoch laut Arbeitsministerium keine Rentnerin und kein Rentner eine Steuererklärung abgeben, um eine Grundrente zu erhalten, wenn sie oder er nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist.
Gibt es kein zu versteuerndes Einkommen, würden nur die Renteneinkommen und Versorgungsbezüge mit pauschalen Abzügen berücksichtigt. Bei Paaren, die zwar zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, wird das Einkommen einzeln betrachtet. Ein Partner könnte also hohe Einkommen haben, ohne dass die Grundrente des anderen Partners davon betroffen ist.
Heiraten die beiden, würde der Grundrentenzuschlag entfallen, da nun das Einkommen des Paares betrachtet würde – unabhängig davon, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen. Das System der Grundrente ist kompliziert. Deshalb hier einige Beispiele zur Verdeutlichung: Ein Rentner aus Köln hat 40 Jahre lang 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet, er hat also halb so viel wie der Durchschnitt verdient.
Das entspricht aktuell einem Jahresgehalt von 19 451 Euro. Seine gesetzliche Rente beträgt damit 720 Euro. Durch die Grundrente bekommt er für 35 Jahre 0,3 Entgeltpunkte zusätzlich (378 Euro). Damit kommt er insgesamt auf die Maximalerhöhung von 0,8 Entgeltpunkten.
Dieser Wert wird um 12,5 Prozent gekürzt. Der Zuschlag des Rentners würde somit 331 Euro betragen. Als neue Rente bekäme er 1 051 Euro. Angenommen, der alleinlebende Kölner Beispiel-Rentner arbeitet nebenbei und kommt so zusammen mit seiner Rente auf ein monatliches anrechenbares Einkommen von insgesamt 1 400 Euro.
Nach Abzug des Freibetrags (1 250 Euro) bleiben 150 Euro. Davon werden 60 Prozent – 90 Euro – von seiner ursprünglichen Grundrente von 331 Euro abgezogen. Der Zuschlag durch die Grundrente würde dann nur noch 241 Euro betragen (331 Euro – 90 Euro).
- Eine Rentnerin aus Chemnitz hat 40 Jahre lang 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet.
- Ihre gesetzliche Rente beträgt damit etwa 1 061 Euro.
- Durch die Grundrente bekäme sie für 35 Jahre 0,05 Entgeltpunkte zusätzlich.
- Nach der Kürzung um 12,5 Prozent wären das 54 Euro.
- Angenommen, sie würde nebenbei arbeiten und wie der Rentner im Beispiel oben auf 1 400 Euro monatlich anrechenbares Einkommen kommen, würden ihr theoretisch ebenfalls 90 Euro abgezogen.
Ihre Grundrente von 54 Euro entfällt damit. Eine Rentnerin in Braunschweig hat 35 Jahre gearbeitet und 5 Jahre Kinder erzogen. Während ihres Arbeitslebens hat sie die ersten 20 Jahre 0,6 Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet und danach 15 Jahre nur noch 0,25 Prozent (monatlich 25 Prozent des Durchschnittsentgelts).
- Ihre Rente beträgt damit inklusive Kindererziehungszeiten 855 Euro.
- Sie hat Anspruch auf eine Grundrente, allerdings werden nur die 20 Jahre mit 0,6 Entgeltpunkten für die Berechnung herangezogen.
- Die 15 Jahre mit dem geringeren Gehalt entfallen für die Berechnung.
- Sie bekommt also für 20 Jahre 0,2 Entgeltpunkte hinzu.
Nach der Kürzung um 12,5 Prozent sind das 126 Euro Grundrentenzuschlag. Anders als beim Einkommen spielt die Höhe des Vermögens bei der Grundrente keine Rolle. Eine Vermögensprüfung findet nicht statt. Versicherte können also Grundrente erhalten, auch wenn sie Haus, Land, oder andere größere Vermögenswerte haben.
- Damit die Grundrente keine negative Auswirkung auf einen eventuellen Bezug von hat und damit wirkungslos würde, gibt es hier einen Freibetrag.
- Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutztem Wohneigentums für Menschen mit niedrigen Einkünften.
- Gerade in Großstädten sind viele Rentnerinnen und Rentner auf Wohngeld angewiesen.
Durch den Freibetrag wird die gesetzliche Rente, einschließlich der Grundrente, beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet. Der Freibetrag wird je nach Einkommen individuell berechnet und beträgt mindestens 100 Euro und maximal 251 Euro. © Stiftung Warentest / René Reichelt Im Juli 2021 hat die Rentenversicherung die ersten Bescheide zur Grundrente versendet. Sie wurde am 2. Juli 2020 vom Bundestag verabschiedet. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Rentner seit dem 1. Januar 2021.
- Die Deutsche Rentenversicherung warnte allerdings schon früh vor dem hohen Verwaltungsaufwand bei der Prüfung der Neu- und Bestandsrentner, so dass die Zuschläge nicht sofort ausgezahlt werden konnten.
- Seit Januar 2021 aufgelaufene Beträge werden nachgezahlt.
- Zuschläge, die vor dem Tod des Berechtigten noch nicht ausgezahlt wurden, bekommt der hinterbliebene Ehepartner.
Auch die Hinterbliebenenrente erhöht sich durch den Grundrentenzuschlag. Damit es durch die Grundrente nicht zu einer höheren Belastung der Rentenbeitragszahler kommt, sollen die Kosten vollständig durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung – also aus Steuermitteln – finanziert werden.
01.01.2023 – Arbeitnehmer können Altersteilzeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teilzeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt.
12.01.2022 – Die staatliche Grundsicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht. test.de erklärt, wie der Staat hilft und beantwortet häufige Fragen zum Thema.
18.04.2023 – Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter.
: Grundrente: Wer von der neuen Grundrente profitiert
Ist Altersrente gleich Regelaltersrente?
Rentenbeginn-Rechner – Wann gehen Sie (endlich) in Rente? Mit dem Rentenbeginn-Rechner ganz einfach Ihr Renteneintrittsalter berechnen sowie das Datum des Rentenbeginns ermitteln. In Deutschland kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, eine Altersrente beantragen.
In der Regel hat der Versicherte darauf Anspruch, wenn er die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sowie eine Wartezeit von fünf Jahren eingehalten hat. Daher wird diese Rente auch Regelaltersrente genannt. In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung Teil der Sozialversicherung. Alle Arbeitnehmer sind hier rentenversichert.
Auch Selbstständige können freiwillig beitreten.
Was versteht man unter Regelaltersrente?
Rentenlexikon | Regelaltersrente Versicherte erhalten die Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Regelaltersgrenze haben vor 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht.
Wer in der Zeit zwischen 1947 und 1963 geboren ist, für den wird die Regelaltersgrenze stufenweise auf 67 angehoben. Bei rechtzeitigem Antrag beginnt die Regelaltersrente mit dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 99 SGB VI). Nimmt jemand die Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit nach Erreichen der Altersgrenze nicht in Anspruch, erhält er später einen Zuschlag und damit eine höhere Rente.
: Rentenlexikon | Regelaltersrente
Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft?
Rente mit 63: wird sie abgeschafft: Die Altersrente für langjährig Versicherte wird nicht abgeschafft. Für die Altersrente für langjährig Versicherte, die auch Rente mit 63 genannt wird, muss der Versicherte das 63. Lebensjahr vollendet haben unn 35 Jahre Wartezeit nach weisen.