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Wo finde ich die Gläubiger-ID Nummer?
Wo finden Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer? – Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie lediglich online beantragen. Nur die Deutsche Bundesbank kann Ihnen Auskunft darüber geben. Dafür finden Sie entsprechende Formulare auf der Webseite der Deutschen Bundesbank.
Ist die Gläubiger-ID die IBAN?
Mit dem SEPA-Start wird auch die Gläubiger-ID eingeführt. Worum es sich dabei handelt, wann man sie braucht und alles weitere Wissenswerte zur Gläubiger-ID verrät Ihnen unsere FAQ-Liste.1. Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer? Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Identifizierung für Zahlungsempfänger von SEPA-Mandaten.
- Sie ist für jeden Zahlungsempfänger verpflichtend und kann bei der Bundesbank kostenlos beantragt werden.2.
- Wo bekommt man die Gläubiger-ID her? In Deutschland vergibt die Bundesbank die Gläubigeridentifikationsnummern.
- Das geschieht im Internet unter https://extranet.bundesbank.de/scp/.3.
- Braucht jedes Unternehmen eine Gläubiger-ID, auch wenn derzeit keine Einzugsermächtigungen bestehen? Ist Gläubiger-ID nur notwendig, wenn man Lastschriftmandate erhalten hat? Die Gläubiger-ID benötige ich aber nur, wenn ich einziehen will, nicht, wenn ich nur im SEPA-Format überweise? Wird die Gläubiger-ID nur bei Lastschriften benötigt oder sollte diese auf jeden Fall beantragt werden? Wer nicht mit SEPA-Lastschriften arbeitet, benötigt auch keine Gläubigeridentifikationsnummer.4.
Ab wann kann die Gläubiger-ID angefordert werden? Die Gläubigeridentifikationsnummer kann bereits seit einigen Monaten bei der Bundesbank angefordert werden.5. Ist die Gläubiger-ID identisch mit der IBAN? Nein, die Gläubigeridentifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung des Zahlungsempfängers im SEPA-Lastschriftverfahren.
Die IBAN ist die Kontoidentifikation. Die Daten werden von unterschiedlichen Stellen vergeben und haben unterschiedliche Aufgaben.6. Brauchen Privatleute auch eine Gläubiger-ID? Jeder, der eine Lastschrift als Zahlungsempfänger initiieren will, benötigt ein Mandat und damit eine Gläubiger-Identifikationsnummer.
Das gilt auch für private Verbraucher.7. Ist mit der Mandats-ID bei Firmenlastschrift die Gläubiger-ID des Lieferanten gemeint? Nein, damit ist die Mandatsreferenz gemeint, die zusätzlich zur Gläubigeridentifikationsnummer angegeben werden muss.8. Benötigen zwei Firmen auch zwei Gläubigernummern? Ja, für jede rechtliche Einheit wird eine Gläubigeridentifikationsnummer vergeben.9.
Kann dieser Hinweis (Gläubiger-ID) auch im Verwendungszweck erfolgen? Die Gläubigeridentifikationsnummer muss mit der Vorabankündigung dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt werden. Dann ist der Verwendungszweck der Lastschrift zu spät. Sie können aber bei wiederkehrenden Lastschriften im Verwendungszweck bereits die Vorabankündigung für die nächste Lastschrift vornehmen, wenn die Daten dann schon bekannt sind.10.
Müssen bei den Basislastschriften im Verwendungszweck Gläubiger-ID und Mandatsreferenz-Nr. erscheinen? Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz sind Pflichtangaben neben dem Verwendungszweck. Dort müssen sie nicht noch einmal angegeben werden.11.
Auf dem Mandat selbst, wobei die Mandatsreferenz bis zur ersten Lastschrift nachgereicht werden kann, in der Vorabankündigung, in der Lastschrift, im Schreiben zur Überführung von vorhandenen Ermächtigungen in SEPA-Basismandate.
12. Benötigt man auch eine Gläubiger-ID für Private Unternehmungen z.B. Vermietungsgesellschaften und wie kann ich diese beantragen, denn bei der Bundesbank muss eine HR-Nummer angegeben werden? Auch Einzelkaufleute müssen eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragen, um Lastschriften nutzen zu können.
- Zu Beginn der Beantragung im Internet wird nach der Rechtsform des Unternehmens gefragt.
- Wenn dort „Einzelperson” gewählt wird, wird nicht nach der HR-Nummer gefragt.13.
- Müssen alle Kunden, die im Lastschrifteinzugsverfahren bisher die Rechnungen “bezahlt” haben, von meiner Gläubiger-ID in Kenntnis gesetzt werden? Die vorhandenen Einzugsermächtigungen können in SEPA-Basismandate überführt werden, wenn sie auch unter SEPA genutzt werden sollen.
Dazu muss unter anderem die Gläubiger-Identifikationsnummer mitgeteilt werden. Das kann für alle früheren Zahlungspflichtigen gleichzeitig geschehen oder für jeden nur dann, wenn er wieder fällige Beträge zu zahlen hat. Wenn der Zahlungsweg nicht mehr verwendet werden soll, muss auch keine Information erfolgen.14.
Wer verbirgt sich hinter Gläubiger-ID?
1. Durch die Deutsche Bundesbank – Die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank und zwar in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge müssen elektronisch auf der Webseite der Deutschen Bundesbank gestellt werden. Eine schriftliche Antragstellung ist ausgeschlossen, so auch die Antragstellung über das Telefon.
Ist die Gläubiger-ID die Kundennummer?
Während die Gläubiger-ID den Lastschrifteinreicher – also Sie – identifiziert, dient die Mandatsreferenz, z.B. die Mitglieds- oder Kundennummer, der eindeutigen Zuordnung des Mandats. Die Mandatsreferenz wird von Ihnen individuell für jedes Mandat vergeben und darf bis zu 35 alphanumerische Stellen betragen.
Wie lange dauert es eine Gläubiger-ID zu bekommen?
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung –
Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Das Verfahren ist aus Sicherheitsgründen 2-stufig (Antragstellung und Auftragsbestätigung) aufgebaut. Bitte beachten Sie, dass die Anträge nicht in Echtzeit verarbeitet werden, d.h. die Zusendung der E-Mails erfolgt in Abhängigkeit der Verarbeitungsrhythmen ggf. erst nach mehreren Stunden – bzw. in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Antragstellung und der Auftragsbestätigung – am nächsten Geschäftstag. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Die Antragstellung ist weitestgehend selbsterklärend und erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform – Bitte klären Sie diese vorab! Maßgeblich für die Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer ist die “Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer”. Sie ist – ebenso wie der Hinweis zum Datenschutz – im Rahmen der Antragstellung ausdrücklich anzuerkennen. Den Link zum “Formular zur Beantragung Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer” finden Sie am Ende dieser Seite.
Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform. Nachstehende Personengruppen und Rechtsformen stehen zur Auswahl.
Für was wird die Gläubiger-ID benötigt?
Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
Warum Gläubiger-ID?
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ( englisch Creditor Identifier, CI) dient im gemeinsamen Europäischen Zahlungsraum (SEPA) unabhängig von einem bestimmten Konto der eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers und Zahlungsempfängers im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens,
Wo finde ich die Gläubiger-ID Sparkasse?
Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz (zum Beispiel eine fortlaufende Nummer), die vom Zahlungsempfänger vergeben wird. Diese muss bei allen SEPA-Lastschriften angegeben werden. In Verbindung mit der Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer) ist damit jedes Mandat eindeutig gekennzeichnet.
Beide Angaben werden auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen, so dass Sie diese mit den Ihnen bekannten Mandatsangaben abgleichen können. Automatische Abmeldung in 20 Sekunden Möchten Sie die Sitzung fortsetzen? Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen.
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Woher bekommt man Mandatsreferenz?
Transparent und planungssicher – Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz. Der Zahlungsempfänger oder die Zahlungsempfängerin muss sie bei jeder Abbuchung angeben. Sie können die Mandatsreferenz auf Ihren Kontoauszügen oder im Online-Banking einsehen.
So können Sie jede Buchung nachvollziehen und mit Ihren erteilten Lastschriftmandaten abgleichen. Auch die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin und der Verwendungszweck helfen Ihnen dabei. Der Zahlungsempfänger oder die Zahlungsempfängerin ist verpflichtet, Ihnen den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens 14 Tage vorab mitzuteilen.
Kürzere Fristen sind möglich, wenn diese in den Geschäftsbedingungen oder der Rechnung vereinbart wurden. Auch im Online-Banking werden Sie im Voraus über den konkreten Fälligkeitstermin informiert. Sie sehen genau, wann das Geld von Ihrem Konto abgeht und rutschen so nicht versehentlich ins Minus.
Wie erkenne ich meine Kundennummer?
Im Online Banking –
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, um zu Ihrer Finanzübersicht zu gelangen und Ihre Kundennummer einsehen zu können.
- Wählen Sie in der Ansichten-Auswahl die Option “Ansicht nach Kundennummern”.
- Sie finden Ihre Kundennummer und alle dieser Kundennummer zugehörigen Produkte.
Wo finde ich die Gläubiger-ID Sparkasse?
Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz (zum Beispiel eine fortlaufende Nummer), die vom Zahlungsempfänger vergeben wird. Diese muss bei allen SEPA-Lastschriften angegeben werden. In Verbindung mit der Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer) ist damit jedes Mandat eindeutig gekennzeichnet.
Beide Angaben werden auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen, so dass Sie diese mit den Ihnen bekannten Mandatsangaben abgleichen können. Automatische Abmeldung in 20 Sekunden Möchten Sie die Sitzung fortsetzen? Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen.
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Wo finde ich die Gläubiger-ID Postbank?
Die Gläubiger-Identifikations- nummer können Sie ausschließlich online über die Internet- seiten der Deutschen Bundesbank beantragen. Die Zulassung zu den beiden Verfahren durch die Postbank erfolgt getrennt und unabhängig voneinander.