Was Bedeutet Hausgeld Bei Eigentumswohnung?

Was Bedeutet Hausgeld Bei Eigentumswohnung
Hausgeld bei Eigentumswohnungen Es handelt sich dabei um eine Art Nebenkostenabrechnung für den Wohnungseigentümer. Diese dient der Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Das Hausgeld wird monatlich im Voraus an die Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG, überwiesen.

Was ist in Hausgeld alles enthalten?

Definition Hausgeld – Was ist das? – Das Hausgeld umfasst zum einen sämtliche Betriebskosten, die später auf den Mieter umgelegt werden können. Gemäß Betriebskostenverordnung zählen zu den laufenden Betriebskosten unter anderem die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Hausmeister oder Gartenpflege.

Zum anderen trägt der Eigentümer mit dem Hausgeld auch weitere Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu zählen beispielsweise Verwaltungskosten wie die Kontogebühren oder das Verwalterhonorar. Neben den Nebenkosten müssen Eigentümer auch Rücklagen für Reparaturen und Renovierungen bilden.

Dies wird als Instandhaltungsrücklage bezeichnet. Die Höhe des Hausgeldes ist von Faktoren wie Alter, Größe, Zustand und Ausstattung der Immobilie abhängig.

Wer zahlt Hausgeld bei Eigentumswohnung?

1. Was ist das Hausgeld? – Das Hausgeld ist ein monatlicher Vorschuss, den Sie als Wohnungseigentümer zahlen müssen. Es dient dazu, die laufenden Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu decken. Als Wohnungseigentümer besitzen Sie nicht nur Ihre Wohnung, sondern Sie haben auch Anteile am Gemeinschaftseigentum, wie dem Treppenhaus, Eingangsbereich, Fahrstuhl oder Garten.

Sind im Hausgeld die Heizkosten enthalten?

Was sind die Bestandteile des Hausgelds bei Eigentumswohnungen? – Das Hausgeld setzt sich aus den Kosten zusammen, die vom Eigentümer selbst getragen werden müssen und denen, die auf den Mieter umgelegt werden können. Laut der Betriebskostenverordnung ( §1 BtrKV ) lassen sich folgende Kosten auf den Mieter umlegen.

  • Reinigung und Pflege (Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Müllbeseitigung, Gartenpflege)
  • Wasserversorgung (gemeinschaftliche und individuelle Verbrauchskosten, Zählerkosten, Grundgebühren und Verbrauchsabrechnungsgebühren)
  • Heizkosten inkl. Warmwasser (gemeinschaftliche und individuelle Verbrauchskosten, Wartung, Grundgebühren und Schornsteinfeger)
  • Versicherungskosten (Sach- und Haftpflichtversicherung)
  • Kosten für sonstige gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räume (Aufzug, SAT-Anlage, Kabelanschluss, gemeinschaftlich genutzte Lampen und Leuchtmittel, Waschküche und Trockenräume, Hobbyräume, Schwimmbad)
  • Hausmeistervergütung inklusive Sozialversicherungs- und Steuerabgaben
  • Wohngebäudeversicherung

Einige Kostenpunkte sind nicht umlagefähig. Diese müssen Sie als Eigentümer selbst tragen. Dazu gehören:

  • Verwaltungskosten – zum Beispiel Kosten für die Kontoführung der Hausverwaltung und
  • Instandhaltungsrücklage für Reparaturen und Renovierungen zur Erhaltung der Wohnanlage.

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?

Beim Kauf einer Immobilie ist aus finanzieller Sicht nicht allein der Kaufpreis entscheidend. Auch das Hausgeld muss geprüft werden, damit abschätzbar ist, welche laufenden Kosten durch die Immobilie entstehen werden. Dabei gibt es jedoch viele Details zu beachten.

Das sogenannte Hausgeld ist eine regelmäßige Zahlung, die alle Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus an die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bezahlen. Am Ende des Jahres wird abgerechnet und geprüft, ob eine Nachzahlung nötig ist. Der Ablauf ist somit ähnlich wie bei sonstigen Nebenkosten, die vorausbezahlt und per jährlicher Nebenkostenabrechnung dann genau verrechnet werden.

Einmal pro Jahr legt die Verwaltung der WEG einen entsprechenden Kostenplan vor, der die Höhe des Hausgeldes festsetzt. Das gemeinsam definierte Hausgeld wird dann in monatliche Raten aufgeteilt, Nachträglich werden alle tatsächlich abgedeckten Kosten aufgeschlüsselt, sodass ersichtlich ist, ob und wie das gesamte Hausgeld verwendet wurde.

  • Wenn der Eigentümer die Wohnung vermietet, muss dieser die Kosten ebenfalls tragen.
  • Das Hausgeld beinhaltet auch umlagefähige Nebenkosten, doch bestimmte Positionen wie die Instandhaltungsrücklage ist nicht auf Mieter umlegbar,
  • Die Begriffe „Hausgeld” und „Wohngeld” werden häufig synonym verwendet, sind aber unterschiedliche Dinge.

Bei Wohngeld handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Mietzuschuss, während das Hausgeld von einem Eigentümer einer Eigentumswohnung erhoben wird. Es dient zur Deckung laufender Betriebskosten und Verwaltungskosten sowie zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage.

Abfallentsorgung und Straßenreinigung Stromversorgung für Gemeinschaftsflächen wie Flur und Waschküche Wohngebäudeversicherung (Sach- und Haftpflichtversicherung) Heizkosten (wenn Zentralheizung vorhanden ist) Reinigungskosten Wasser und Abwasser Warmwasser Fahrstuhlwartung Kosten für Hausmeister

Betriebskosten auf Mieter umlegen: Vereinbarung im Mietvertrag erforderlich Im Mietvertrag müssen die umlegbaren Betriebskosten explizit genannt sein. Welche Kosten umlegbar sind, ist in § 2 BetrKV genau definiert. Nicht umlegbare Kosten, die ebenfalls im Hausgeld enthalten sind:

Verwaltungskosten (Kontoführung der Eigentümergemeinschaft, administrative Tätigkeit der Hausverwaltung etc.) Instandhaltungsrücklage (Rücklage für die Erhaltung und Sanierung des Gemeinschaftseigentums wie etwa eine Dach- oder Fassadensanierung)

Nicht im Hausgeld enthalten ist beispielsweise der Rundfunkbeitrag und der individuelle Stromverbrauch für die Wohnung sowie die Grundsteuer, da diese direkt vom Eigentümer an die Gemeinde bezahlt werden muss. Auch persönliche Versicherungen des Eigentümers sind weder im Hausgeld enthalten noch auf Mieter umlegbar.

Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten Das Hausgeld beinhaltet neben umlegbaren Nebenkosten auch noch weitere Zahlungen, die Eigentümer nicht auf Mieter umlegen dürfen. Nebenkosten sind also Teil vom Hausgeld, aber Hausgeld kein Teil von Nebenkosten. Das monatliche Hausgeld wird auf Basis des jährlich erstellten Wirtschaftsplans festgelegt.

Dieses Dokument zeigt, welche Kosten voraussichtlich für ein Kalenderjahr anfallen werden. Dabei werden speziell größere Vorhaben, etwa für die Erhaltung des Gebäudes, näher beschrieben. Die Planung wird den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Ausfertigung vorgelegt.

  1. So kann auch noch gemeinsam diskutiert werden, ob es Einsparungsmöglichkeiten gibt.
  2. Doch meist ist die Kalkulation bereits sehr präzise, da die Verwaltung Vergleichsangebote einholen muss und nur Arbeiten einplant, die von der Eigentümergemeinschaft gewünscht sind.
  3. Die monatliche Umlage für das Hausgeld liegt im Durchschnitt etwa 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten, die ein Mieter bezahlt.

Schließlich dürfen nicht alle Kosten, die im Hausgeld enthalten sind, vom Vermieter an die Mietpartei weiterverrechnet werden. Die Vorschreibung des Hausgelds erfolgt jährlich und auf Basis der absehbaren Kosten. Die geplanten Gesamtkosten für das Gebäude werden je nach Wohnungsfläche auf die einzelnen Parteien aufgeteilt.

Kostenart Betrag
Laufende Betriebskosten 60 €
Heizkosten 70 €
Kosten der Hausverwaltung 15 €
Instandhaltungsrücklage 20 €
Bankgebühren 5 €

Es ergeben sich somit monatliche Abzüge in Höhe von 170 Euro, die von den 500 Euro Gesamtmiete bezahlt werden müssen. In dem Fall liegt das Hausgeld etwa 30 Prozent über den Betriebskosten des Mieters.

Wie viel darf das Hausgeld ist normal?

2. Mit welchem monatlichen Betrag muss beim Hausgeld gerechnet werden? – Das durchschnittliche Hausgeld liegt bei 2,50 bis 4 Euro pro Quadratmeter und Monat. Dies würde bei einer 50 Quadratmeter Wohnung bedeuten, dass Sie als Wohnungseigentümer ungefähr 125 bis 200 Euro pro Monat zahlen müssten.

Jedoch wird die Höhe von vielen Einflussfaktoren beeinflusst. So ist zum Beispiel die Höhe des Hausgeldes vom Zustand des Gebäudes abhängig. Ältere Gebäude benötigen oftmals häufiger Reparaturen oder Instandhaltungen. Bei neueren Gebäuden kann es aber auch durch technische Geräte zu einem erhöhten Stromverbrauch und wiederum höheren Kosten kommen.

Deshalb ist es schwierig, die Höhe des Hausgeldes pauschal vorherzusagen. Jedes Gebäude muss hier individuell bewertet werden. Beim Kauf einer Immobilie sollte das anfallende Hausgeld jedoch in jedem Fall berücksichtigt werden. ‍ ‍

Wie oft muss man Hausgeld bezahlen?

Was ist das Hausgeld bei der Eigentumswohnung? – Als Hausgeld werden die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer monatlich an den Verwalter der Wohnanlage zahlen müssen. Sie werden am Jahresende abgerechnet. Das Hausgeld ist somit eine Art Nebenkosten-Abrechnung für Eigentümer.

Wer eine Eigentumswohnung kaufen will, der sollte immer auch die Höhe des Hausgelds berücksichtigen. Das ist wichtig für die Baufinanzierung, Erhebungen zeigen, dass das Hausgeld im Schnitt 20 bis 30 Prozent höher ausfällt als die Nebenkostenabrechnung an den Mieter, Übrigens: Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Hausgeld und Wohngeld oft synonym verwendet.

Faktisch bezeichnet Wohngeld aber eine staatliche Sozialleistung, die einkommensschwache Familien als Mietzuschuss bekommen.

Welche Kosten fallen monatlich bei einer Eigentumswohnung an?

Hausgeld – Erwerben Sie eine Eigentumswohnung, treten Sie automatisch einer Eigentümergemeinschaft bei. Zweck dieses Verbunds ist es, zusammen für die Instandhaltung und Pflege des Wohnhauses zu sorgen, das jedem Eigentümer mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung anteilig gehört.

In der sogenannten Eigentümerversammlung treffen Sie gemeinsam Entscheidungen über Investitionen oder die Pflege der Grünanlagen rund um das Haus. Jeder Eigentümer zahlt monatlich ein Hausgeld ein, aus dem zum gegebenen Zeitpunkt Investitionen, wie beispielsweise ein neues Dach, getätigt werden können.

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Vom Hausgeld werden außerdem laufende Kosten bezahlt, die das Wohnhaus betreffen und von der Eigentümergemeinschaft zusammen getragen werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Heizkosten (nicht die Heizung innerhalb der Eigentumswohnung)
  • Strom für die Licht- und Sprechanlage
  • Verwalterhonorar und Kontoführungsgebühren
  • Müllentsorgung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausmeister
  • Treppen- und Gartenpflege

Als Wohnungseigentümer zahlen Sie im Durchschnitt zwischen 20 und 30 Prozent mehr Wohnnebenkosten als ein Mieter. Als Faustregel gilt: Durchschnittlich werden 2,70 € pro Quadratmeter monatlich als Hausgeld veranschlagt. Das Hausgeld wird vom Verwalter im Wirtschaftsplan festgelegt.

  1. Die Eigentümer müssen der Höhe des Geldes zustimmen.
  2. Örtlich kann das Hausgeld von der oben aufgeführten Faustregel abweichen.
  3. Sind zukünftig zum Beispiel höhere Ausgaben zu erwarten, kann das Hausgeld angehoben werden.
  4. In Neubauten ist das Hausgeld häufig geringer, da in den ersten fünf Jahren aufgrund der Gewährleistung keine Reparaturen zu erwarten sind.

Werfen Sie vor dem Kauf am besten einen Blick in den Wirtschaftsplan und verschaffen Sie sich Klarheit über die Höhe des Hausgeldes. Sie können den Unterlagen auch entnehmen, ob demnächst größere Investitionen zu erwarten sind.

Ist Hausgeld monatlich zu zahlen?

Wie setzt sich das Hausgeld für eine Eigentumswohnung zusammen und welche Bestandteile können auf Mieter umgelegt werden? – Mit dem Hausgeld werden alle laufenden Nebenkosten sowie die geplanten Investitionen abgedeckt. Es wird monatlich im Voraus geleistet und am Ende eines Wirtschaftsjahres mit der Jahresrechnung abgerechnet.

Instandhaltungsrücklage Reparatur- und Instandhaltungskosten, die nicht mit der Instandhaltungsrücklage abgedeckt werden können oder sollen (kleinere Reparaturen am Haus, z.B. ein defekter Lichtschalter) Verwaltungskosten (bspw. Kosten für Bankkonto, Porto und Hausverwaltung)

Folgende Bestandteile des Hausgeldes sind umlagefähig:

Reinigung und Pflege (Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Müllbeseitigung, Gartenpflege) Wasserver- und entsorgung (gemeinschaftliche und individuelle Verbrauchskosten, Zählerkosten, Grundgebühren und Verbrauchsberechnungsgebühren) Heizkosten inkl. Warmwasser (gemeinschaftliche und individuelle Verbrauchskosten, Wartung, Grundgebühren und Schornsteinfeger) Versicherungskosten (Sach- und Haftpflichtversicherung) Kosten für sonstige gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räume (Aufzug, SAT-Anlage, Kabelanschluss, gemeinschaftlich genutzte Lampen und Leuchtmittel, Waschküche und Trockenräume, Hobbyräume, Schwimmbad) Hausmeistervergütung inklusive Sozialversicherungs- und Steuerabgaben

Ist man verpflichtet Hausgeld zu zahlen?

Hausgeld Vor der Entscheidung eines Wohnungskaufs gilt es, auch die monatlich anfallenden Kosten zu berücksichtigen. Bei Eigentumswohnungen werden diese Kosten als Hausgeld oder auch Wohngeld bezeichnet – sie sind im Schnitt gut und gerne 20 bis 30 Prozent höher als die Mietnebenkosten,

Das Hausgeld enthält alle Kosten, die für die laufende Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums erforderlich sind (z.B. Hausmeister- oder Treppenhausreinigungskosten). Bei Mietwohnungen ist das Hausgeld höher als die Nebenkosten. Vermieter können das Hausgeld nicht einfach 1:1 auf den Mieter umlegen, sondern müssen eine separate Nebenkostenabrechnung erstellen. Die Höhe des Hausgeldes ergibt sich aus der Zuführung der sowie dem Wirtschaftsplan der Hausverwaltung, den die Eigentümergemeinschaft jährlich beschließt.

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird damit automatisch Mitglied der (WEG). Damit diese ihren laufenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Instandhaltung und der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nachkommen kann, zahlen die Eigentümer das so genannte Hausgeld auf das Konto der Eigentümergemeinschaft, das die Hausverwaltung betreut.

  1. Dieses verwendet sie, um die Kosten zu begleichen, die rund um die Bewirtschaftung des Gebäudes anfallen.
  2. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Hausverwalter, den Hausmeister und die,
  3. Wichtig zu wissen: Das Hausgeld wird mitunter auch als Wohngeld bezeichnet.
  4. Diese Bezeichnung ist allerdings nicht korrekt, da sie für Zahlungen steht, die sich aus dem Wohngeldgesetz ergeben (staatliche Bezuschussung von Wohnkosten).

Generell gilt die Faustregel: Das Hausgeld liegt im Schnitt 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten für eine vergleichbare Mietwohnung. Dies liegt daran, dass mehr Kosten berücksichtigt werden. Um das Hausgeld zu berechnen, nimmt die Hausverwaltung eine Kostenschätzung für die laufende Bewirtschaftung des im kommenden Jahr vor und erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan,

In diesen fließen alle Kosten ein, die voraussichtlich im Folgejahr anfallen werden. Dabei spielen auch die zu erwartenden Instandhaltungsmaßnahmen eine Rolle, die sich aus dem baulichen Zustand der Immobilie ergeben. Auch bereits beschlossene Maßnahmen muss der Hausverwalter beim Erstellen des Wirtschaftsplans berücksichtigen.

Achtung! Bei Eigentumswohnungen in Gebäuden mit Tiefgaragen, Aufzügen oder Schwimmbädern oder Saunabereichen lockt zwar höherer Wohnkomfort. Doch das Hausgeld fällt in der Regel deutlich höher aus als bei Wohnungen in Wohnanlagen ohne solche Extras. Auf Grundlage dieser Zahlen berechnet die Hausverwaltung dann das anteilige Hausgeld, dass die Eigentümer im kommenden Jahr im Voraus zu zahlen haben.

Allerdings kann der Hausverwalter nicht eigenmächtig das Hausgeld festlegen, sondern muss auf der jährlichen via Beschluss die Zustimmung der Eigentümer zum Wirtschaftsplan einholen. Hierfür ist eine einfache Mehrheit ausreichend. immoverkauf24 Tipp: Sie wollen wissen, wie die Stimmrechteverteilung bei Eigentümergemeinschaften erfolgt? Mehr dazu erfahren Sie in unseren Beiträgen zum und zur Eigentümerversammlung.

Um das Hausgeld zu berechnen, bezieht die Hausverwaltung im ersten Schritt die zu erwartenden Kosten für die laufende Bewirtschaftung ebenso ein wie mögliche Instandhaltungsarbeiten. Dazu gehören:

Die in (BetrKV) genannten Betriebskosten, Hierzu zählen unter anderem die Kosten für die Müllabfuhr, Gartenpflege, Treppenhausreinigung sowie Stromkosten für die Beleuchtung des Treppenhauses.

Wichtig zu wissen: Die Grundsteuer gehört zwar gemäß § 2 BetrKV zu den Betriebskosten. Sie wird jedoch von den Eigentümern jeweils direkt an das Finanzamt gezahlt und ist nicht im Hausgeld enthalten. Vermieter können sie auf ihre Mieter umlegen (mehr dazu unter ).

Kosten für die Hausverwaltung – etwa für die Kontoführung und den Hausverwalter – diese Zahlungen dienen dazu, die Instandhaltungsrücklage laufend zu erhöhen, um später einmal fällige teure Maßnahmen wie etwa eine Fassadensanierung oder eine Dachneueindeckung zahlen zu können.

Achtung! Dieser Kostenpunkt kann die Höhe des Hausgeldes erheblich beeinflussen. Viele Eigentümergemeinschaften bevorzugen hohe monatliche Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage, um bei teuren Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen.

  • Dementsprechend fällt das Hausgeld dann eher hoch aus.
  • Ist es eher niedrig, weist dies zumindest bei älteren Gebäuden auf eine Eigentümergemeinschaft hin, die Sonderumlagen in Kauf nimmt.
  • In diesem Fall empfiehlt es sich, eigene Rücklagen zu bilden.
  • Das erleichtert es später, eine solche Sonderzahlung zu finanzieren.

Damit die Eigentümer wissen, wie viel Hausgeld sie zu zahlen haben, erfolgt die Berechnung des Hausgeldes zudem anteilig für die Wohneinheiten. Hierfür wird je nach Kostenart auf unterschiedliche Verteilerschlüssel zurückgegriffen:

Verbrauch: bei Verbrauchskosten wie z.B. Wasser, Heizkosten durch die Zentralheizung Miteigentumsanteil: z.B. Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Gemäß ist der Miteigentumsanteil als Verteilerschlüssel vorgesehen, die Aufteilung kann jedoch auch anhand eines abweichenden Verteilerschlüssels erfolgen. Welcher Schlüssel zugrunde gelegt wird, lässt sich der entnehmen. Anzahl der Wohneinheiten: z.B. bei Kosten für den Kabelanschluss, Kosten für die Hausverwaltung Anzahl der Personen im Haushalt: z.B. bei Kosten für die Abfallentsorgung

Wohnungseigentümer sind gemäß verpflichtet, das Hausgeld im Voraus entsprechend des Wirtschaftsplans an die Hausverwaltung zu zahlen. Dieser sieht üblicherweise monatliche Zahlungen vor. Um festzustellen, ob diese Zahlungen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums (der nicht zwingend einem Kalenderjahr entsprechen muss) dem Wirtschaftsplan entsprachen, erstellt die Hausverwaltung eine Jahresabrechnung, die auch als oder Hausgeldabrechnung bezeichnet wird.

  1. Aus ihr geht unter anderem auch hervor, ob das im Voraus gezahlte Hausgeld zu hoch oder zu niedrig war.
  2. Der Verwalter fordert daraufhin anteilig nachträglich Hausgeld von den Eigentümern ein oder zahlt den Überschuss anteilig zurück (falls es zu hoch angesetzt war).
  3. Enthält die keine konkreten Vorgaben zur Jahresabrechnung, muss die Hausverwaltung diese innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellen.

Dieser muss nicht zwingend gleichbedeutend mit einem Kalenderjahr sein. Wichtig zu wissen: Stellt die Hausverwaltung im Laufe des Jahres fest, dass das Hausgeld zu gering bemessen ist, um alle Zahlungsverpflichtungen zu leisten, muss der Wirtschaftsplan ergänzt und eine erhoben werden.

  1. Vermieter dürfen ausschließlich die in aufgeführten Betriebskosten im Rahmen der je nach Vereinbarung im Mietvertrag auf ihre Mieter umlegen.
  2. Dazu gehören beispielsweise die Grundsteuer, die Kosten für Hausstrom, Wartungskosten für einen Fahrstuhl, die Kosten für Wasser und Abwasser und die Heizkosten bei einer Zentralheizung im Haus.

Achtung! Das Hausgeld ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Wohnung genutzt wird oder nicht. Bei Leerstand können Eigentümer also nicht die Zahlung des Hausgelds einstellen. Sie zahlen weiterhin das Hausgeld und erhalten dann voraussichtlich eine Rückzahlung, da die nach Verbrauch ermittelten Betriebskosten geringer ausfallen dürften als kalkuliert.

  • Wichtig zu wissen: Es reicht für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung nicht, aus der Hausgeldabrechnung diejenigen Kosten zu streichen, die nicht umlagefähig sind.
  • Bei den Betriebskosten muss jeweils auch berücksichtigt werden, dass jeweils nur der Verteilerschlüssel verwendet werden darf, der auch im Mietvertrag vereinbart wurde.

So kann beispielsweise im Mietvertrag der Verteilerschlüssel „Verbrauch” bei den Kosten für die Wasserversorgung genannt sein und die Eigentümergemeinschaft entsprechend der Quadratmeterzahl abrechnen. Dann müssten die Kosten entsprechend neu berechnet werden.

Zudem gilt, dass nur diejenigen Betriebskosten umlagefähig sind, die im Mietvertrag genannt sind. immoverkauf24 Tipp: Um die Umlegung der Kosten auf Ihren Mieter zu vereinfachen, empfiehlt es sich, dass Sie im Mietvertrag den gleichen Verteilerschlüssel verwenden, den auch die Eigentümergemeinschaft festgelegt hat.

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Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Seite über die, Wer zahlt eigentlich eine Hausgeldnachzahlung für den vergangenen Abrechnungszeitraum, wenn eine Eigentumswohnung verkauft wird und es zu einem Eigentümerwechsel kommt? Das lässt sich pauschal nicht beantworten, denn es kommt auf den Zeitpunkt des Verkaufs an:

Der Verkäufer muss zahlen, sofern zur Wohngeldabrechnung bereits ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegt. Der Käufer zahlt, wenn der Beschluss zur Hausgeldabrechnung noch aussteht.

Wichtig dabei: Sollte der bisherige Eigentümer der Eigentümergemeinschaft noch Hausgeld schulden, weil er es nicht regelmäßig im Voraus gezahlt hat, muss der Käufer diese noch offenen Zahlungen nicht leisten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, ) hervor.

Das gilt jedoch nicht, wenn der Immobilienkäufer hierzu eine konkrete Vereinbarung mit der Eigentümergemeinschaft getroffen hat. immoverkauf24 Tipp: Um Streit von vornherein zu vermeiden, ist es empfehlenswert, im eine Vereinbarung zum Hausgeld zu treffen. Das empfiehlt sich insbesondere, falls die Wohngeldabrechnung noch nicht vorliegt.

Inwieweit das Hausgeld steuerlich geltend gemacht werden kann, hängt zunächst einmal davon ab, ob die Eigentumswohnung selbst genutzt oder vermietet wird.

Bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen: Selbstnutzer können jeweils 20 Prozent der folgenden Arbeitskosten (ohne Materialkosten) von der Steuerschuld abziehen, sofern diese Kosten in der Rechnung separat aufgeführt sind und sie diese nicht in bar, sondern per Überweisung beglichen haben:

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Winterdienst oder die Gartenpflege. Die steuerliche Abzugsfähigkeit ist auf maximal 4.000 Euro pro Jahr begrenzt. Handwerkerleistungen für Wartungs-, Modernisierungs- und Reparaturarbeiten: Bei diesen Kosten sind maximal 1.200 Euro abzugsfähig.

Bei vermieteten Eigentumswohnungen: Vermieter können die umgelegten Nebenkosten nicht steuerlich geltend machen, da sie diese vom Mieter erhalten. Die nicht umlagefähigen oder nicht umgelegten Kosten – etwa die Kosten für die sowie die Instandhaltungsrücklage – fließen hingegen in die Ermittlung der ein. Bei der Instandhaltungsrücklage ist allerdings zu beachten, dass sie erst dann geltend gemacht werden kann, wenn die Hausverwaltung das Geld für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet hat.

immoverkauf24 Tipp: Sie sind Vermieter möchten eine vermietete Wohnung kaufen ? In unserem Beitrag „” finden Sie weitere nützliche Infos zum Thema. Die gesetzlichen Vorschriften zum Hausgeld ergeben sich vorwiegend aus dem, So ist beispielsweise in geregelt, das die Eigentümer sich an den laufenden Kosten für das Gemeinschaftseigentum beteiligen müssen und was hinsichtlich des Verteilerschlüssels gilt.

Kann man das Hausgeld von der Steuer absetzen?

4. FAZIT: Hausgeld von der Steuer absetzen – Das Hausgeld ist für Eigentümer generell steuerlich absetzbar. Die Kosten werden als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Wichtig ist es hier, die umgelegten Nebenkosten ebenfalls zu berücksichtigen.

  • Je nach Nutzung können verschiedene Kosten einer Immobilie von der Steuer abgesetzt werden.
  • Vor allem bei vermietetem Eigentum kommen viele verschiedene Kosten auf den Eigentümer zu, die unterschiedlich steuerlich absetzbar sind.
  • Matera unterstützt Sie bei der Verwaltung und Organisation des Hausgeldes.

Mit Matera können Sie die Zahlungen jederzeit einsehen und überblicken. Auch bei Hausgeldrückständen unterstützen und beraten wir Sie gerne beim weiteren Vorgehen. Das Expertenteam unterstützt Sie auch bei anderen rechtlichen und kaufmännischen in Ihrer WEG.

Was ist nicht im Hausgeld?

Was gehört nicht zum Hausgeld? – Im Hausgeld ist die Grundsteuer nicht enthalten, da der Wohnungseigentümer sie unmittelbar an die Gemeinde zahlen muss. Wer seine Eigentumswohnung vermietet, kann diesen Kostenpunkt allerdings auf den jeweiligen Mieter umlegen.

RundfunkbeitragStromkosten für die Wohnung selbstKosten für Telefon-, Internet und Fernsehanschluss

Wie viel vom Hausgeld zahlt der Mieter?

4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Teile des Hausgeldes auf den Mieter umzulegen? – Je nach Form und Abrechnungszeitraum werden die umlagefähigen Kosten auf den Mieter umgelegt. Damit ein Teil des Hausgeldes auf den Mieter umgelegt werden kann, muss eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag enthalten sein.

  • Ansonsten ist die Umlegung der Kosten nicht möglich.
  • Bei gleichem Verteilerschlüssel übernimmt der Mieter die Kosten 1:1 vom Eigentümer.
  • Stimmt der Verteilerschlüssel vom Mietvertrag nicht mit dem der WEG überein, so können die Kosten nicht 1:1 auf den Mieter umgelegt werden.
  • In solchen Fällen ist eine umständliche Umrechnung nötig.

Deshalb sollte im Mietvertrag ebenso erwähnt werden, dass ein neuer Verteilerschlüssel der WEG sofort bei der Umlage auf den Mieter angewandt wird. Oftmals wird jedoch das Hausgeld nach Wohnungseigentumsanteil berechnet und die Nebenkosten nach Verbrauch, sodass es hier zu einer Differenz kommen kann.

Für was wird Hausgeld bezahlt?

Hausgeld bei Eigentumswohnungen Als Besitzer einer Eigentumswohnung müssen Sie unter anderem ein Hausgeld – auch Wohngeld genannt – zahlen. Es handelt sich dabei um eine Art Nebenkostenabrechnung für den Wohnungseigentümer. Diese dient der Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.

Wie hoch sollte die Rücklage bei Eigentumswohnungen sein?

Instandhaltungsrücklage – FAQ – Was ist eine Instandhaltungsrücklage? Wer eine Eigentumswohnung besitzt, muss sich auch an den Kosten für Sanierungen oder Instandsetzungen des Gemeinschaftseigentums beteiligen. Dafür zahlt jeder Eigentümer eine Instandhaltungsrücklage.

Aus ihr werden länger geplante Maßnahmen sowie kurzfristig notwendige Reparaturen finanziert, um den Wert des Gebäudes zu erhalten oder eine Wertsteigerung zu erzielen. Mehr erfahren Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage? Das Gesetz schreibt vor, dass die Instandhaltungsrücklage eine angemessene Höhe haben sollte.

Bei der Höhe orientieren sich die Eigentümer idealerweise am Zustand, dem Alter, der Substanz und der Ausstattung des Gebäudes. Die Eigentümergemeinschaft beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan, der auch die Instandhaltungsrücklage beinhaltet. Instandhaltungsrücklage berechnen Wer verwaltet die Instandhaltungsrücklage? Die Eigentümergemeinschaft bestimmt einen Verwalter, der auch die Zahlung und Anlage der Instandhaltungsrücklage überwacht.

  1. In kleineren Gemeinschaften übernimmt häufig einer der Miteigentümer die Verwaltung.
  2. Für größere Wohnanlagen wird in der Regel ein professioneller Dienstleister bestimmt.
  3. Das WEG schreibt einen Hausverwalter für jede Eigentümergemeinschaft vor.
  4. Lässt sich die Instandhaltungsrücklage steuerlich geltend machen? Als Wohnungseigentümer können Sie die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage selbst nicht steuerlich geltend machen.

Aber: Wenn die finanziellen Mitteln verwendet wurden, können Sie den auf Sie entfallenden Anteil in der Steuererklärung ansetzen. Was passiert mit der Instandhaltungsrücklage bei einem Immobilienverkauf? Beim Verkauf einer Eigentumswohnung geht der Rücklagenanteil automatisch auf den Käufer über.

  • Der Verkäufer kann seinen Anteil an dem Finanzpolster nicht zurückfordern.
  • Es empfiehlt sich daher für Immobilienverkäufer, die Höhe der Rücklage bei der Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen.
  • Jetzt mehr erfahren Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können.

Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

Warum ist das Hausgeld so hoch?

Erhöhung des Hausgelds – Es kann viele Ursachen geben, wenn das Hausgeld fast so hoch ist wie die Miete. Meist ist es eine Reihe von Gründen.

Zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Miteigentümer sind der häufigste Grund dafür, dass die Erhöhung des Hausgelds eintritt. Die WEG Reform 2020 hat es jedoch einfacher gemacht, bei Zahlungsverzug über Versammlungsbeschlüsse eine Entziehung des Wohneigentums zu erwirken.Der desolate Zustand der Wohnanlage kann hohes Hausgeld verursachen, wenn Sanierungen, Umbauten oder eine hohe Zuführung zur Instandhaltungsrücklage erforderlich sind.Weitere Ursachen können ein Rechtsstreit mit der Wohngemeinschaft sein oder die Tatsache, dass sich die Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück befindet.Diverse laufende Betriebskosten können zu hoch angesetzt sein, wie etwa bei überteuerten Verträgen mit Dienstleistern (Reinigung, Garten, Winterdienst) und Versicherungen. Es ist möglich, dass veraltetes oder schadhaftes Gerät zu viel Strom oder Wasser verbraucht. Oder der Verwalter hat eigenmächtig sein Entgelt angehoben.Überhöhte laufende Kosten können daran liegen, dass der Verwalter der Wohnanlage inkompetent und unseriös arbeitet. Grundsätzlich muss für die Verwaltung der Immobilie ein professioneller Hausverwalter erledigen, jedoch schützt das nicht immer vor Missbrauch. Inkompetente Verwaltungsbeiräte können ebenfalls viel Schaden anrichten.Obwohl die aktuelle WEG Reform nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen angleicht, kann es noch immer Interessenskonflikte zwischen Eigentümern geben, die selbst im Haus wohnen und jenen, die ihr Eigentum im Haus vermieten, Eventuell hat ein Vermieter kein Interesse daran, das Hausgeld niedrig zu halten.

Was passiert mit dem Hausgeld?

Was passiert bei Eigentümerwechsel mit dem Hausgeld? – Grundsätzlich sind Hausgeld wie Eigentum der Eigentümergemeinschaft – und verbleiben da auch bei Eigentümerwechsel einer Wohnung. Bei Eigentümerwechsel kann also nie ein „Guthaben” anfallen. Anders sieht es bei Schulden aus.

  1. Normalerweise gehen Schulden von Hausgeld oder Instandhaltungsrücklagen nicht von einem ehemaligen auf einen neuen Eigentümer über.
  2. Es sei denn, das ist ausdrücklich anders in der geregelt.
  3. Darum ist es für Kaufinteressenten einer Immobilie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft äußerst wichtig, vor dem die Teilungserklärung zu lesen.

Und am besten auch gleich noch die Protokolle der letzten, um vor unliebsamen Überraschungen sicher zu sein.

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Wer bestimmt die Höhe des Hausgeldes?

Wie und wann wird das Hausgeld festgelegt? – Die Höhe des monatlich zu zahlenden Hausgeldes ergibt sich aus dem durch den Verwalter aufzustellenden Wirtschaftsplan und den einzelnen Miteigentumsanteilen der Sondereigentumseinheiten gemäß Teilungserklärung.

  1. Der Wirtschaftsplan ist eine Prognose der Einnahmen und Ausgaben des folgenden Wirtschaftsjahres, welcher durch Mehrheitsbeschluss in der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung beschlossen wird.
  2. Hieraus ergibt sich das für das folgende Wirtschaftsjahr anteilig zu zahlende Hausgeld.
  3. Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres erstellt der Verwalter auf der Grundlage der gezahlten Hausgelder und der entstandenen Kosten die Hausgeldabrechnung.

Hieraus kann sich entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergeben.

Wann muss Hausgeld zurückgezahlt werden?

Diese Frist beträgt in der Regel drei, höchstens jedoch sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken, Beschluss vom 11.05.2007, Az.: 3 W 153/06; OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2005, Az.: 4 W 107/05). Dabei ist der Regelfall eine Frist von drei Monaten.

Kann das Hausgeld sinken?

Hausgeld sparen – 10 Ideen für Eigentümer! – Manchmal kann eine WEG durch eine sinnvolle Modernisierung auf Dauer Geld sparen. Eine zentrale Heizung für die gesamte Immobilie hat zum Beispiel das Potenzial, die Wohnkosten erheblich zu reduzieren. Nach einigen Jahren kann es schon zur Amortisierung kommen. Natürlich müssen alle Eigentümer einer solchen Maßnahme zustimmen.

  1. Anpassung der Höhe der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage, sofern die Rücklage unter Berücksichtigung von Bauzustand und Alter der Anlage gut gefüllt ist.
  2. Wechsel zu einer neuen Hausverwaltung, die günstigere Konditionen anbietet.
  3. Beauftragung anderer Handwerker mit einem besserem Preis-Leistungs-Verhältnis.
  4. Übernahme von regelmäßigen Leistungen durch die Wohnungseigentümer selbst (z.B. Treppenhausreinigung, Pflege der Gartenanlage, Winterdienst),
  5. Wechsel des Energieversorgers zwecks Einsparung beim Hausstrom sowie der Betriebskosten für eine mögliche Zentralheizung.
  6. Prüfung der aktuellen Versicherungsbeiträge und evtl. Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.
  7. Anstellung eines Hausmeisters durch die WEG, um die Anzahl und den Umfang von Handwerkerdienstleistungen sowie sonstiger Arbeiten (z.B. Hausmeisterservice, Winterdienst, Gartendienst etc.) möglichst gering zu halten.
  8. Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsvorhaben durch fachlich versierte Miteigentümer.
  9. Verkürzung des Intervalls für das Hauslicht in allen Treppenaufgängen.
  10. Verwendung von Wasserfiltern, die eine regelmäßige Reinigung gestatten, um einen teuren Tausch zu vermeiden.

Geiz ist in Bezug auf die Eigentumswohnung – wie in anderen Lebensbereichen auch – nur selten der richtige Ansatz. Qualität kostet Geld und so gibt es ausgezeichnete Verwalter, die zwar ein recht hohes Verwalterentgelt fordern, der WEG durch eine einwandfreie Hausverwaltung im Endeffekt jedoch viel Geld sparen und so das Hausgeld auf einem niedrigen Niveau halten können. Was Bedeutet Hausgeld Bei Eigentumswohnung Luxus gibt es nicht für umsonst. Das Hausgeld in WEGs mit Schwimmbad oder Sauna ist meistens recht hoch. Neben den Betriebskosten können teure Instandsetzungsarbeiten erforderlich werden. Als Eigentümer kann man so gezwungen sein, Sonderumlagen zu entrichten, wenn die Instandhaltungsrücklage nicht ausreichend gefüllt ist.

Vielleicht ist Ihnen ein Pool diese Ausgaben jedoch wert?! Viel häufiger sind jedoch Ausgaben für eine Gartenanlage, die zur Gemeinschaftsimmobilie gehört. Bei den obigen Punkten handelt es sich um eine Auswahl an Ideen, die erfahrungsgemäß in vielen WEGs zu Einsparungen bei den Betriebskosten führen können.

Darüber hinaus gibt es vielfältige Ansätze, um Geld zu sparen, die natürlich immer von der konkreten Situation in einer Wohnanlage abhängen. Dabei ist oftmals die Ausstattung in Bezug auf Einsparpotenziale maßgeblich. Es handelt sich also oftmals um technische wie organisatorische Maßnahmen, mit denen Geld gespart werden können.

Eine WEG, die über handwerklich geschickte und zuverlässige Miteigentümer verfügt, die gerne etwas für die Wohnanlage tun, kann sich unter Umständen über ein sehr niedriges Hausgeld freuen. Entscheidet sich eine Gemeinschaft dazu, einen Miteigentümer für diese tätig werden zu lassen, sind natürlich vorab Fragen rund um Versicherung, Gewährleistung und Qualität zu klären.

Nicht jeder Miteigentümer, der von sich behauptet, eine erfahrener Handwerker zu sein, bringt die erforderlichen Kompetenzen tatsächlich mit! Mit vielen kleinen Optimierungen an der bestehenden Kostenstruktur lässt sich das Hausgeld für alle Miteigentümer unter Umständen auch senken. Dienstleister langen manchmal gerade bei den Kleinigkeiten zu und lassen sich diese zu übertriebenen Kosten vergüten – schließlich zahlt ja “nur” die WEG. Was Bedeutet Hausgeld Bei Eigentumswohnung Eigentlich möchte fast jeder Geld sparen – vor allem bei den Lebenshaltungskosten. Dennoch gilt es, sinnvoll zu sparen. Ist eine WEG in manchen Bereichen zu geizig, kann der Schuss nach hinten losgehen. Wer erforderliche Instandsetzungen über Jahre hinweg verschiebt, muss sich nicht wundern, wenn die Immobilie auf Dauer fröhlich bröckelt.

Manchmal muss man eben Geld ausgeben, um Geld zu sparen. Manchmal sind es aber auch eher banale Dinge, durch welche die Ausgaben einer WEG um wenigstens ein paar Euro gesenkt werden können. Als Beispiel kann man sich eine WEG mit mehreren Treppenaufgängen vorstellen, die allesamt mit ausreichend Rauchwarnmeldern ausgestattet sind.

Diese werden jährlich durch eine Fachfirma gewartet. Doch kurz durchgerechnet und verglichen stellt sich heraus, dass ein Neukauf vergleichbarer Geräte in einem 10er Pack deutlich günstiger wäre, als die Wartung der bestehenden Rauchwarnmelder. „Kleinvieh macht auch Mist” – und so kann eine WEG unter Umständen dank der Einleitung verschiedener kleinerer Maßnahmen merkbare Einsparungen erzielen.

Was ist nicht im Hausgeld?

Was gehört nicht zum Hausgeld? – Im Hausgeld ist die Grundsteuer nicht enthalten, da der Wohnungseigentümer sie unmittelbar an die Gemeinde zahlen muss. Wer seine Eigentumswohnung vermietet, kann diesen Kostenpunkt allerdings auf den jeweiligen Mieter umlegen.

RundfunkbeitragStromkosten für die Wohnung selbstKosten für Telefon-, Internet und Fernsehanschluss

Kann man das Hausgeld von der Steuer absetzen?

4. FAZIT: Hausgeld von der Steuer absetzen – Das Hausgeld ist für Eigentümer generell steuerlich absetzbar. Die Kosten werden als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Wichtig ist es hier, die umgelegten Nebenkosten ebenfalls zu berücksichtigen.

Je nach Nutzung können verschiedene Kosten einer Immobilie von der Steuer abgesetzt werden. Vor allem bei vermietetem Eigentum kommen viele verschiedene Kosten auf den Eigentümer zu, die unterschiedlich steuerlich absetzbar sind. Matera unterstützt Sie bei der Verwaltung und Organisation des Hausgeldes.

Mit Matera können Sie die Zahlungen jederzeit einsehen und überblicken. Auch bei Hausgeldrückständen unterstützen und beraten wir Sie gerne beim weiteren Vorgehen. Das Expertenteam unterstützt Sie auch bei anderen rechtlichen und kaufmännischen in Ihrer WEG.

Wie viel Hausgeld kann auf Mieter umgelegt werden?

Wie hoch ist das umlagefähige Hausgeld? – Was Bedeutet Hausgeld Bei Eigentumswohnung Ungefähr 60% des Hausgeld sind umlagefähige Nebenkosten, die du als Vermieter auf den Mieter umlegen kannst. Oft kommt es zur Frage „wie viel Hausgeld trägt der Mieter?” oder „wie viel vom Hausgeld ist umlagefähig?”. Grob kann man sagen, dass ungefähr 60% des Hausgeld umlagefähige Nebenkosten sind, die du auf den Mieter umlegen kannst.

  • Dieser Wert kann je nach WEG jedoch deutlich schwanken.
  • Muss das Gemeinschaftseigentum in den nächsten Jahren saniert werden, kann es sein, dass das Hausgeld sehr hoch ist, weil die Eigentümergemeinschaft gerade eine Instandhaltungsrücklage für die Sanierungen anspart.
  • Ähnlich verhält es sich mit dem energetischen Zustand des Hauses.

Wie du an den Kostenpositionen weiter oben sehen kannst, sind der größte Teil des umlagefähigen Hausgeld die Kosten für Warmwasser und Heizung. Ist das Haus gut isoliert, spart der Vermieter Geld und dieser Kostenblock sinkt entsprechend. Gibt es bei dir keine Zentralheizung, sondern etwa Gasetagenheizungen, rechnet der Mieter die Heizkosten direkt mit dem Gasanbieter ab.

Welche Kosten fallen monatlich bei einer Eigentumswohnung an?

Hausgeld – Erwerben Sie eine Eigentumswohnung, treten Sie automatisch einer Eigentümergemeinschaft bei. Zweck dieses Verbunds ist es, zusammen für die Instandhaltung und Pflege des Wohnhauses zu sorgen, das jedem Eigentümer mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung anteilig gehört.

In der sogenannten Eigentümerversammlung treffen Sie gemeinsam Entscheidungen über Investitionen oder die Pflege der Grünanlagen rund um das Haus. Jeder Eigentümer zahlt monatlich ein Hausgeld ein, aus dem zum gegebenen Zeitpunkt Investitionen, wie beispielsweise ein neues Dach, getätigt werden können.

Vom Hausgeld werden außerdem laufende Kosten bezahlt, die das Wohnhaus betreffen und von der Eigentümergemeinschaft zusammen getragen werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Heizkosten (nicht die Heizung innerhalb der Eigentumswohnung)
  • Strom für die Licht- und Sprechanlage
  • Verwalterhonorar und Kontoführungsgebühren
  • Müllentsorgung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausmeister
  • Treppen- und Gartenpflege

Als Wohnungseigentümer zahlen Sie im Durchschnitt zwischen 20 und 30 Prozent mehr Wohnnebenkosten als ein Mieter. Als Faustregel gilt: Durchschnittlich werden 2,70 € pro Quadratmeter monatlich als Hausgeld veranschlagt. Das Hausgeld wird vom Verwalter im Wirtschaftsplan festgelegt.

Die Eigentümer müssen der Höhe des Geldes zustimmen. Örtlich kann das Hausgeld von der oben aufgeführten Faustregel abweichen. Sind zukünftig zum Beispiel höhere Ausgaben zu erwarten, kann das Hausgeld angehoben werden. In Neubauten ist das Hausgeld häufig geringer, da in den ersten fünf Jahren aufgrund der Gewährleistung keine Reparaturen zu erwarten sind.

Werfen Sie vor dem Kauf am besten einen Blick in den Wirtschaftsplan und verschaffen Sie sich Klarheit über die Höhe des Hausgeldes. Sie können den Unterlagen auch entnehmen, ob demnächst größere Investitionen zu erwarten sind.