Neben der Behinderung und dem Grad der Behinderung (GdB) können weitere gesundheitliche Merkmale festgestellt werden, die sogenannten Merkzeichen. Das Merkzeichen G bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit der behinderten Person im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Das trifft unter anderem zu, wenn
Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen Grad der Behinderung von 50 bedingen oder innere Leiden (z.B. Herzerkrankung, Lungenfunktionsstörung sowie Anfallsleiden) vorliegen, die die Bewegungsfähigkeit auch deutlich einschränken
Nachteilsausgleiche
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Eigenbeteiligung oder Kfz-Steuerermäßigung
Mit diesem Merkzeichen wird bestätigt, dass der behinderte Mensch berechtigt ist, eine Begleitperson mitzunehmen. Dies trifft zu, wenn
der behinderte Mensch bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge seiner Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen ist
Zusätzliche Voraussetzung ist, dass auch die Merkzeichen G, Gl oder H zugesprochen wurden.
Contents
Was bedeutet der Buchstabe B auf dem Behindertenausweis?
B — Begleitperson – Schwerbehinderte Menschen die regelmäßig Hilfe bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen (Ein- und Ausstiegshilfe, Hilfe während der Fahrt oder Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen), erhalten das Merkzeichen B.
Wie bekommt man das B?
Allgemeine Fragen zum Schwerbehindertenrecht – Wann bin ich schwerbehindert? Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn durch das Landessozialamt ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher festgestellt wird. Ab welchem Grad der Behinderung steht mir ein Schwerbehindertenausweis zu? Ein Ausweis wird ab einem Grad der Behinderung von 50 ausgestellt.
- Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
- Zusätzlicher Erholungsurlaub
- Hilfe zur Erhaltung bzw. Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes
- Steuerliche Vergünstigungen
- Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, in Schwimmbädern, Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen.
- Nutzung der für Schwerbehinderte gekennzeichneten Parkplätze (Voraussetzung ist die Feststellung des Merkzeichens aG)
Kostet der Schwerbehindertenausweis Geld? Nein, der Ausweis und das Antragsverfahren sind kostenfrei. Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland? Der Schwerbehindertenausweis hat seine Gültigkeit in Deutschland. Somit steht einem Schwerbehinderten die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen nur in Deutschland zu.
- Die Regelungen in anderen Ländern sind sehr unterschiedlich.
- Der deutsche Schwerbehindertenausweis enthält aber einen Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft in englischer Sprache.
- Damit wird der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft in einem nichtdeutschsprachigen Land erleichtert, wenn es dort für schwerbehinderte Menschen besondere Regelungen (Ermäßigungen) gibt.
Darüber hinaus kann eine mehrsprachige Bestätigung der Schwerbehinderteneigenschaft angefordert werden (deutsch, englisch, französisch, spanisch und italienisch). Kann ich auf die Feststellung der Schwerbehinderung verzichten? Verzicht einzelner Funktionsbeeinträchtigungen bei Antragstellung:
- Ein Verzicht ist möglich. Zu den im Antrag gekennzeichneten Funktionsbeeinträchtigungen, auf die verzichtet werden soll, wird nicht ermittelt und diese bleiben bei der Bescheiderteilung unberücksichtigt.
- Verzicht einzelner/sämtlicher Funktionsbeeinträchtigungen nach Bescheiderteilung: Unter Angabe von Gründen kann auf die Feststellung einzelner bzw. sämtlicher Funktionsbeeinträchtigungen verzichtet werden.
Ein Verzicht im Laufe eines Nachuntersuchungsverfahrens ist nicht möglich! Kann mir die Schwerbehinderung wieder entzogen werden? Ja, wenn sich der Gesundheitszustand nach einer gewissen Zeit wieder stabilisiert und bessert oder die Behinderung ganz wegfällt.
Eine Zeit der „Heilungsbewährung” ist z.B. bei einer bösartigen Tumorerkrankung abzuwarten. Nach gutem Verlauf der bösartigen Erkrankung kann der Grad der Behinderung (GdB) herabgesetzt werden bzw. vollständig entfallen. Was ist der Unterschied zwischen GdB, MdE und GdS? Der Begriff Grad der Behinderung (GdB) gilt im Schwerbehindertenrecht als Maßstab zur Feststellung einer Schwerbehinderung.
Die Bezeichnung Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird in der gesetzlichen Unfallversicherung angewendet. Eine durch Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit eingetretene körperliche oder geistige Beeinträchtigung wird mit einer MdE bemessen.
Die Bezeichnung Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wird im sozialen Entschädigungsrecht (Versorgungsrecht) angewendet, z.B. für Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), Opferentschädigungsgesetz (OEG), Soldatenversorgungsgesetz (SVG), Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Feststellung einer MdE/eines GdS gilt immer zugleich auch als Feststellung eines GdB.
Wofür stehen die einzelnen Merkzeichen (G, aG, H, B, RF, Gl, BL, TBL)? Die Merkzeichen stehen für Nachteilsausgleiche, die vom Landessozialamt aufgrund der festgestellten Gesundheitsstörungen im Verhältnis der Schwere der Erkrankung bewilligt werden.
- G – gehbehindert (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) Das Merkzeichen G bedeutet: Der schwerbehinderte Mensch ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sein. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Gebehinderung handeln, auch schwere innere Leiden, Anfallsleiden oder Störungen der Orientierungsfähigkeit können die Ursache für die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit sein.
- aG – außergewöhnlich gehbehindert Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 80 vorliegt und denen aufgrund einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung die Fortbewegung aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeuges möglich ist. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind.
- B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson Das Merkzeichen B erhalten nur Menschen mit schweren Behinderungen, die für die gefahrlose Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf eine Begleitperson angewiesen sind. Das heißt, Sie sind zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
- Bl – blind Das Merkzeichen Bl liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: Die Sehschärfe beider Augen beträgt nicht mehr als 1/50. Eine gleichzusetzende Sehbehinderung kann vorliegen, bei Sehschärfenminderung und/oder Gesichtsfeldeinschränkungen.
- Gl – gehörlos Menschen, die beispielsweise von Geburt an taub sind, sowie Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn zusätzlich zu der Hörbehinderung schwere Sprachstörungen vorliegen, erhalten das Merkzeichen GL.
- H – hilflos Menschen mit Behinderung, die ständig auf fremde Hilfe angewiesen sind, insbesondere bei der Verrichtung von Tätigkeiten, die zur Sicherung der persönlichen Existenz notwendig sind (z.B. beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsannahme, Medikamentengabe, bei der Körperpflege sowie der Verrichtung der Notdurft ).
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung Das Merkzeichen RF liegt vor bei: – Blinden oder sehbehinderten Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 – Hörbehinderten Menschen mit einem GdB von wenigstens 50 – Bei Vorliegen eines GdB von 80, sofern die Person körperlich unter gar keinen Umständen mehr in der Lage ist, an öffentlichen Veranstaltungen jedweder Art teilzunehmen.
- TBl – taubblind Das Merkzeichen kann zuerkannt werden, wenn aufgrund der Höreinschränkung mindestens einen GdB von 70 besteht und zugleich aufgrund einer Seheinschränkung ein GdB 100 vorliegt.
Wem steht das Merkzeichen H zu?
Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd, d.h.
Über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten, bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den oben genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
Häufig und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens sind insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft; auch notwendige körperliche Bewegung und geistige Erholung rechnen dazu. Einen erheblichen Umfang erreicht die Hilfe erst dann, wenn sie dauernd für eine Reihe von Verrichtungen zu leisten oder bereitzustellen ist, die im Ablauf des täglichen Lebens häufig und regelmäßig wiederkehren.
- Erforderliche Hilfen nur bei einzelnen Verrichtungen, selbst wenn diese lebensnotwendig sind und wiederholt vorgenommen werden oder bereit gestellt werden müssen, begründen jedoch keine Hilflosigkeit (z.B.
- Hilfe beim Anziehen einzelner Kleidungsstücke, notwendige Begleitung bei Reisen und Spaziergängen, gelegentliche Hilfe im Straßenverkehr).
Eine ärztlich angeordnete Heilmaßnahme, wie allgemeine Schonung oder eine Liegekur, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme von Hilflosigkeit. Auch müssen Verrichtungen, die mit der Pflege des behinderten Menschen nicht unmittelbar zusammenhängen (z.B.
Haushaltsarbeiten), außer Betracht bleiben. Bei Kindern und Jugendlichen ist bei der Beurteilung, ob Hilflosigkeit im obigen Sinne vorliegt, stets nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu berücksichtigen, der wegen der Behinderung den Umfang der Hilfsbedürftigkeit eines nicht behinderten gleichaltrigen Kindes oder Jugendlichen überschreitet.
: Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Was bringt das Merkzeichen H?
Rechte und Vergünstigungen – Wer das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr mit kostenloser Wertmarke Kraftfahrzeugsteuerbefreiung Steuervergünstigungen durch einen Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H besitzen, dürfen ohne Plakette in Umweltzonen fahren Kindergeld ohne Altersbeschränkung in vielen Städten und Gemeinden eine Befreiung von der Hundesteuer
Welches Merkzeichen bei Depression?
Erhebliche Gehstörung kann psychisch bedingt entstehen Wirken sich psychische Störungen erheblich auf das Gehvermögen aus, können Betroffene unter Umständen Anspruch auf das Merkzeichen G in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Dies hat das Bundessozialgericht ( BSG ) in Kassel in einem am 11. August 2015 verkündeten Urteil entschieden (Az.: B 9 SB 1/14 R). Im konkreten Fall leidet die Klägerin am sogenannten Fibromyalgie-Syndrom. Dabei verspüren Betroffene teils starke Muskelschmerzen am Rücken, Nacken und auch Armen und Beinen.
- Bei der mit einem Grad von 50 schwerbehinderten Klägerin wirkt sich die Erkrankung unmittelbar auf das Gehvermögen aus.
- Sie beantragte die Zuerkennung des „Merkzeichens G” in ihrem Schwerbehindertenausweis.
- Laut einem sozialmedizinischen Gutachten werde bei der Frau die Schmerzwahrnehmung „durch psychogene Prozesse deutlich verstärkt”.
Folge sei, dass sie nicht innerhalb von 30 Minuten zwei Kilometer Wegstrecke zu Fuß zurücklegen kann. Der Kreis Soest lehnte die Erteilung des Merkzeichens G dennoch ab. Die Frau sei lediglich davon überzeugt, dass sie in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sei.
Doch das BSG urteilte, dass die Klägerin Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens G hat. Ihre psychische Behinderung und die damit einhergehende Schmerzproblematik wirke sich unmittelbar auf ihr Gehvermögen aus. Sie sei aufgrund ihrer Fibromyalgie nicht fähig, innerhalb von 30 Minuten zwei Kilometer zu Fuß zurückzulegen.
Allerdings dürfe der Verordnungsgeber für Fälle bei psychischen Gehbehinderungen strengere Maßstäbe für die Erteilung des Merkzeichens G anlegen. So könne er beispielsweise einen Grad der Schwerbehinderung von 70 verlangen. Dies sei aber bislang nicht geschehen.
Was bedeutet Grad der Behinderung 80?
1. Das Wichtigste in Kürze – Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, d.h.: Die Fortbewegung, außer mit dem Auto, ist auf Dauer nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung möglich und der GdB beträgt mindestens 80. Das betrifft besonders Menschen, die auch für kurze Strecken zur Fortbewegung einen Rollstuhl brauchen.
Was bedeutet 100 schwerbehindert?
FAQ: GdB 100 (Schwerbehinderung) – Was bedeutet GdB 100? Der Grad der Behinderung gibt an, inwiefern ein Mensch durch körperliche oder geistige Schädigungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag zu bewältigen wie Menschen, die nicht an einer Behinderung leiden.
- Ein GdB von 100 Prozent ist demnach die höchstmögliche Stufe.
- Wann wird ein Grad der Behinderung von 100 Prozent anerkannt? Wann genau einem erkrankten Menschen ein Grad der Behinderung von 100 Prozent zugestanden wird, muss im Rahmen einer medizinischen Untersuchung inklusive eines Gutachtens festgestellt werden.
Ein 100-Prozent- Schwerbehinderung kann beispielsweise anerkannt werden, wenn der Betroffene gravierende Rückenmarkschäden erlitten hat. Welche Vorteile hat man mit 100 Prozent Schwerbehinderung? Liegt ein GdB von 100 vor, kann der Betroffene steuerliche Vorteile geltend machen.
Wann bekommt man das Merkzeichen aG?
Das Merkzeichen aG ist nur zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist; die Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens allein reicht nicht aus. Als Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
- Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden.
- Bei der Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist.
Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen. Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.