Was Bedeutet Flur Im Grundbuch?

Was Bedeutet Flur Im Grundbuch
1. Was ist ein Flurstück? – Unter „Flurstück” versteht man einen amtlich vermessenen Teil der Erdoberfläche, Es ist die kleinste Buchungseinheit im sogenannten Liegenschaftskataster, dem Register der jeweiligen Bundesländer, in dem die Grundstücke beschrieben und dargestellt werden.

Wo finde ich die Bezeichnung der Flur?

Flur – Grundsteuer-Digital Helpcenter Die Flur ist ein Teil einer Gemarkung und beschreibt die Nutzfläche einer Siedlung innerhalb einer Gemeinde. Damit lässt sich die Lage eines einzelnen Grundstücks näher eingrenzen als mit der bloßen Angabe der Gemarkung.

Grundbuchauszug Bestandsnachweis Liegenschaftskarte / Auszug aus dem Liegenschaftskataster GeoViewer

: Flur – Grundsteuer-Digital Helpcenter

Wie finde ich mein Flurstück in Bayern?

Kurzbeschreibung: – Die ALKIS®-Planungskarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude, Gewässer, Verwaltungsgrenzen sowie Straßennamen. Sie bildet mit ihrem Maßstab das Bindeglied zwischen Flurkarte und to. Darstellungsdienste (1)

Was bezeichnet die Flur?

Die Flur, baurechtlich auch Freiland, ist in ihrer alten Bedeutung ein Synonym für die Landschaft, heute speziell das offene Gelände an sich, in Abgrenzung zum Wald ( Offene Flur, daher auch der Ausdruck „in Wald und Flur”), und umfasst das landwirtschaftlich genutzte Land und diverse Formen des Brachlands,

Was ist Flurstücksnenner?

Flurstück Mit Flurstück wird ein einzelnes Grundstück bezeichnet. Die Nummer eines Flurstücks besteht aus Zähler und Nenner, also lautet zum Beispiel 83/194. Wichtig: Der gesamte Grundbesitz, der zum Beispiel mit einem Einfamilienhaus bebaut und im Übrigen als Garten genutzt wird, kann durchaus aus mehreren Flurstücken bestehen.

Grundbuchauszug Liegenschaftskarte / Auszug aus dem Liegenschaftskataster GeoViewer

: Flurstück

Welche Räume zählen zur Wohnfläche Grundsteuer Bayern?

Presseinformation Die neue Grundsteuer in Bayern Auf Haus- und Wohnungseigentümer kommt viel Arbeit zu Die gute Nachricht zuerst: Bayern hat sich bei der vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 2018 geforderten Neuregelung der Grundsteuer für das sog.

Flächenmodell entschieden. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist danach ausschließlich die Fläche des Grundstücks sowie die Flächen des Gebäudes und die Art der Nutzung. Wert und Lage des Grundstücks sowie Alter und Zustand des Gebäudes spielen keine Rolle. Flächenmodell kontra Bundesmodell Im Gegensatz dazu werden die wertabhängigen Modelle in anderen Bundesländern bei steigenden Immobilienpreisen zu laufenden Steuererhöhungen führen und infolge der ständigen Veränderung der Preise einen immensen Verwaltungsaufwand durch laufende Neubewertungen der Grundstücke erfordern.

Gerade weil es die Verwaltung schon bisher nicht geschafft hat, die insgesamt 36 Millionen Immobilien im Bundesgebiet neu zu bewerten, hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Grundsteuerregelung wegen den nicht aktualisierten und daher veralteten Werten für verfassungswidrig erklärt.

Auch Mieter profitieren vom Flächenmodell Ferner hätte ein wertabhängiges Modell in Bayern zu einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer, in Gebieten mit hohen Bodenwerten wie z.B. im Großraum München zu einer Vervielfachung geführt. Dies hätte auch die Mieter in Bayern stark belastet, da die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann.

Hauseigentümer und Mieter dürften sich daher darüber einig sein, dass das bayerische Flächenmodell die sozial verträglichere Alternative zum Bundesmodell ist. Die schlechte Nachricht: Auch in Bayern müssen sämtliche Grundstücke und Wohnungen neu bewertet werden.

Wann und auf welche Weise dies zu erfolgen hat, ist im Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10.12.2021 (GVBl 2021 S.638) festgelegt. Auf Hauseigentümer und Verwaltungsbehörden kommt damit viel Arbeit zu. Hauptfeststellung zum 01.01.2022 Obwohl die derzeitige Grundsteuer noch knapp drei Jahre bis zum 31.12.2024 gilt, wurde die Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer einmalig zum Stichtag 01.01.2022 festgesetzt (sog.

Hauptfeststellung). Sie muss allerdings nur dann angepasst werden, wenn sich Flächengröße oder Grundstücksnutzung ändern (Art.6 Abs.1 BayGrStG). Änderungen der Verkehrswerte des Bodens oder des Gebäudes erfordern keine Anpassung. Die Aufforderung an die Eigentümer zur Abgabe der Feststellungserklärung durch das Bayerische Landesamt für Steuern wird voraussichtlich Ende März 2022 mittels Allgemeinverfügung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen (Art.6 Abs.5).

  • Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 01.07.2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden.
  • Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022.
  • Welche Daten müssen angegeben werden? Anzugeben in der Erklärung ist die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes sowie die Art der Nutzung,

Die Fläche des Grundstücks ist i.d.R. dem Grundbuchauszug zu entnehmen; bei Eigentumswohnungen anteilig aus dem 1.000-Anteil laut Teilungserklärung zu errechnen. Die Fläche des Gebäudes ist bei Wohnnutzung die Wohnfläche i.S.d. Wohnflächenverordnung. Danach sind Wohnflächen alle Flächen innerhalb der Wohnung sowie Wintergärten, Balkone und Terrassen.

Ferner gilt als Wohnfläche auch das häusliche Arbeitszimmer. Nicht zur Wohnfläche gehören grundsätzlich Kellerräume, Abstellräume, Waschräume, Heizungsräume u.Ä. Flächen über einer lichten Höhe von mindestens 2 m sind voll, Flächen unter einer lichten Höhe zwischen 1 m und 2 m sind zur Hälfte anzurechnen.

Balkon- und Terrassenflächen werden i.d.R. mit einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte der Wohnfläche zugerechnet. Wo findet man die Daten? Die maßgeblichen Wohnflächen können, soweit zwischenzeitlich keine baulichen Änderungen vorgenommen worden sind, der i.d.R.

  • Dem Bauantrag beiliegenden Wohnflächenberechnung entnommen werden; bei Eigentumswohnungen sind sie i.d.R.
  • In der Teilungserklärung genannt.
  • Bei einer Nutzung nicht zu Wohnzwecken ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich.
  • Die jeweiligen Flächen werden auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet (Art.2 Abs.5).
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Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zu der Wohnung zu stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind, bleiben bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m² außer Ansatz (Art.2 Abs.1, 2). Daten im Internet Die Vermessungsverwaltung stellt vom 01.07.

  • Bis 31.12.2022 Daten der Flurstücke zum Hauptfeststellungszeitpunkt kostenlos über eine allgemein zugängliche Internetanwendung zur Verfügung u.a.
  • Die Flurstücksnummer, die amtliche Fläche sowie die tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen (Art.10 a Abs.2 S.1).
  • Dabei hat der Eigentümer das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen gegen die Veröffentlichung von Daten seines Flurstücks Widerspruch einzulegen.

Widerspricht der Eigentümer, hat eine Veröffentlichung der entsprechenden Daten des Eigentümers durch die Vermessungsverwaltung in der Internetanwendung für die Zukunft zu unterbleiben (Art.10 a Abs.2 S.2, 3). Berechnung der Grundsteuer

Schritt : Berechnung des Äquivalenzbetrages (Art.1 Abs.3): Dieser errechnet sich aus einem fixen Betrag für Grund und Boden – 0,04 €/m² (Äquivalenzzahl gem. Art.3 Abs.1) multipliziert mit der Grundstücksfläche sowie einem weiteren fixen Betrag für Wohn- und Nutzflächen – 0,50 €/m² (Äquivalenzzahl gem. Art.3 Abs.2) multipliziert mit der maßgeblichen Gebäudefläche.

Schritt: Bestimmung des Grundsteuermessbetrages (Art.1 Abs.2): Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Äquivalenzbetrag (oben 1. Schritt) für Grund und Boden und der Grundsteuermesszahl (100 % gem. Art.4 Abs.1 S.1) und dem Äquivalenzbetrag der Wohn- und Nutzflächen (70 % für Wohnflächen gem. Art.4 Abs.1 S.2).

Schritt: Berechnung der Grundsteuer (Art.1 Abs.1 S.2): Die Grundsteuer ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrages (oben 2. Schritt) und des von der Gemeinde bestimmten jeweiligen Hebesatzes. Die Grundsteuer ist ein Jahresbetrag und auf volle Cent nach unten abzurunden.

Hinweis: Sonderregelungen für die Ermittlung der Äquivalenz- und Grundsteuermesszahlen bestehen u.a. für Wohngebäude, bei denen die Grundstücksfläche mehr als das 10-Fache der Wohnfläche beträgt („kleines Haus auf großem Grund”, Art.3 Abs.1 Nr.1), bei einer engen räumlichen Verbindung der Wohnflächen mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft des Steuerschuldners (Art.4 Abs.2), für denkmalgeschützte Gebäude (Art.4 Abs.3) und Sozialwohnungen (Art.4 Abs.4 Nr.1).

  • Beispiele: A) Doppelhaushälfte München, 400 m² Grund, 120 m² Wohnfläche 1.
  • Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 400 m² Grund x 0,04 €/m² = € 16 120 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 60 2.
  • Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 16 x 100 % = € 16 Wohnfläche: € 60 x 70 % = € 42 € 58 3.
  • Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 58 x Hebesatz 535 % (München) = € 310 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 322 B) Mietshaus, München Haidhausen, 17 Wohnungen, 3 Gewerbeeinheiten, 380 m² Grundstücksfläche, 1093 m² Wohnfläche, 209 m² Nutzfläche (Laden Büro) 1.

Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 380 m² Grund x 0,04 €/m² = € 15,20 1093 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 546,50 209 m² Nutzfläche x 0,50 €/m² = € 104,50 2. Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 15,20 x 100 % = € 15,20 Wohnfläche: € 546,50 x 70 % = € 382,55 Nutzfläche: € 104,50 x 100 % = € 104,50 € 502,25 3.

  • Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 502,25 x Hebesatz 535 % (München) = € 2.687 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 1.683 C) Mietshaus, München Maxvorstadt, 13 Parteien, 480 m² Grundstücksfläche, 999 m² Wohnfläche 1.
  • Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 480 m² Grund x 0,04 €/m² = € 19,20 999 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 499,50 2.

Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 19,20 x 100 % = € 19,20 Wohnfläche: € 499,50 x 70 % = € 349,65 € 368,85 3. Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 368,85 x Hebesatz 535 % (München) = € 1973 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer 2.239 € D) Eigentumswohnung, München Sendling, 750 m² Grundstücksfläche – Miteigentumsanteil 68,26/1000 daraus folgt Grundanteil 51,2 m², 102 m² Wohnfläche 1.

Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 51,2 m² Grund x 0,04 €/m² = € 2,05 102 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 51,00 2. Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 2,05 x 100 % = € 2,05 Wohnfläche: € 51 x 70 % = € 35,70 € 37,75 3. Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 37,75 x Hebesatz 535 % (München) = € 201 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 99 E) Eigentumswohnung, München Laim, 2057 m² Grundstücksfläche – Miteigentumsanteil 35,49/1000 daraus folgt Grundanteil 73 m², 84,61 m² Wohnfläche 1.

Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 73 m² Grund x 0,04 €/m² = € 2,92 84,61 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 42,31 2. Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 2,92 x 100 % = € 2,92 Wohnfläche: € 42,31 x 70 % = € 29,62 € 32,54 3. Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 32,54 x Hebesatz 535 % (München) = € 174 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 362 Achtung: Die vorstehenden Berechnungen basieren auf unveränderten gemeindlichen Hebesätzen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Städte und Gemeinden den Hebesatz so anpassen, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für den einzelnen Steuerpflichtigen kann sich aber dadurch die Höhe der Grundsteuer ändern. Die derzeitigen Hebesätze der einzelnen Städte und Gemeinden finden Sie unter: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/steuer-und-finanzpolitik/hebesaetze-56878 Voraussichtlich ab Ende Februar steht unseren Mitgliedern ein Grundsteuerrechner online auf unserer Homepage zur Verfügung (www.hug-m.de).

Rechtsanwalt Rudolf Stürzer Vorsitzender Haus + Grund München

Wo finde ich das Grundbuchblatt Bayern?

Als öffentliches Register dient das Grundbuch grundsätzlich der Einsichtnahme durch Dritte. Da das Grundbuch jedoch zahlreiche den Eigentümer betreffende persönliche Daten enthält, steht es nicht zur Einsicht für jedermann offen. Nach § 12 Grundbuchordnung (GBO) wird die Einsicht in das Grundbuch (und in die Grundakte) daher nur demjenigen gestattet, der gegenüber dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegt.

  1. Die Einsicht ist grundsätzlich bei dem Grundbuchamt (Amtsgericht) wahrzunehmen, in dessen Bezirk das betroffene Grundstück liegt.
  2. In den Ländern, die – wie Bayern – das Grundbuch maschinell führen, kann aber in dieses auch bei einem anderen Grundbuchamt Einsicht genommen werden.
  3. Ein “berechtigtes Interesse” an einer Einsichtnahme in das Grundbuch ist gegeben, wenn Sie sachliche Gründe für die gewünschte Einsichtnahme vorbringen können, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloße Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen.
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Daher dürfen zum Beispiel Gläubiger des Grundstückseigentümers, welche die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz beabsichtigen, oder Kaufinteressenten, mit denen der Grundstückseigentümer bereits in Verhandlungen steht, Einsicht in das Grundbuch nehmen.

Zur Darlegung des berechtigten Interesses an der Einsichtnahme müssen konkrete Tatsachen (und nicht nur pauschale Behauptungen) vorgetragen und durch entsprechende Dokumente belegt werden, die eine Abwägung durch das Grundbuchamt zulassen. Bei Zweifeln kann das Grundbuchamt eine Glaubhaftmachung verlangen (§ 31 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG).

Bestimmte Einsichtsnehmer, die aus beruflichen Gründen besonders häufig Einsicht in das Grundbuch nehmen müssen (z.B. Behörden, Notare, Kreditinstitute), können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum sog. automatisierten Abrufverfahren zugelassen werden, das den Online-Abruf aus dem Grundbuch ermöglicht.

Warum heißt der Flur Flur?

Substantiv, m –

Singular Plural
Nominativ der Flur die Flure
Genitiv des Flurs des Flures der Flure
Dativ dem Flur den Fluren
Akkusativ den Flur die Flure

Flur einer Behörde Worttrennung: Flur, Plural: Flu·re Aussprache: IPA : Hörbeispiele: Flur ( Info ) Reime: -uːɐ̯ Bedeutungen: Raum zwischen Hauseingang und Treppenhaus oder zwischen Haustür und Wohnbereich langer Gang in öffentlichen Gebäuden, von denen die einzelnen Dienstzimmer abgehen Herkunft: Das Wort ist mit der Bedeutung „Hausgang” erst in neuhochdeutscher Zeit aus dem Niederdeutschen übernommen worden, laut Duden seit der Zeit um 1700.

Synonyme: Diele, Entrée, Hausflur, Gang, Hausgang, Vorhaus, landschaftlich: Ern / Eren, süddeutsch: Fletz Korridor Oberbegriffe: Raum Unterbegriffe: Hausflur Gerichtsflur Beispiele: Da steht ein Pferd auf’m Flur! – (Schlager) Die Garderobe ist im Flur. „Jetzt muß sie im ersten Stockwerk innehalten, ihre Hand wird im Dunkel des Flurs nach den Bogen des gewellten Geländers tasten, ihr Fuß die schiefe, ausgetretene Treppe suchen, die zum zweiten Stockwerk führt.” „Der Flur führte von der Haustür direkt in die Küche und weiter bis ins Schlafzimmer.” „Ich machte die Tür zu, ging den Flur runter und raus zu meinem Wagen, stieg ein und ließ den Motor an.” „Manchmal bin ich versucht, den Reißverschluss der Tasche zuzuziehen, wenn ich sie im Flur stehen sehe.” Sie ging den ganzen Flur hinunter bis zum letzten Zimmer auf der rechten Seite.

Sie können gerne auf dem Flur warten, während ich ihnen die Angaben heraussuche. „Im Spital lagen die Verletzten bis auf die Flure. ” „Immer wieder kamen Zöllner herein, immer wieder ging der, der sie verhörte, hinaus, und schließlich wurde sie auf den Flur geschickt.” Charakteristische Wortkombinationen: den Flur runter und dann links / rechts, auf dem Flur warten Wortbildungen: Flurbeleuchtung, Flurbereich, Flurdecke, Flurfenster, Flurfunk, Flurgarderobe, Flurhalle, Flurlampe, Flurmöbel

Warum heißt es auf dem Flur?

Flur ist ja eigentlich der Boden (engl. Floor). Daher das “auf”. Spter wurde dann der langgestreckte Raum daraus; wenn man den meint, dann “in”. Im Duden steht als Beispiel “ber, durch den Flur”, da ist also beides richtig. Bei “auf” hat man mehr die Assioziation von auerhalb (weil man im Flur schon nicht mehr ganz in der Wohnung ist). Bei “in” ist der Flur ein Raum der Wohnung unter anderen.

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24.08.2015 17:18 von sleepless_lives

Wie finde ich ein Flurstück in Hessen?

Wo finde ich die Flurnummern – Geoportal Mittels der Datenabfrage ist es möglich hinterlegte Daten zu den abgebildeten Layern abzurufen. Die Identifizierung der Flurnummern auf der Liegenschaftskarte ist im Kartenbild oft schwierig. Einfacher ist die Nutzung der Datenabfrage auf den Layer “Verwaltungseinheiten” im Kartendienst “Hintergrundkarte”.

Klicken Sie dafür auf das Tool “Datenabfrage” und dann in den entsprechenden Bereich in der Karte. Angaben zur Flurnummer und zu weiteren Verwaltungseinheiten erscheinen jetzt in einem Popup-Fernster. Hinweis: Die Datenabfrage auf den Layer “Verwaltungseinheiten” im Kartendienst “Hintergrundkarte” ist in der Standardkartenansicht aktiviert.

In bestimmten Kartenzusammenstellungen, z.B. Boris Hessen muss dies erst durch Setzen eines Hakens neben dem Layernamen erfolgen. Alternativ können Sie auch die kostenfreie Voransicht im Shopsystem “Geodaten online” nutzen (). Leiten Sie dazu den Bestellvorgang für eine Liegenschaftskarte ein, indem Sie ein Flurstück suchen.

Wo finde ich die Ertragsmesszahl für mein Grundstück in Thüringen?

Grundsteuerreform – Bund und Länder haben im November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Seit 1. Juli können Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen über ELSTER bei ihrem zuständigen Finanzamt die Grundsteuererklärung abgeben.

  • Die hierfür nötigen Daten für land- und forstwirtschaftliche Grundvermögen inklusive der Ertragsmesszahlen können über den Grundsteuer Viewer Thueringen abgerufen werden.
  • Die Frist zur Abgabe der Erklärung endete ursprünglich am 31.
  • Oktober 2022. Am 13.
  • Oktober haben die Finanzministerinnen und -minister der Länder entschieden, dass diese Frist bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert werden soll.

Die Finanzämter haben dann bis Ende 2023 Zeit, die Grundsteuerwerte neu festzustellen und die Grundsteuermessbeträge zu ermitteln. Anschließend legen die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze fest und berechnen die Grundsteuer. Ab Januar 2025 muss die neue Grundsteuer dann gezahlt werden.

Wo bekomme ich eine flurkarte in Berlin?

Zuständige Behörden – Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Gebiet liegt.

Wie finde ich mein Flurstück in Hessen?

Wo finde ich die Flurnummern – Geoportal Mittels der Datenabfrage ist es möglich hinterlegte Daten zu den abgebildeten Layern abzurufen. Die Identifizierung der Flurnummern auf der Liegenschaftskarte ist im Kartenbild oft schwierig. Einfacher ist die Nutzung der Datenabfrage auf den Layer “Verwaltungseinheiten” im Kartendienst “Hintergrundkarte”.

Klicken Sie dafür auf das Tool “Datenabfrage” und dann in den entsprechenden Bereich in der Karte. Angaben zur Flurnummer und zu weiteren Verwaltungseinheiten erscheinen jetzt in einem Popup-Fernster. Hinweis: Die Datenabfrage auf den Layer “Verwaltungseinheiten” im Kartendienst “Hintergrundkarte” ist in der Standardkartenansicht aktiviert.

In bestimmten Kartenzusammenstellungen, z.B. Boris Hessen muss dies erst durch Setzen eines Hakens neben dem Layernamen erfolgen. Alternativ können Sie auch die kostenfreie Voransicht im Shopsystem “Geodaten online” nutzen (). Leiten Sie dazu den Bestellvorgang für eine Liegenschaftskarte ein, indem Sie ein Flurstück suchen.

Wie finde ich mein Flurstück Niedersachsen?

Liegenschaftskarte | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Die Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte ist eine Präsentation aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Sie gibt dabei die darstellbaren Informationen als maßstabsgetreue Karte wieder.

Flurstücksgrenzen Flurstücksnummern Bauwerke, Infrastruktur und Gewässer Hausnummern, Straßennamen Tatsächliche Nutzung Ergebnisse der Bodenschätzung (Ist standardmäßig nicht enthalten, kann aber zusätzlich angegeben werden)

Varianten und Abgabeformen Die Liegenschaftskarte ist in den folgenden Varianten erhältlich:

Farbe: farbig oder in Graustufen Abgabe: ausgedruckt (maschinell erstellt) oder elektronisch (PDF (Standard), NAS, Shape, DXF, TIFF) Maßstab Standardpräsentation: 1:1000 / 1:2000 Maßstab präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik: Individuell wählbar zwischen 1:500 und 1: 2500 DIN-Format: A4 – A0, Hoch- oder Querformat

Voraussetzungen Jede Person kann eine Liegenschaftskarte beziehen. Sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich. Die Nutzung der Liegenschaftskarte außerhalb des privaten, nicht-wirtschaftlichen Bereichs, ist generell möglich. Sie benötigt in aller Regel jedoch eine Weiterverwertungserlaubnis durch das zuständige Katasteramt.

Ein Bespiel für solche erlaubnispflichtigen Anwendungen sind das Erstellen von Gutachten oder die Weitergabe der Liegenschaftskarte an andere Personen oder Stellen. Hier ist §5 Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen () zu berücksichtigen. Kosten Maßstab 1:1000 oder 1:2000: Die Kosten betragen unabhängig von der Abgabeform ab 18€ zzgl.

Umsatzsteuer. Die Kosten sind abhängig vom DIN-Format der Karte. Stand vom: 02. Dezember 2019, Anlage 1 2.1.2 KOVerm Beglaubigung: Eine Beglaubigung der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 oder 1:2000 als Nachweis für das Grundbuchamt nach §7 Abs.2 GBO kostet ab 10,00€.

  1. Stand vom: 02.
  2. Dezember 2019, Anlage 1 2.1.3 KOVerm; Liegenschaftskarten werden maschinell erstellt und sind, abseits von § 7 Abs.2 GBO, generell ohne Beglaubigung gültig.
  3. Abweichender Maßstab: Die Kosten betragen unabhängig von der Abgabeform ab 23,50€.
  4. Die Kosten sind abhängig vom DIN-Format der Karte.

Stand vom: 02. Dezember 2019, Anlage 1 2.2.1 KOVerm Benötigte Unterlagen und Informationen Um eine Liegenschaftskarte anzufordern, muss die Lage angegeben werden können. Dies kann zum Beispiel über die Adresse, die Grundbuchblattnummer oder das Flurstückskennzeichen erfolgen.

  1. Bei einer Bestellung über das Katasteramt wird außerdem eine Rechnungsadresse benötigt.
  2. Bestellung Online: Dort können Sie das gewünschte Flurstück über eine Adresse oder ein Flurstückskennzeichen suchen.
  3. Wenn nur Teile der Adresse bekannt sind, kann das richtige Flurstück auch in der Karte selbst gesucht werden.

Dazu kann die interaktive Karte gezoomt und bewegt werden. Anschließend klicken Sie auf die Schaltfläche: „Karten (PDF)”. Hier wählen Sie das Produkt „Liegenschaftskarte 1:1000/1:2000″ oder „Liegenschaftsgrafik 1:500″. Anschließend wählen Sie DIN-Format, Farbe und Maßstab der Karte aus.

  • Hier werden Ihnen bereits die entstehenden Kosten angezeigt.
  • Prüfen Sie anschließend in der Vorschau, ob das Flurstück vollständig in Ihrer Auswahl enthalten ist.
  • Wenn Sie alles Ihren Wünschen entsprechend angepasst haben, legen Sie das Produkt in den Warenkorb.
  • Im Warenkorb (oben rechts) starten Sie anschließend den Bezahlvorgang.

Die Bezahlung ist per PayPal, giropay und Kreditkarte möglich. Nach Abschluss des Bezahlvorgangs werden Ihnen der Link zum Download und der Leistungsbescheid per Mail zugeschickt. Katasteramt: Gerne können Sie sich mit dem zuständigen Katasteramt telefonisch, per Mail oder persönlich in Kontakt treten.

  1. Auf diesem Wege kann auch die Bestellung aufgegeben werden (Die telefonische Bestellung ist in einigen Katasterämtern nicht möglich).
  2. Die Kontaktdaten Ihres Katasteramts finden Sie unter:,
  3. Bei der Bestellung können Sie den gewünschten Ausschnitt zum Beispiel über die Angabe der Adresse, der Grundbuchblattnummer oder des Flurstückskennzeichens definieren.

Anschließend können Sie ihre Wünsche zur Ausgestaltung der Liegenschaftskarte angeben. Zuletzt benötigt das Katasteramt noch die Information, auf welchem Wege Sie die Liegenschaftskarte erhalten wollen. Sie können die Liegenschaftskarte entweder elektronisch, per Post oder direkt im Katasteramt erhalten. Einsatzmöglichkeiten Die Liegenschaftskarte wird üblicherweise für die folgenden Verwendungen benötigt: Physisch:

Amtliche, maßstäbliche Darstellung des Flurstücks zur Vorlage bei Behörden, Banken, Notaren etc. Kartengrundlage für jedwede Planung

Elektronisch:

Diverse Arten von digitaler Planung mit Bezug auf die Position

Hintergrund Die Informationen der Liegenschaftskarte werden bundeseinheitlich im ALKIS gespeichert. Dieses führt neben einer Punktdatei die Informationen aus den abgestellten Systemen ALB und ALK, sowie Informationen zur Bodenschätzung und über die Tatsächliche Nutzung.

  • Außerdem enthält ALKIS auch Informationen aus dem Grundbuch.
  • Die Grundbuchinformationen werden nachrichtlich im ALKIS gepflegt.
  • Das bedeutet, dass nach einer Änderung im Grundbuch diese Änderung in ALKIS übertragen wird, ohne dass dies von dem/r Eigentümer/in selbst veranlasst werden muss.
  • Weitere Produkte Wenn Inhalte und Darstellung der Liegenschaftskarte nicht dem entsprechen, was Sie suchen, könnten diese Produkte evtl.

besser passen: : Liegenschaftskarte | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen

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