. das kleine “e” auf Lebensmittel-Verpackungen? Wenn du auf deine Wurst-Packung oder das Etikett einer Mineralwasser-Flasche schaust, dann ist dir bestimmt auch schon das kleine “e” direkt neben der Mengenangabe aufgefallen. Doch was bedeutet es? Das “e” steht für den französischen Begriff “quantité e stimée” – und das heißt übersetzt: geschätzte Menge.
- In einer Wurst-Packung muss also nicht genau 100 Gramm Wurst sein und in der Mineralwasser-Flasche darf auch nur 0,69 Liter Wasser drin sein.
- Wichtig ist, dass die Füllmenge im Durchschnitt stimmt.
- Das kleine “e” erlaubt also eine gewisse Abweichung, aber selbstverständlich gibt es gesetzliche Grenzen.
Um bei dem Beispiel mit den 100 Gramm Wurst zu bleiben – eine Abweichung von maximal 4,5 Gramm wäre noch okay, mehr musst du nicht akzeptieren. Und noch ein bisschen Klugscheißer-Wissen zum Abschluss: Das kleine “e” wird auch EWG-Zeichen genannt und soll nebenbei den freien Warenverkehr in Europa erleichtern.
Früher galten in Europa nämlich unterschiedliche Regeln: In einem Land bedeutete “100 Gramm Wurst”, dass mindestens 100 Gramm Wurst in der Packung sein muss. In anderen Ländern bedeutete es dagegen, dass im Durchschnitt “100 Gramm Wurst” reichen. Jetzt gibt es eine einheitliche Regelung für ganz Europa.
Das “e” neben der Inhaltsangabe ist übrigens freiwillig, hat aber für den Hersteller Vorteile: Es zeigt an, dass die Verpackung nach den Vorgaben der deutschen Fertigpackungsverordnung befüllt wurde. Deshalb wird es im europäischen Ausland bei der Einfuhr von den Behörden nicht mehr kontrolliert – es sei denn, es gibt Beschwerden.
- Das kleine “e” auf Lebensmittelverpackungen steht für den französischen Begriff “quantité estimée” – und das heißt übersetzt: geschätzte Menge.
- In einer Wurst-Packung muss also nicht genau 100 Gramm Wurst sein und in der Mineralwasser-Flasche darf auch nur 0,69 Liter Wasser drin sein.
- Wichtig ist, dass die Füllmenge im Durchschnitt stimmt.
Das kleine “e” erlaubt also eine gewisse Abweichung, aber selbstverständlich gibt es gesetzliche Grenzen. Um bei dem Beispiel mit den 100 Gramm Wurst zu bleiben – eine Abweichung von maximal 4,5 Gramm wäre noch okay, mehr musst du nicht akzeptieren.:,
Contents
Was bedeutet das E auf den Lebensmitteln?
Ein kleines “e” erlaubt die Ungenauigkeit – Schaust du auf das Etikett einer Wasserflasche, wird dir auffallen, dass neben der Mengenangabe ein Zeichen, nämlich ein kleines “e” steht (also z.B. “500 ml e”). Das kleine Zeichen bedeutet, dass die Inhaltsmenge zwar grundsätzlich eingehalten werden muss, Abweichungen davon aber erlaubt sind, sofern die Füllmenge im Durchschnitt stimmt.
Was bedeutet da e?
Was bedeutet das e? – Das e ist ein sogenanntes Schätzungszeichen, das sich auf Fertigpackungen befindet. Wenn es vor einer Mengenangabe steht, heißt es, dass die Menge des Produkts nach der EU-Fertigpackungsrichtlinie abgewogen oder abgefüllt wurde. Das heißt auch, dass darin maximal zulässige Abweichungen zwischen der enthaltenen Menge und der angegebenen Nennfüllmenge geregelt sind.
Ist E 120 gefährlich?
E 120: Echtes Karmin – Leuchtend roter Farbstoff, gewonnen aus Schildläusen – diese werden getrocknet und in Schwefelsäure ausgekocht. Allergieauslösend; bei Sensibilität gegen Aspirin, Benzoe- oder Salicylsäure lieber vermeiden. Bewertung : Bedenklich, nur in Maßen verzehren (max.5 Milligramm pro Kilo Körpergewicht). Nicht für Veganer geeignet.
Was heißt 100g e?
. das kleine “e” auf Lebensmittel-Verpackungen? Wenn du auf deine Wurst-Packung oder das Etikett einer Mineralwasser-Flasche schaust, dann ist dir bestimmt auch schon das kleine “e” direkt neben der Mengenangabe aufgefallen. Doch was bedeutet es? Das “e” steht für den französischen Begriff “quantité e stimée” – und das heißt übersetzt: geschätzte Menge.
In einer Wurst-Packung muss also nicht genau 100 Gramm Wurst sein und in der Mineralwasser-Flasche darf auch nur 0,69 Liter Wasser drin sein. Wichtig ist, dass die Füllmenge im Durchschnitt stimmt. Das kleine “e” erlaubt also eine gewisse Abweichung, aber selbstverständlich gibt es gesetzliche Grenzen.
Um bei dem Beispiel mit den 100 Gramm Wurst zu bleiben – eine Abweichung von maximal 4,5 Gramm wäre noch okay, mehr musst du nicht akzeptieren. Und noch ein bisschen Klugscheißer-Wissen zum Abschluss: Das kleine “e” wird auch EWG-Zeichen genannt und soll nebenbei den freien Warenverkehr in Europa erleichtern.
- Früher galten in Europa nämlich unterschiedliche Regeln: In einem Land bedeutete “100 Gramm Wurst”, dass mindestens 100 Gramm Wurst in der Packung sein muss.
- In anderen Ländern bedeutete es dagegen, dass im Durchschnitt “100 Gramm Wurst” reichen.
- Jetzt gibt es eine einheitliche Regelung für ganz Europa.
Das “e” neben der Inhaltsangabe ist übrigens freiwillig, hat aber für den Hersteller Vorteile: Es zeigt an, dass die Verpackung nach den Vorgaben der deutschen Fertigpackungsverordnung befüllt wurde. Deshalb wird es im europäischen Ausland bei der Einfuhr von den Behörden nicht mehr kontrolliert – es sei denn, es gibt Beschwerden.
- Das kleine “e” auf Lebensmittelverpackungen steht für den französischen Begriff “quantité estimée” – und das heißt übersetzt: geschätzte Menge.
- In einer Wurst-Packung muss also nicht genau 100 Gramm Wurst sein und in der Mineralwasser-Flasche darf auch nur 0,69 Liter Wasser drin sein.
- Wichtig ist, dass die Füllmenge im Durchschnitt stimmt.
Das kleine “e” erlaubt also eine gewisse Abweichung, aber selbstverständlich gibt es gesetzliche Grenzen. Um bei dem Beispiel mit den 100 Gramm Wurst zu bleiben – eine Abweichung von maximal 4,5 Gramm wäre noch okay, mehr musst du nicht akzeptieren.:,
Was bedeutet das E auf Glas?
Was ist der Unterschied zwischen E- und ECR-Glas? ➤ E-Glas (E = Electric): Aluminiumborsilikat-Glas mit weniger als 2 % Alkalioxiden. Es ist ein Standardfaser für die Kunststoffverstärkung. Nimmt ca.90 % des Marktes ein. Es wird in basischer und saurer Umgebung angegriffen.
- Diese Korrosion könnte zu mikroskopisch feinen Rissen führen.
- ECR-Glas (E-Glass Corrosion Resistant): Ist Bor-frei.
- Es sind Faser mit besonders hoher Korrosions-(Säure-)beständigkeit.
- Im Gegensatz zu E-Glas verändern sich die physikalischen Eigenschaften des Materials durch Glaskorrosion deutlich weniger.
: Was ist der Unterschied zwischen E- und ECR-Glas?
Sind Sachen mit E-Prüfzeichen eintragungsfrei?
in alphabetischer Reihenfolge Abblendlicht Alle Scheinwerfer mit „E”-Prüfnummer sind eintragungsfrei. Ist keine Nummer vorhanden und wird keine Erlaubnis mitgeführt, sind diese Scheinwerfer nicht zugelassen und müssen entfernt werden. Werden nicht fahrzeugspezifische Scheinwerfer verbaut und die Karosserie muss umgebaut werden, muss dieser Umbau abgenommen und eingetragen werden.
- Die Außerbetriebsetzung der manuellen oder automatischen Leuchtweitenregulierung stellt einen erheblichen Mangel dar.
- Antenne Änderung ohne Genehmigung möglich Ausnahme: Beleuchtung ist verboten Außenspiegel „E”-Zeichen, bei eingebauten Fahrtrichtungsanzeigern dürfen die seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger keine Funktion haben Böser / Lieber Blick Bei Scheinwerferblende: ABE / ABG Bei Haubenverlängerung: Einzelabnahme und Eintragung Bodenfreiheit Starre Teile: mind.80 mm Flexible Teile: mind.70 mm Kennzeichen vorne mind.200 mm über dem Boden Kennzeichen hinten mind.300 mm über dem Boden Cleanen Abbauen von Teilen Ist ohne Genehmigung möglich.
Wenn keine Tür mehr von außen geöffnet werden kann, erlischt die Betriebserlaubnis Cup Wings Flügel am Frontstoßfänger Teilegutachten Abnahme / Eintragung Distanzscheibe / Spurverbreiterung Teilegutachten und Änderungsabnahme Keine Mehrfachverschraubung / mehrere einzelne Scheiben Achsen- und Seitengleichheit Domstrebe (Koffer- / Motorraum) Eintragungsfrei, aber Kennzeichnung des Herstellers muss angebracht werden Prüfung auf sachgemäßen Einbau (Stabilität) Einarmscheibenwischer ABE Scheibenwischer muss in der Ruhestellung unten anliegen Endschalldämpfer Blende: Zulässig ohne Unterlagen.
Beleuchtung nicht zulässig. Endschalldämpfer Komplettaustausch inklusive des Endtopfes: ABE Oftmals liegt eine EG (ECE)-Genehmigung vor, ist aber nicht vorgeschrieben, die „E”-Kennzeichnung genügt Endschalldämpferpfeifen sind nicht zulässig Fahrtrichtungsanzeiger „E”-Prüfzeichen Glühbirne muss gelb sein, Ausnahme: Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 01.01.1970, dann auch rotes Blinklicht Felgen / Reifen Mögliche Veränderungen: – Felge ist größer als Originalfelge – Reifen ist größer als Originalreifen In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatz für den Fahrzeugschein) steht nur noch eine Reifengröße.
Sie ist die kleinste für das Fahrzeug erlaubte Größe. Alternativen finden sich im sogenannten COC-Papier (certificate of conformity), der mitgelieferten EG-Übereinstimmungs-bescheinigung für das Fahrzeug. Hier sind alle vom Fahrzeug-hersteller frei gegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.
- Beispiel zur Größenangabe der Felge: 9J x 18 Die Felge ist 9 Zoll breit und hat einen Durchmesser von 18 Zoll hat.
- Ein Zoll entspricht 2,54 cm.
- Beispiel zur Größenangabe des Reifen: 215/35 R 18 86 H 215 – Lauffläche des Reifens in mm 35 – Durchmesser des Reifens / prozentuales Verhältnis zwischen Höhe und Breite des Reifens R – Radialkarkasse 18 – Größe des Reifens in Zoll (muss identisch mit der Felge sein).86 – Traglastkennzahl des Reifen H – Geschwindigkeitskennzahl des Reifen Wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für M+S Reifen niedriger ist, muss ein entsprechender Aufkleber mit der Angabe der neuen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein.
Felgenbeleuchtung Grundsätzlich verboten Frontscheibenaufkleber Bauartgenehmigung oder „E”-Prüfzeichen, entfällt wenn der „Blendstreifen” nicht mehr als max.0,1 qm Fläche hat Darf nur an der Oberseite angebracht werden. Ungefähre Größen: Breite 1m 1,1m 1,2m 1,3m 1,4m Höhe 0,1m 0,9 m 0,83 m 0,77m 0,71m Frontspoiler /-lippe ABE ABG evtl.
Abnahme Verdecken der Abschleppvorrichtung – Einzelfallprüfung Fußraumbeleuchtung Erlaubt, außer: Blenden durch Beleuchtung, uneingeschränkte Bedienung der Pedale Gurte Hosenträgergurte: ABE und Einbauabnahme Sind die Originalgurte noch vorhanden, und die Befestigungspunkte der neuen Gurte nicht an der Rückbank befestigt, können diese alleine mit der ABE betrieben werden.
Heck- / Dachspoiler Teilegutachten und Abnahme ABE / ABG und Abnahme Alu-Spoiler nicht zulässig Heckscheibenaufkleber Ist der Aufkleber aus einer Fläche größer als 0,1qm oder / und größer als ¼ der Gesamtfläche der Scheibe, so dass man sonst nichts mehr sieht, müssen auch für diesen Aufkleber Unterlagen vorliegen Heckspoiler / -diffusor / -schürze ABE und Abnahme ABG und Abnahme Kennzeichenbeleuchtung Kennzeichenbeleuchtung darf nur weiß sein.
Es ist nicht zulässig das Kennzeichen mit Neonröhren oder Leds zu beleuchten, die nicht in die serienmäßige Halterung passen Hinweis: Selbstleuchtende Nummernschild (SLN) ist aus Kunststoff Innenraumbeleuchtung Darf nicht stark nach außen wirken, kann laut DEKRA alle Farben haben Kühlergrill Originaltausch ohne Genehmigung Spezielle Teile: Gutachten / Evtl.
Eintragung / Abnahme Lachgaseinspritzung Manuelle Zuschaltung: In Deutschland verboten Automatische Zuschaltung: Nur zulässig bei Abnahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen Attrappen dürfen eingebaut werden Lenkrad Austausch nur des Lenkrades: ABE Lenkrad in Verbindung mit Tieferlegung / breiteren Reifen: Begutachtung (siehe ABE) Lufteinlässe / Hutzen Einzelabnahme und Eintragung Nebelscheinwerfer Anbau und Änderung muss nicht abgenommen werden Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als das Abblendlicht angebracht sein.
Das Licht der Nebelscheinwerfer kann gelb sein. Es muss eine „E”-Prüfnummer vorhanden sein. Ebenfalls können die Gehäuse für die Nebelscheinwerfer eingefärbt sein. Ist eine „E”-Prüfnummer vorhanden, dann sind diese eintragungsfrei. Pedalauflagen Geschraubt: Teilegutachen und Abnahme Geklebt / Gesteckt: ABE / ABG Beleuchtete Pedalauflagen sind verboten Radkastenbeleuchtung Grundsätzlich verboten Rückleuchten Original gefärbt und Klarglas ist zulässig Integrierter Rückstrahler ist Pflicht „E”-Prüfzeichen Rücksitzbank Bei einem dauerhaften Ausbau der Rücksitzbank muss die Veränderung eingetragen werden.
Auch die Anzahl der Sitzplätze muss im Fahrzeugschein geändert werden. Schaltknauf Austausch immer möglich Betrieb mit LED etc. nur zulässig, wenn die Leuchtkraft nicht zu stark ist. Scheibentönung / Fluten (Tönen ohne Folie) ABE / ABG, Nummern in der Folie Einzelabnahme und Eintragung Seitenmarkierungsleuchten „E”-Prüfzeichen Montageanleitung muss vorliegen, um den Anbaubereich zu bestimmen (Abstand zum Boden / Radkasten / Fahrzeugende) Diese Leuchten dürfen nur gelbes Dauerlicht ausstrahlen (kein Blinken) Seitenschweller ABE ABG Selten Teilegutachten oder Abnahme und Eintragung Signalhorn Mehrtonsignalhörner und Highway-Patrol-Sirenen sind nicht zulässig.
- Das Signalhorn darf in einem Abstand von 7 Metern max.105 dB haben.
- Spinner / Spinningwheels / Spinning-Radkappen Grundsätzlich verboten Ausnahme: Importfahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung Sportluftfilter Sport-Luftfilter muss eingetragen werden.
- Offene Luftfilter werden in Deutschland grundsätzlich nicht eingetragen.
Sportsitze Austausch von Sitzen erfordert eine ABE Rückenlehne muss mind.15 Prozent verstellbar sein, sonst nicht zulässig (Rennschale) Tagfahrlicht Buchstabenkombination “RL” im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe Nur weißes Licht ist zulässig Nebelscheinwerfer dürfen nicht als Tagfahrlicht genutzt werden Tieferlegung Sportfedern: ABE und evtl.
Wo steht das E-Prüfzeichen?
E- Das Zeichen – Das E-Prüfzeichen selbst ist leicht zu erkennen. Es handelt sich um ein groß geschriebenes “E” in einem Kreis. Neben dem Buchstaben befindet sich stets noch eine Prüfnummer. Diese Nummer gibt an, dass für die entsprechenden Bauteile bereits alle erforderlichen Genehmigungen sowie Prüfungen durchgeführt worden sind.
Welches E-Prüfzeichen?
Die Gretchenfrage der Nach- oder Umrüstung beim Autolicht lautet: Wie hältst du es mit der Zulassung? Legal einsetzbar ist schlicht nur, was ein E-Zeichen trägt. Der große Vorteil: Wenn es vorhanden ist, bedarf es keiner Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Autolicht ist stark reguliert. Praktisch alles, was nach außen leuchtet, braucht eine Genehmigung. Diese kommt heute nicht mehr nur von deutschen Behörden und schon gar nicht vom TÜV. Für die Frage „erlaubt oder nicht” sind ausschließlich international gültige Genehmigungen nach den Regeln der ECE zuständig.
Die drei Buchstaben stehen für Economic Commission for Europe und haben übrigens nichts mit der EU zu tun. Es ist eine UN-Unterorganisation, die in Genf und damit sogar außerhalb der Europäischen Union sitzt. Ist ein Scheinwerfer oder eine Leuchte nach ECE zugelassen, trägt das Teil eine E-Nummer.
Zu erkennen ist sie an einem großen E und einer tiefgestellten Zahl, umrundet von einem Kreis. Der große Vorteil jener Nummer ist, dass ein entsprechend markiertes Teil ohne Vorführung bei Sachverständigen wie dem TÜV und Eintragungen in den Papieren eingebaut und genutzt werden darf. Umgekehrt ist eine Eintragung auch gar nicht möglich.
Was keine E-Nummer hat, kann auch dieser Weg es nicht legal machen. So etwas wie Teilegutachten zur Eintragung spielen beim Licht keine Rolle. Die Genehmigung selbst muss nicht vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kommen. Das ist nur dann so, wenn hinter dem E eine kleine 1 steht.
Die Zahl gibt nämlich an, welches Land die Genehmigung erteilt hat. Sehr gebräuchlich sind noch E2 (Frankreich), E3 (Italien) E4 (Niederlande), E9 (Spanien) und E13 aus Luxemburg. E11 für Großbritannien bleibt sogar unabhängig vom Brexit. Überhaupt gelten die ECE-Regelungen längst nicht nur in Europa und seiner EU.
Die Mitgliedliste enthält beispielsweise auch Japan (E43), Australien (E45) und Südkorea (E51). Die vollständige Länderliste gibt es hier, Über die Qualität des Teils oder die Sorgfalt bei der Genehmigung sagt die Zahl nichts aus. So lassen auch deutsche Firmen gern ihre Produkte in Luxemburg (E13) homologieren, weil es dort vergleichsweise schnell geht.
- Die neuen Upgrade-Scheinwerfer LEDriving Xenarc von Osram für den Golf VI tragen beispielsweise das Zulassungszeichen E4.
- Ihre Genehmigungen wurden also in Holland erteilt und gelten uneingeschränkt auch in Deutschland.
- Sind die Scheinwerfer sie gemäß der Anleitung eingebaut, angeschlossen und eingestellt, gibt es keine Bürokratie mehr zu erledigen.
Das ECE-Verfahren ist spätestens seit Mitte der 1990-er Jahre vollständig ins deutsche Recht integriert. Leider wissen das einige Polizisten wohl nicht. Wenn auch eher selten, kommt schon mal die Frage bei einer Kontrolle: Wo steht das in der StVZO? Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung erwähnt es, aber nur ungeheuer verdreht.
Was bedeutet das e bei den E Nummern?
Was sind E-Nummern? – Jedem Zusatzstoff ist eine sogenannte E-Nummer zugeordnet. Das E steht dabei für EU (Europäische Union). Mit dem E-Nummern System soll die Kennzeichnung auf Lebensmitteletiketten vereinfacht werden. Da Zusatzstoffe oft komplizierte chemische Namen haben, lässt sich die Zutatenliste von Produkten übersichtlicher und kürzer gestalten, wenn man statt der vollen Bezeichnung lediglich die entsprechende E-Nummer kennzeichnet.
Was bedeutet das e vor dem Gewicht?
Das ℮-Zeichen: Mengenangaben für Erzeugnisse in Fertigpackungen – Your Europe Auf dieser Seite Zuletzt überprüft: 25/01/2023 In einem verkaufte Erzeugnisse in Fertigpackungen müssen auf der Verpackung Angaben zur Nennfüllmenge (Gewicht oder Volumen) des Inhalts tragen. Beispiele:
Lebensmittel Getränke Kosmetika Reinigungsprodukte
Das neben der Nennfüllmenge angebrachte Zeichen „℮” belegt die Einhaltung der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften. Einzeln verkaufte Fertigpackungen mit einem vorab festgelegten konstanten Inhalt, der bei Flüssigkeiten als Volumen und bei anderen Erzeugnissen als Gewicht bestimmt wird, können Sie mit dem „℮” versehen.
mindestens 5 g oder 5 ml höchstens 10 kg oder 10 Liter
Welche Nährwerte müssen angegeben werden?
Nährwertkennzeichnung („Big 7″) – Seit dem 13. Dezember 2016 sind vorverpackte Lebensmittel grundsätzlich mit einer Nährwertdeklaration zu kennzeichnen. Diese ist, in der Regel in tabellarischer Form darzustellen. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm ( g ) oder 100 Milliliter (ml) angegeben werden.
Brennwert und zu den Mengen an
Fett,gesättigten Fettsäuren,Kohlenhydraten,Zucker,Eiweiß undSalz
(sog. “Big 7”) enthalten. Vitamine und andere Nährwerte ( z.B. Ballaststoffe) müssen dann angegeben werden, wenn sie auf der Verpackung herausgestellt werden. Die “Big 7” können zusätzlich als Prozentsatz von festgelegten Referenzmengen im Verhältnis zu 100 g oder zu 100 ml ausgedrückt werden.
Welche E sind nicht schädlich?
Farbstoffe (E 100 bis E 180) Farbstoffe dienen der Produktkosmetik. Sie sollen dafür sorgen, dass schon das Anschauen eines Lebensmittels das Wasser im Mund zusammenlaufen lässt. Typische Beispiele sind Chinolingelb im Pudding und der rote Farbstoff Erythrosin in Cocktailkirschen.
- Außerdem gleichen sie verarbeitungsbedingte Farbverluste aus.
- Unter Umständen wird so eine bessere Qualität vorgetäuscht.
- Die meisten Farbstoffe sind künstliche Nachbildungen von Stoffen, die identisch in der Natur vorkommen.
- Es kann sich aber auch um künstliche Designer-Verbindungen wie Azofarbstoffe handeln.
In einer Broschüre rät die Verbraucherzentrale bei 15 Farbstoffen vom Verzehr ab: E 102, E 104, E 110, E 122 bis E 129, E 142, E 150C, E 151, E 154 und 155, E 173 und E 180 haben einen roten Daumen. Größtenteils handelt es sich dabei um synthetisch hergestellte Farbstoffe.
Bei einer weiteren Reihe an E’s wird nur vom häufigen Verzehr oder Verzehr größerer Mengen abgeraten, außerdem müssen sich Pseudo-Allergiker, Asthmatiker oder andere Risikogruppen vorsehen. Mit einem solchen gelben Daumen sind die E-Nummern E 100 für das bekannte Kurkumin, E 120, E 132, E 150D, E 160A, E 161GT sowie E 174 und E 175 markiert – teils auf pflanzlicher oder tierischer Basis, aber teilweise auch künstlich hergestellt.
Daneben sind auch 19 E-Nummern aufgelistet, die die Experten als unbedenklich einstufen. Konservierungsstoffe (E 200 bis E 297) Konservierungsstoffe sollen die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern. Sie bekämpfen Mikroorganismen wie Bakterien, Hefe- und Schimmelpilze und verhindern die Bildung von Pilztoxinen.
- Dadurch schützen sie auf gewisse Weise auch die Gesundheit.
- Anwendungsbereiche sind unter anderem Fischprodukte aller Art, Brot, Fruchtsäfte, Fruchtzubereitungen bei Joghurt, Wurstwaren, Oberflächen von Käse und getrockneten, gepökelten Wurstwaren.
- E 260 bis E 270 und E 290 bis E 297 stuft die Verbraucherzentrale als unbedenklich ein.
Dreimal rät sie von Verzehr ab: Bei E 235 (aus Ammoniak und Formaldehyd hergestellter Stoff, der nur für Provolone-Käse zugelassen ist), bei E 284 und bei E 285 (Borsäure und Borax, beide nur für Kaviar zugelassen). Antioxidantien (E 300 bis E 385) Antioxidantien stören die Reaktion von Luftsauerstoff mit den Lebensmitteln.
- So verhindern sie, dass Fette ranzig, Gemüse- und Obstkonserven braun oder sauerstoffempfindliche Vitamine und Aromastoffe zerstört werden.
- Antioxidantien wie Ascorbinsäure, Vitamin E und Gallate (synthetisch) stecken vor allem in Suppen, Kaugummi, Backwaren, Ölen, Margarine, Marzipan, Eis, Kartoffeltrockenerzeugnissen, Walnusskernen.
Natürlich vorkommende Antioxidationsmittel belegen die Nummern E 300 bis E 309 und E 322 bis E 327 (Salze der Milchsäure). Sie bekommen von der Verbraucherzentrale einen grünen “Daumen nach oben”, gelten also als unbedenklich. Der Rest hat einen gelben Daumen und sollte demnach nicht zu häufig und nicht in zu großen Mengen gegessen werden.
Verdickungs- und Geliermittel (E 400 bis E 495) Zu den Verdickungs- und Geliermitteln gehören Stoffe wie Carrageen und Guarkernmehl, die Lebensmitteln durch Gelbildung eine verfestigte Form geben. Sie sollen beim Essen ein bestimmtes Gefühl im Mund hervorrufen, die Fließeigenschaft von Saucen beeinflussen und Light-Produkten eine angenehme Konsistenz verleihen.
Bis auf eine Ausnahme bekommen die E-Nummern von der Verbraucherzentrale entweder einen gelben Daumen (es wird vor häufigem Verzehr gewarnt) oder einen grünen Daumen. Bei der Ausnahme mit einem rotem Daumen nach unten (besser meiden) handelt es sich um E 425, das Konjak.
Es wird aus der Wurzelknolle einer asiatischen Pflanze hergestellt und kommt zum Beispiel in Glasnudeln oder fernöstlichen Spezialitäten vor. Es kann die Aufnahme wichtiger Nährstoffe behindern, heißt es in der Broschüre der Verbraucherzentrale. Von E 426 bis E 495 finden sich zahlreiche Emulgatoren. Dies sind Stoffe, die es ermöglichen, dass sich zwei an sich nicht mischbare Flüssigkeiten wie Öl und Wasser mischen lassen und eine Emulsion bilden.
Von diesen 45 E-Nummern haben 14 einen gelben, der große Rest einen grünen Daumen. Sie gelten also wenn überhaupt erst in größeren Mengen als problematisch. Säuerungsmittel (E 500 bis E 586) Bei Säuerungsmitteln handelt es sich um Stoffe, die einem Lebensmittel einen sauren Geschmack verleihen oder als Backtriebmittel dienen.
- Bis auf eine Ausnahme, das E 512 Zinn-II-Chlorid, gelten die zugehörigen E’s bei gelegentlichem Verzehr als unbedenklich.
- Das Zinn-II-Chlorid ist für Dosen- und Glaskonserven mit zum Beispiel Spargel zugelassen, um die helle Farbe zu erhalten.
- Es kann laut Verbraucherzentrale zu Übelkeit und Erbrechen führen.
Geschmacksverstärker (E 620 bis E 650) Geschmacksverstärker sollen Lebensmittel für den Verbraucher geschmacklich attraktiver machen. Bekannt sind insbesondere die Glutamate (E 621 bis E 625) und die Glutaminsäure E 620. Die Glutaminsäure ist zum Beispiel in Sojasoße in hohen Konzentrationen enthalten.
- Glutamate befinden sich in Tiefkühlgerichten, Dosenkost, chinesischem Essen, Wurst und Knabberartikeln.
- Sie können – in seltenen Fällen – Pseudoallergien auslösen.
- Sie haben einen gelben Daumen, das heißt von häufigem Verzehr oder größeren Mengen wird abgeraten.
- Risikogruppen wie Pseudo-Allergikern, Asthmatikern und Neurodermitikern wird Vorsicht empfohlen.
Süßstoffe & Co. (E 900 bis E 1521) Diese Mittel dienen vielfach als Überzugsmittel zum Beispiel für Zuckerwaren und Trockenfrüchte, Stabilisatoren, Treib- und Schutzgas, Süßstoff und Geschmacksverstärker. Vom Verzehr rät die Verbraucherzentrale nur bei E 999 ab, dem Quillajaextrakt, einem Schaummittel aus der Rinde des Quillaja-Baumes.
Welche E sind gesund?
Die „guten” E-Nummern – Doch nicht alle E-Nummern sind problematisch: Die Verbraucherzentralen haben alle Lebensmittelzusatzstoffe danach bewertet, ob sie ein potentielles Risiko für die Gesundheit darstellen. So kommen die Verbraucherschützer auf insgesamt 153 unbedenkliche E-Nummern.
- Bei diesen Zusatzstoffen gibt es bisher keine Hinweise auf Gesundheitsgefährdungen.
- Teilweise ist das nicht sehr überraschend: Zusatzstoffe wie Pflanzenkohle (E 153), Kohlensäure (E 290), Vitamin C (Ascorbinsäure, E 300), Johannisbrotkernmehl (E 410) und Bienenwachs (E 901) klingen unbedenklich – und sind es auch.
Bei anderen E-Nummern könnte man auf den ersten Blick zwar denken, dass sie nicht gut für uns sind, sie stellen aber in Wirklichkeit kein Risiko dar. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir dir empfehlen würden, diese Zusatzstoffe bergeweise in dich hineinzustopfen – generell gilt: Je weniger ein Lebensmittel verarbeitet ist, desto besser.
Hat Zucker eine E-Nummer?
Konservierungsstoffe – Konservierungsstoffe machen Lebensmittel länger haltbar, indem sie sie vor Verderb schützen. Dazu hemmen Konservierungsstoffe das Wachstum von Mikroorganismen, wie zum Beispiel Schimmelpilzen. Die bekannten Konservierungsmittel Salz, Zucker und Essig werden nicht zu den Zusatzstoffen gezählt.
Bei den Konservierungsstoffen ist genau festgelegt, welchen Lebensmitteln sie in welcher Menge zugesetzt werden dürfen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verbessern. Meistens reicht es aus, die Verpackung eines Lebensmittels durch Hitze, Kälte oder Bestrahlung steril zu machen.
In diesen Fällen ist nur dann eine zusätzliche chemische Konservierung notwendig, wenn das Lebensmittel nach dem Öffnen der Verpackung, zum Beispiel bei einem Senfglas, auch noch länger haltbar sein soll. Bei verpacktem Schnittbrot, Käse, Obst und Fruchtzubereitungen für Joghurts finden Sie häufig E 200 bis E 203.
- Das sind die Sorbinsäure und deren Salze, die gegen Schimmelpilzgifte wirken.
- Gegen Pilze und Bakterien wirken Benzoesäure und deren Salze (E 210 – E 213), sowie Parabene (E 214, 215, 218 und 219).
- Diese Konservierungsstoffe finden Sie in sauren Lebensmitteln.
- Auf Zitrusfruchtschalen werden E 230 bis E 232 aufgrund ihrer pilzabtötenden Wirkung eingesetzt.
In der Zutatenliste muss vor der entsprechenden Bezeichnung der Klassenname „Konservierungsstoff” stehen. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die Stoffe außer den konservierenden Eigenschaften noch andere Funktionen haben.
Welche E Stoffe sind gefährlich?
Farbstoffe (E 100 bis E 180) Farbstoffe dienen der Produktkosmetik. Sie sollen dafür sorgen, dass schon das Anschauen eines Lebensmittels das Wasser im Mund zusammenlaufen lässt. Typische Beispiele sind Chinolingelb im Pudding und der rote Farbstoff Erythrosin in Cocktailkirschen.
- Außerdem gleichen sie verarbeitungsbedingte Farbverluste aus.
- Unter Umständen wird so eine bessere Qualität vorgetäuscht.
- Die meisten Farbstoffe sind künstliche Nachbildungen von Stoffen, die identisch in der Natur vorkommen.
- Es kann sich aber auch um künstliche Designer-Verbindungen wie Azofarbstoffe handeln.
In einer Broschüre rät die Verbraucherzentrale bei 15 Farbstoffen vom Verzehr ab: E 102, E 104, E 110, E 122 bis E 129, E 142, E 150C, E 151, E 154 und 155, E 173 und E 180 haben einen roten Daumen. Größtenteils handelt es sich dabei um synthetisch hergestellte Farbstoffe.
- Bei einer weiteren Reihe an E’s wird nur vom häufigen Verzehr oder Verzehr größerer Mengen abgeraten, außerdem müssen sich Pseudo-Allergiker, Asthmatiker oder andere Risikogruppen vorsehen.
- Mit einem solchen gelben Daumen sind die E-Nummern E 100 für das bekannte Kurkumin, E 120, E 132, E 150D, E 160A, E 161GT sowie E 174 und E 175 markiert – teils auf pflanzlicher oder tierischer Basis, aber teilweise auch künstlich hergestellt.
Daneben sind auch 19 E-Nummern aufgelistet, die die Experten als unbedenklich einstufen. Konservierungsstoffe (E 200 bis E 297) Konservierungsstoffe sollen die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern. Sie bekämpfen Mikroorganismen wie Bakterien, Hefe- und Schimmelpilze und verhindern die Bildung von Pilztoxinen.
Dadurch schützen sie auf gewisse Weise auch die Gesundheit. Anwendungsbereiche sind unter anderem Fischprodukte aller Art, Brot, Fruchtsäfte, Fruchtzubereitungen bei Joghurt, Wurstwaren, Oberflächen von Käse und getrockneten, gepökelten Wurstwaren. E 260 bis E 270 und E 290 bis E 297 stuft die Verbraucherzentrale als unbedenklich ein.
Dreimal rät sie von Verzehr ab: Bei E 235 (aus Ammoniak und Formaldehyd hergestellter Stoff, der nur für Provolone-Käse zugelassen ist), bei E 284 und bei E 285 (Borsäure und Borax, beide nur für Kaviar zugelassen). Antioxidantien (E 300 bis E 385) Antioxidantien stören die Reaktion von Luftsauerstoff mit den Lebensmitteln.
So verhindern sie, dass Fette ranzig, Gemüse- und Obstkonserven braun oder sauerstoffempfindliche Vitamine und Aromastoffe zerstört werden. Antioxidantien wie Ascorbinsäure, Vitamin E und Gallate (synthetisch) stecken vor allem in Suppen, Kaugummi, Backwaren, Ölen, Margarine, Marzipan, Eis, Kartoffeltrockenerzeugnissen, Walnusskernen.
Natürlich vorkommende Antioxidationsmittel belegen die Nummern E 300 bis E 309 und E 322 bis E 327 (Salze der Milchsäure). Sie bekommen von der Verbraucherzentrale einen grünen “Daumen nach oben”, gelten also als unbedenklich. Der Rest hat einen gelben Daumen und sollte demnach nicht zu häufig und nicht in zu großen Mengen gegessen werden.
- Verdickungs- und Geliermittel (E 400 bis E 495) Zu den Verdickungs- und Geliermitteln gehören Stoffe wie Carrageen und Guarkernmehl, die Lebensmitteln durch Gelbildung eine verfestigte Form geben.
- Sie sollen beim Essen ein bestimmtes Gefühl im Mund hervorrufen, die Fließeigenschaft von Saucen beeinflussen und Light-Produkten eine angenehme Konsistenz verleihen.
Bis auf eine Ausnahme bekommen die E-Nummern von der Verbraucherzentrale entweder einen gelben Daumen (es wird vor häufigem Verzehr gewarnt) oder einen grünen Daumen. Bei der Ausnahme mit einem rotem Daumen nach unten (besser meiden) handelt es sich um E 425, das Konjak.
Es wird aus der Wurzelknolle einer asiatischen Pflanze hergestellt und kommt zum Beispiel in Glasnudeln oder fernöstlichen Spezialitäten vor. Es kann die Aufnahme wichtiger Nährstoffe behindern, heißt es in der Broschüre der Verbraucherzentrale. Von E 426 bis E 495 finden sich zahlreiche Emulgatoren. Dies sind Stoffe, die es ermöglichen, dass sich zwei an sich nicht mischbare Flüssigkeiten wie Öl und Wasser mischen lassen und eine Emulsion bilden.
Von diesen 45 E-Nummern haben 14 einen gelben, der große Rest einen grünen Daumen. Sie gelten also wenn überhaupt erst in größeren Mengen als problematisch. Säuerungsmittel (E 500 bis E 586) Bei Säuerungsmitteln handelt es sich um Stoffe, die einem Lebensmittel einen sauren Geschmack verleihen oder als Backtriebmittel dienen.
- Bis auf eine Ausnahme, das E 512 Zinn-II-Chlorid, gelten die zugehörigen E’s bei gelegentlichem Verzehr als unbedenklich.
- Das Zinn-II-Chlorid ist für Dosen- und Glaskonserven mit zum Beispiel Spargel zugelassen, um die helle Farbe zu erhalten.
- Es kann laut Verbraucherzentrale zu Übelkeit und Erbrechen führen.
Geschmacksverstärker (E 620 bis E 650) Geschmacksverstärker sollen Lebensmittel für den Verbraucher geschmacklich attraktiver machen. Bekannt sind insbesondere die Glutamate (E 621 bis E 625) und die Glutaminsäure E 620. Die Glutaminsäure ist zum Beispiel in Sojasoße in hohen Konzentrationen enthalten.
- Glutamate befinden sich in Tiefkühlgerichten, Dosenkost, chinesischem Essen, Wurst und Knabberartikeln.
- Sie können – in seltenen Fällen – Pseudoallergien auslösen.
- Sie haben einen gelben Daumen, das heißt von häufigem Verzehr oder größeren Mengen wird abgeraten.
- Risikogruppen wie Pseudo-Allergikern, Asthmatikern und Neurodermitikern wird Vorsicht empfohlen.
Süßstoffe & Co. (E 900 bis E 1521) Diese Mittel dienen vielfach als Überzugsmittel zum Beispiel für Zuckerwaren und Trockenfrüchte, Stabilisatoren, Treib- und Schutzgas, Süßstoff und Geschmacksverstärker. Vom Verzehr rät die Verbraucherzentrale nur bei E 999 ab, dem Quillajaextrakt, einem Schaummittel aus der Rinde des Quillaja-Baumes.
Was bedeuten die E-Nummern auf den Lebensmittelverpackungen?
Wofür steht das E? – „E-Nummer” ist eigentlich nur eine andere Bezeichnung für Lebensmittelzusatzstoffe, die in der EU zugelassen sind – das „E” in „E-Nummer” steht also schlicht für Europa. Interessant: Bis 1993 waren in Deutschland nur 265 E-Nummern zugelassen.
Antioxidationsmittel : verhindern das Ranzigwerden von Fetten und sorgen für eine längere Haltbarkeit. Emulgatoren : verbinden Stoffe, die nicht miteinander mischbar sind wie zum Bespiel Öl und Wasser. Farbstoffe : machen Lebensmittel farbenfroher und leuchtender. Verdickungsmittel : sorgen für eine schöne Konsistenz beispielsweise bei Pudding oder Eis. Geschmacksverstärker : peppen den Geschmack auf. Konservierungsstoffe : hemmen Mikroorganismen und sorgen für eine längere Haltbarkeit. Zuckeraustauschstoffe : werden als Zuckerersatz verwendet.
Was ist E 330?
Die Citronensäure kommt in vielen Früchten vor. In geringer Konzentration ist sie sogar natürlicher Bestandteil jeder menschlichen Zelle. Bei Zufuhr größerer Mengen von E 330 nimmt der Darm leichter unerwünschte Metalle wie Aluminium, Blei oder Radionuklide auf.
- Als Zusatzstoff werden E 330 und ihre Salze (Citrate) mikrobiell ( Aspergillus niger ) aus Zucker erzeugt.
- Citronensäure, die ja ein typischer Zusatz von Süßwaren, Limonaden und Süßspeisen ist, greift den Zahnschmelz an.
- Allerdings wird dieser durch den Speichel wieder remineralisiert.
- Wer jedoch bald nach dem Verzehr von sauren Drops, Orangensaft oder Gummibärchen die Zähne putzt, schleift den Zahnschmelz ab.
Die Folge ist Zahnerosion. Seine calciumlösende Wirkung wird in Ländern mit schlechter medizinischer Versorgung genutzt, um schnell, schmerzlos und preisgünstig Nierensteine zu behandeln. Vier von fünf Steinen bestehen aus Calciumoxalat. Diese lösen sich mit dem Trinken von ein paar Flaschen Orangenlimo auf („lemonade therapy”).
- E 330, E 331 und E 333 sind auch für Bio-Produkte zugelassen.
- Bewertung : Auch wenn die Zitronensäure ein Produkt des menschlichen Stoffwechsels ist, wäre manchmal ein Warnhinweis in Sachen Zahngesundheit angebracht und fachlich begründeter als die Warnungen vor Zucker.
- Auszug aus ” Zusatzstoffe von A-Z – Was Etiketten verschweigen ” von Udo Pollmer, 2017.
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