Was Bedeutet C1 171 Auf Dem Führerschein?

Was Bedeutet C1 171 Auf Dem Führerschein
Die Schlüsselzahl 171 beim Führerschein C1 – Uns erreichen viele Nachfragen zum Führerschein C1 mit Zusatz 171, Diese Schlüsselzahl ist nur in Deutschland gültig (wie alle Zusätze über 100) und besagt, dass der Inhaber auch Kfz der Klasse D fahren darf, wenn diese nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen und keine Personen an Bord sind.

Was darf ich mit Führerschein Klasse C1 171 fahren?

Kraftomnibusse fahren: Schlüsselzahl 171 – In Deutschland dürfen Besitzer eines C1- oder C1E-Führerscheins auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste fahren. Allerdings nur, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs 7,5 t nicht übersteigt – und die Fahrt der Überprüfung des technischen Zustands dient.

Was darf ich mit C1 und C1E fahren?

Der Führerschein für Sattelzüge – Mit dem LKW-Führerschein der Klasse C1 darfst du leichtere Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 – 7.5 Tonnen fahren. Das Fahrzeug darf dabei höchstens 8 Sitzplätze haben. Die C1E-Klasse erlaubt dir, zu dem Fahrzeug der Klasse C1 einen Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750kg mitzuführen. Insgesamt können 12 Tonnen bewegt werden.

Was heißt 171?

Schlüsselzahl 171 – Wer zusätzliche Berechtigungen erlangt hat, der findet diese durch Schlüsselzahlen auf der Rückseite des Fahrdokuments. Beim Führerschein C1 ist oftmals „ 171 ” zu lesen. Es handelt sich dabei um die Erlaubnis, auch Fahrzeuge der Klasse D zu fahren, solang diese die 7,5-Tonnen-Grenze nicht überschreiten und keine Personen befördert werden.

Wie viel Tonnen darf man mit C1 fahren?

Führerscheinklassen – Seit dem 1. Januar 1999 dürfen Pkw-Führerschein-Neulinge nur noch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen fahren. Wer bis zu 7,5 Tonnen bewegen will, braucht die Klasse C1. Achtung: Die bezieht sich nur auf das Fahrzeug.

Was ist der Unterschied zwischen CE und C1E?

Es werden 4 Lkw-Klassen unterschieden: –

C1 (mittelschwere Lkw) C1E (mittelschwere Lastzüge) C (schwerere Lkw) CE (schwere Lastzüge)

Ist ein 7 5 Tonner ein Lkw?

Beim Umzug eines Mehrpersonenhaushalts stoßen Kleintransporter wie der Sprinter schnell an ihre Grenzen.7,5 Tonnen LKW sind in diesem Fall dann oft die ideale Lösung. Diese Fahrzeuge verfügen über ein Ladevolumen von bis zu 36m³ und könnten damit auch rund 15 Europaletten (je nach Modell) transportieren.

Was bedeutet im Führerschein CE 79 C1E 12000kg L 3?

Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden:

Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t
dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t
Kleinkrafträder bis 50 ccm
Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erteilt war)

Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt:

B, BE, C1, C1E, M, L

Es dürfen also wie vorher Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.

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A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum,

sofern die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 (BRD) vor dem 01.04.1980 erteilt wurde.

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CE(79),

allerdings bis 31.12.2010 nur auf besonderen Antrag, ab 01.01.2011 auch ohne Antrag; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.

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Bei CE(79) handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt. Hierzu führt das VG Hamburg (Urteil vom 16.12.2009 – 15 K 1517/09) aus:

“Zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 ist auf der Grundlage des § 6 StVG die Fahrerlaubnisverordnung erlassen worden. Diese bestimmt in Anlage 3 zu § 6 Abs.7 FeV auch den Umfang der Berechtigung nach Umstellung der alten Fahrerlaubnisklassen. Danach erhält, wer die Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 bis zum 31. Dezember 1998 erworben hat, die (neuen) Fahrerlaubnisklassen B, BE, Cl, C1E, M und L. Dies schließt gegenüber der alten Klasse 3 das Führen gewisser Züge aus. Aus Gründen der Besitzstandswahrung kann jedoch auf Antrag die neue Fahrerlaubnis um die Klasse CE 79 ergänzt werden, die die ausgeschlossenen Berechtigungen wieder in die Fahrerlaubnis einfügt. Diese ist keine „reguläre” Fahrerlaubnisklasse und wird deshalb auch in dem insoweit abschließenden § 6 Abs.1 Satz 1 FeV nicht genannt. Ihre Einrichtung war erforderlich geworden, weil die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 3 auch zum Führen von Zügen bestehend aus einem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und einem einachsigen Anhänger berechtigte. Soweit diese Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 000 kg überschreitet, fällt sie in die Klasse CE, die ansonsten der (alten) Klasse 2 entspricht. Daher kann die Fahrerlaubnisklasse CE dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 nicht vollständig erteilt werden, sondern lediglich in dem Umfang, den er auch bisher mit Klasse 3 führen durfte. Diese Einschränkung wird auf dem Scheckkartenführerschein durch das Berechtigungsmerkmal „CE 79″ zum Ausdruck gebracht (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks.443/98, S.247 f.)”

Auch das Verwaltungsgericht Ansbach (Beschluss vom 11.02.2013 – AN 10 E 13.00287) hat zum Umfang der Berechtigung CE 79 festgestellt:

“Der Umfang der Fahrerlaubnisklasse CE 79 ergibt sich aus § 6 Abs.7 FeV i.V.m. Anlage 3 und Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung. Danach ist diese Fahrerlaubnisklasse eine Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Es besteht zwischen den Beteiligten kein Streit darüber, dass der streitgegenständliche, zulassungspflichtige Fahrzeuganhänger über zwei Achsen verfügt mit der Folge, dass die Fahrzeugkombination des Antragstellers insgesamt vier Achsen besitzt. Demnach reicht die Fahrerlaubnis der Klasse CE 79 nicht zum Führen der streitgegenständlichen Zugkombination aus.”

Die Berechtigung ergibt sich aus § 34 Abs.4 Nr.3 Buchstabe a StVZO. Danach darf die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, nur 11 to. betragen; 7,5 to. plus 11 to. ergeben die 18,5 to. Bei Sattel-Kfz gilt folgendes: Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf. Für die 12-to.-Berechtigung muss also eine Umschreibung vorgenommen werden. Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L<=3, Das bedeutet, dass bei Kombinationen maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen, wenn das zGG mehr als 12.000 kg beträgt. Siehe hierzu auch Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein - lfd- Nr.121 - Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) :

Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t,

Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. Anmerkung 1: Für die Berechnung der Gesamtmasse bei der Klasseneinteilung bei Kombinationen kommt es nur auf Addition der Gesamtmassen der Zugmaschine und des Anhängers ohne Berücksichtigung der Stützlast an.

“Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.”

Anmerkung 2: Bei einem Umtausch verfallen ab dem 50. Lebensjahr keine Besitzstände, z.B. das Führen von Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to. Ohne Umschreibung (einschl. ärztliche/augenärztliche Untersuchung) dürften sonst nur noch 3-achsige Kombinationen bis 12 to.

Geführt werden. Ist – wie z.B. nach einem Fahrerlaubnisentzug – eine alte Klasse 3 gar nicht mehr vorhanden, kann eine neue Fahrerlaubnis nur im Rahmen der durch § 6 FeV vorgegebenen Fahrerlaubnisklassen (Äquivalenzen) erteilt werden; dies bedeutet, dass nach Entzug eine Erteilung von CE(79) nicht zulässig ist.

In diesem Zusammenhang muss aber bezüglich der Prüfungsfreiheit im übrigen die Übergangsvorschrift des § 76 Abs.11a FeV (Fassung bis 31.12.2010) beachtet werden:

“Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs.2 verzichtet hat.”

Mit Wirkung ab 01.01.2011 hatte § 76 FEV Nr.11a eine neue Fassung erhalten:

§ 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Erlöschen der Klasse 3 alten Rechts) Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Absatz 2 angeordnet hat. Satz 1 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist.

Ab 01.01.2015 lautet die Fassung von § 78 Nr.11a FEV:

§§ 20 und 24 Absatz 2 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung einer oder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, erneute Erteilung einer auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschenen Fahrerlaubnis) Personen, denen eine Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder die einen Verzicht auf ihre Fahrerlaubnis erklärt haben, wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt. Personen, deren Fahrerlaubnis auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschen ist, wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 24 Absatz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erneut erteilt. Wurde vor dem 1. Januar 2015 eine Fahrerlaubnis neu erteilt, wird auf Antrag vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In zeitlicher Hinsicht und bezüglich der Altersbeschränkung ist folgendes zu berücksichtigen: Die Möglichkeiten der Umschreibung bzw. des Umtauschs waren zunächst zeitlich begrenzt. Nach § 76 Nr.9 Sätze 7 und 9 FeV entfiel die Berechtigung zum Führen einer in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombination für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 3 (alt), sobald sie das 50.

Lebensjahr vollenden und ihre (alte) Fahrerlaubnis nicht bis zum 31. Dezember 1998 bzw. – sofern sie das 50. Lebensjahr bis zum 31. Dezember 1999 vollenden – nicht bis zum 1. Januar 2001 hatten umstellen lassen. Bei einer späteren Umstellung wird nur noch die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 to.

zGG bzw. von Gespannen bis 12 to. zGG erworben, es sei denn, der Betroffene unterzieht sich den medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen (im 5-Jahres-Rhytmus). – nach oben –

Welchen Führerschein brauche ich um einen 40 Tonner zu fahren?

Die Berechtigung zum Führen schwerer Lkw – Was Bedeutet C1 171 Auf Dem Führerschein Mit einem Führerschein der Klasse C können Sie 40 Tonnen durch den Verkehr bewegen. Lkw sind die Schwergewichte unter den Verkehrsteilnehmern und für den Gütertransport in Deutschland unerlässlich. Allerdings erfordert das Handling dieser Fahrzeuge – sowohl aufgrund der Größe als auch wegen des Gewichtes – besondere Kenntnisse und Fertigkeiten,

Wie lange ist der Führerschein C1E gültig?

Keine rückwirkende Befristung von C1- und C1E-Führerscheinen C1- und C1E-Führerscheine, die vor dem 28. Dezember 2016 ausgestellt wurden, sind weiterhin bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres gültig. Erst für Fahrerlaubnisse, die nach diesem Datum erteilt wurden, gilt die neue Befristung auf fünf Jahre.

Das geht aus einer Korrektur der Begründung zu Paragraf 23 Absatz 1 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hervor, die im aktuellen Verkehrsblatt veröffentlicht wurde. Das Bundesverkehrsministerium hatte zum 28. Dezember 2016 das Fahrerlaubnisrecht geändert und dabei die Gültigkeit von Führerscheinen der Klassen C1 und C1E (leichte Lkw) auf fünf Jahre befristet.

Nur wer erfolgreich eine Gesundheitsprüfung absolviert, erhält demnach künftig eine Verlängerung. Dies galt zunächst auch rückwirkend für alle ab dem 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Dieser Beschluss wurde jetzt jedoch revidiert. Für Führerscheine, die zwischen 1.

Was darf ich mit L 174 175 fahren?

Von der Erweiterung auf 40 km/h profi- tieren alle Inhaber dieser Klasse. Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke ; die Zweckbindung entfällt bei Fahr- berechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich ge- macht wird.

Was ist der Unterschied zwischen CE und C1E?

Es werden 4 Lkw-Klassen unterschieden: –

C1 (mittelschwere Lkw) C1E (mittelschwere Lastzüge) C (schwerere Lkw) CE (schwere Lastzüge)