Nebenkosten für eine Mietwohnung oder ein vermietetes Haus – Zu den umlegebaren Nebenkosten zählt auch die Gartenpflege. Wenn es um das Thema Nebenkosten geht, stehen Wasser und Heizung bei den meisten im Mittelpunkt. Doch es kommen weitaus mehr Kosten auf Mieter zu, die bei der Suche nach einer Wohnung oder bei der Frage der finanziellen Möglichkeiten eine Rolle spielen.
- Die Wasser- und Heizungskosten, die durch den Verbrauch der Mieter anfallen, sind tatsächlich als Nebenkosten zu sehen.
- Diese werden üblicherweise verbrauchsabhängig berechnet und in der Regel als warme Betriebskosten durch eine Abrechnung des Versorgers der Nebenkostenabrechnung beigefügt,
- Nur bedingt zu den Nebenkosten zählt der Strom.
Dieser kann nur dann umgelegt werden, wenn es sich um Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen oder Flächen im Objekt handelt. Strom, der in einem Leerstand anfällt, z.B. durch Bauarbeiten oder Besichtigungen, darf nicht umgelegt werden, Der vom Mieter selbst verbrauchte Strom wird in der Regel vom Versorger direkt abgerechnet und findet sich nicht in der Betriebskostenabrechnung wieder.
Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wirdVersicherungen wie Gebäudeversicherungen, HaftpflichtversicherungWasserkosten, Grundgebühren, Miete/Kaufpreis der Wasseruhren, Wassergeld und wenn vorhanden, Kosten für eine WasseraufbereitungsanlageEntwässerungskosten, Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage, Regenwasser, Abfuhr sowie Reinigung von Klär- oder SickergrubenHeizkosten, Betrieb der Heizanlage, Abgasanlage (auch Schornsteinfeger), Kosten für den verwendeten Brennstoff nach Verbrauch, Reinigung und Wartung (z.B. bei Etagenheizungen), Kosten der zentralen WarmwasserversorgungKosten für einen Aufzug, Betriebsstrom, Überwachung, Wartung, Prüfung der BetriebssicherheitStraßenreinigung, Müllabfuhr, WinterdienstHausreinigung, Ungezieferbeseitigung, Hausmeisterdienst, GartenpflegeStrom für Hausflurbeleuchtung, AußenbeleuchtungGemeinschaftsantenne (Strom, Wartung), Kosten für eine gemeinschaftlichen Kabelanschluss (wenn dieser genutzt wird)Kosten für Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Trockner (Strom, Wartung, Reinigung)Sonstige Kosten, wenn weitere Gemeinschaftsräume, z.B. Sauna oder Schwimmbad vorhanden sind, diese Kosten müssen detailliert aufgeführt sein
Verwaltungskosten sowie Steuern, die der Eigentümer zu zahlen hat, können nicht pauschal bei der Abrechnung als Posten aufgeführt werden,
Contents
- 1 Was bedeutet es wenn die Heizkosten nicht in den Nebenkosten enthalten sind?
- 2 Sind die Heizkosten in der Warmmiete enthalten?
- 3 Wie viel Heizkosten sind normal pro Monat?
- 4 Sind Heizkosten gleich Gaskosten?
- 5 Können Heizkosten nur nach Verbrauch abgerechnet werden?
- 6 Was ist nicht in den Nebenkosten enthalten?
- 7 Wie darf der Vermieter die Heizkosten berechnen?
- 8 Wer zahlt Heizkosten Mieter oder Vermieter?
- 9 Wie viel Heizkosten für 70 qm?
- 10 Was gehört alles zu den Heizkosten?
- 11 Was muss der Mieter an Nebenkosten zahlen?
- 12 Sind Heizkosten gleich Gaskosten?
- 13 Was ist nicht in den Nebenkosten enthalten?
Sind Heizkosten in Nebenkosten mit drin?
Heizkostenabrechnung: Tipps für Mieter*innen Einmal im Jahr liegt sie im Briefkasten: die Heizkostenabrechnung. Was dort aufgelistet ist, sorgt bei Mieter*innen und Hausbesitzer*innen regelmäßig für Ratlosigkeit. Wir haben für Sie die wichtigsten Infos zur Heizkostenabrechnung zusammengestellt: Tipps zu Kosten, Fristen und häufigen Fehlern sowie eine anschauliche Muster-Heizkostenabrechnung.
formelle und inhaltliche Vorgaben für Heizkostenabrechnungen durch Heizkostenverordnung
nur ein Teil der Heizkosten darf nach Verbrauch abgerechnet werden
viele Heizkostenabrechnungen enthalten Fehler
Mieter*innen dürfen Unterlagen einsehen und können Widerspruch einlegen
Die Heizkostenabrechnung zeigt Bewohner*innen einer Mietwohnung, welche Kosten für die Wärmelieferung und die Wassererwärmung entstanden sind und wie hoch ihr zu zahlender Anteil ist. Die Anforderungen an Heizkostenabrechnungen sind in der Heizkostenverordnung festgelegt.
- ✔ wer die Abrechnung erstellt hat ✔ Abrechnungszeitraum✔ Brennstoff- und ggf. Lieferkosten✔ alle Heiznebenkosten✔ Verteilerschlüssel✔ tatsächlicher Verbrauch✔ geleistete Vorauszahlung
- ✔ zu zahlende bzw. zu erstattende Gesamtkosten
Für Mieter*innen gehören Heizkosten neben den Betriebs- oder Nebenkosten zur sogenannten zweiten Miete, Dabei müssen Heizkosten im Gegensatz zu anderen Betriebskosten mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der übrige Anteil der Heizkostenabrechnung erfolgt nach Quadratmetern.
Deshalb gibt es neben der Betriebskostenabrechnung meist eine gesonderte Heizkostenabrechnung. Manchmal ist die Heizkostenabrechnung auch Bestandteil der Betriebskostenabrechnung. Wichtig ist, dass sie alle laut Heizkostenverordnung notwendigen Informationen enthält. Nebenkosten sind keine reinen Verbrauchskosten, da Festkostenanteile enthalten sind.
Diese Festkostenanteile bilden die Grundkosten der Heizung.
Was bedeutet es wenn die Heizkosten nicht in den Nebenkosten enthalten sind?
Was ist der Unterschied zwischen Heiz- und Nebenkostenabrechnung? – Nebenkosten ohne Heizkosten abzurechnen ist möglich, aber nicht üblich, Dies ist meist nur der Fall, wenn für die Abrechnung der Heizung und übriger Betriebskosten unterschiedliche Abrechnungszeiträume festgelegt wurden.
Die Heizkosten zählen als Betriebskosten, werden anders als solche jedoch nach Verbrauch abgerechnet, Restliche wie Abfallentsorgung oder Straßenreinigung werden anteilig auf alle Mietparteien aufgeteilt und entweder nach Wohnfläche oder nach Personenanzahl im Haushalt aufgeschlüsselt. Wenn die Heizkosten nicht in den Nebenkosten enthalten sind, haben Sie als Vermieter:in bis zu zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums Zeit, die Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung zu ergänzen.
Eine Nebenkostenpauschale für die Heizkosten einzurichten, ist nicht zugelassen, Da die Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden, müsste die Pauschale zu häufig angepasst werden. In der Regel sind also in der Nebenkostenabrechnung auch die Heizkosten zu finden.
Sind die Heizkosten in der Warmmiete enthalten?
Sind Heizkosten in der Warmmiete enthalten? – Am häufigsten wird in Deutschland mit Gas geheizt. Ist in der Warmmiete Gas enthalten? Die Heizkosten zählen zu den warmen Nebenkosten. Sie sind in den meisten Fällen in der Warmmiete enthalten, das heißt, das Gas für die Heizung ist enthalten.
- In seltenen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass die Heizkosten nicht enthalten sind.
- Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gebäude über keine Zentralheizung verfügt, sondern etwa mit einer Etagenheizung ausgestattet ist.
- In diesem Fall muss der Vermieter sich selbst um die Versorgung kümmern.
Die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten ist in der Heizkostenverordnung geregelt, die für Gebäude mit Zentralheizung gilt sowie für Gebäude, die mit Fernwärme versorgt werden. Nach dieser Verordnung ist der Vermieter zur Erfassung des Verbrauchs verpflichtet.
Die Abrechnung der Heizkosten muss mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängig sein. Zu diesem Zweck müssen alle Wohnungen oder alle Heizkörper mit sogenannten Heizkostenverteilern ausgestattet sein, die den Verbrauch erfassen. Die Heiz- und Warmwasserkosten werden im Voraus bezahlt. Bei dem in den Nebenkosten dafür abgerechneten Betrag handelt es sich also um eine Schätzung des Verbrauchs.
Am Ende des Jahres wird der tatsächliche Betrag ermittelt, die Differenz in der Nebenkostenabrechnung angegeben und über eine Nach- oder Rückzahlung korrigiert.
Was zählt alles zu den Heiz und Nebenkosten?
Welche Nebenkosten gibt es? – Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen, wie Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu gehören auch Kosten für den Hauswart, Schneeräumung, Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser, Allgemeinstrom in Treppenhaus und Waschküche, und TV-Gebühren,
Wie viel Heizkosten sind normal pro Monat?
Gasheizung: monatliche Heizkosten und Abschlagszahlung – Die monatlichen Heizkosten im Mehrfamilienhaus mit Gasheizung lagen 2021 im Schnitt bei 68 Cent pro Quadratmeter. Für die 70 Quadratmeter große Beispielwohnung ergibt das eine monatliche Abschlagszahlung von rund 48 Euro,
Werden Heizkosten auf alle Mieter umgelegt?
Verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten – Unter den Nebenkosten, nehmen die Heizkosten jedoch eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zu den sogenannten kalten Nebenkosten wie Grundsteuer, Gartenpflege, Hauswart oder Gebäudereinigung, müssen die Heizkosten – genau wie die Kosten für Warmwasser – mit jedem Mieter in Abhängigkeit von seinem individuellen Verbrauch abgerechnet werden.
- Eine pauschale Abrechnung der Heizkosten ist nicht erlaubt.
- Das bedeutet, dass Mieter ihre Kosten durch sparsames Heizen selbst reduzieren können – zumindest in einem gewissen Maße.
- Der Vermieter ist nämlich verpflichtet 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen.
- Die übrigen 30 bis 50 Prozent werden auch bei den warmen Nebenkosten mittels Verteilerschlüssel umgelegt.
Eine Abrechnung nach 100 prozentigem Verbrauch kann im Mietvertrag vereinbart werden. Um den individuellen Verbrauch zu ermitteln, müssen die Verbrauchszähler (Wärmezähler oder Heizkostenverteiler) der Mieter abgelesen werden. Heizkostenverteiler sind Geräte, die am Heizkörper befestigt werden und die verbrauchte Wärmemenge erfassen.
Sind Heizkosten gleich Gaskosten?
Bei einer Gasrechnung sind das die Kosten für den Verbrauch an Gas. Bei einer Heizkostenabrechung kommen weitere Kosten hinzu, zum Beispiel die Kosten für den Betrieb der Heizungsanlage (Betriebsstrom), die Kosten für deren Pflege, Betrieb, Überwachung und Wartung sowie Kosten für die Reinigung und Verbrauchserfassung.
Können Heizkosten nach Wohnfläche abgerechnet werden?
Wie werden Heiz- und Warmwasserkosten abgerechnet? – Die vom Gebäudeeigentümer (regelmäßig auch der Vermieter) oder Verwalter mitgeteilten Gesamtkosten der Heizanlage werden zunächst in die reinen Heizungskosten und in die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser aufgeteilt.
- Aus den Heizungskosten und aus den Warmwasserkosten werden jeweils zwei Kostenblöcke, die Grund- und die Verbrauchskosten gebildet: Heizungs- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50, höchstens jedoch 70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Mieter abgerechnet werden.
- Dies schreibt die HKVO bindend vor.
Warmmieten, Heizungspauschalen oder eine ausschließliche (100%) Heizkostenabrechnung nach qm Wohnfläche oder Nutzfläche sind folglich unzulässig.
Können Heizkosten nur nach Verbrauch abgerechnet werden?
Heizkostenabrechnung nach Kosten des Vermieters? – Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat hat am Mittwoch nun die Frage entschieden, welche Anforderungen an eine korrekte Abrechnung der Heizkosten zu stellen sind. Heizkosten sind Teil der umlagefähigen Betriebskosten.
- Bis auf wenige Ausnahmen ist der Vermieter nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bei dieser speziellen Kostenart aber verpflichtet, nach dem tatsächlichen Verbrauch des Wohnraumieters abzurechnen.
- Üblicherweise beauftragt er dazu ein Abrechnungsunternehmen, das die Werte abliest und hierauf aufbauend die Verbrauchskosten ermittelt.
In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um Heizkostennachzahlungen für die Jahre 2006 und 2007. Die Vermieterin hatte bei der Ermittlung der Gesamtkosten nicht die Kosten des tatsächlichen Gesamtenergieverbrauchs angesetzt, sondern stattdessen die Zahlungen, die er selbst in dem einjährigen Abrechnungszeitraum geleistet hatte.
Dieses so genannte Abflussprinzip ist eine bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung grundsätzlich zulässige Methode, wie der BGH noch 2008 für Kosten der Wasserversorgung und des Abwassers urteilte. Das mit der Berufung befasste Landgericht Frankfurt am Main hatte die Abrechnung lediglich für inhaltlich fehlerhaft gehalten und so eine nachträgliche Korrektur ermöglicht.
Dabei erachteten die Frankfurter Richter eine pauschale 15-prozentige Kürzung nach § 12 HeizkostenV für ausreichend. Diese Kürzung sieht die Verordnung “zur Strafe” für den Vermieter vor, der entgegen seiner Verpflichtung nicht verbrauchsabhängig abrechnet.
Wie viel Prozent der Nebenkosten sind Heizkosten?
Was gehört zu den Nebenkosten? – Das Thema Nebenkosten wird viel diskutiert. Und damit eben auch die Höhe der Heizkosten. Schließlich geht es für Euch als Mieter oft um viel Geld: Je nach Gebäudezustand und -ausstattung werden die Nebenkosten aufgrund ihrer Höhe machmal als „zweite Miete” bezeichnet! Hier deshalb erstmal ein Überblick, was zu den Nebenkosten (korrekt: Betriebskostenabrechnung) gerechnet wird (Quelle: ):
Grundsteuer Abwassergebühr / gesplittete Abwassergebühr: Schmutz- und Niederschlagswasser warme Betriebskosten / Heizkosten Aufzug Straßenreinigung und Müllabfuhr Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung Gartenpflege Beleuchtungskosten Sach- und Haftpflichtversicherungen Hausmeisterkosten Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss Waschraum Schornsteinfeger, sowie sonstige Betriebskosten. Dazu zählen beispielsweise Wartungskosten für Rauchmelder oder für die die Trinkwasseranalyse, aber auch für die Dachrinnen-Reinigung. Alle müssen nachgewiesen werden.
Mehr als ein Dutzend Positionen, von denen eine aber mit Abstand die teuerste ist: die Heizkosten. Laut machen die 40 bis 60 Prozent der gesamten Nebenkosten aus.
Was ist nicht in den Nebenkosten enthalten?
Mieterverein kann bei Nebenkostenabrechnung helfen – Haben Sie nach der Einsichtnahme und der Prüfung der Belege immer noch Bedenken, sollten Sie sich an Experten wenden, beispielsweise an den örtlichen Mieterverein, Rechtliche Schritte gegen die Abrechnung der Nebenkosten sollten immer erst der letzte Schritt sein. Denn Kosten für Anwalt und ein mögliches Gerichtsverfahren können enorm sein. Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig, Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.
Wie werden die Heizkosten für Mieter berechnet?
Die Heizkosten mithilfe des Energieausweises ermitteln – Wer über einen Energieausweis in Form eines Verbrauchsausweises verfügt, kann die voraussichtlichen Heizkosten relativ unkompliziert berechnen. Dazu müssen Sie lediglich prüfen, wie hoch der sogenannte Endenergieverbrauch des Gebäudes ausfällt.
- Diese Größe ergibt sich aus dem Verbrauch der letzten drei Jahre und ist ein Orientierungswert dafür, wie viele Kilowattstunden pro Quadratmeter in einem Gebäude jährlich zum Heizen notwendig sind.
- Wie hoch der Wert ausfällt, hängt von der Energieeffizienz der Immobilie ab.
- Moderne Passivhäuser der Effizienzklasse A+ bleiben unter 30 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr.
Unsanierte Altbauten (Effizienzklasse H) überschreiten dagegen mehr als 250 Kilowattstunden je Quadratmeter. Da sich der Endenergieverbrauch immer auf einen Quadratmeter bezieht, müssen Sie die Variable mit der Wohnfläche und dem Brennstoff- beziehungsweise multiplizieren, um die zu erwartenden Heizkosten berechnen zu können.
Jährliche Heizkosten (in Euro) = Endenergieverbrauch (in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr) x Wohnfläche (in Quadratmetern) x Rohstoffpreis (in Euro je Kilowattstunde)
Besonderer Hinweis: Der Gesetzgeber empfiehlt, die mithilfe des Endenergieverbrauchs errechneten Heizkosten mit einem Faktor von 1,2 und im Falle eines Altbaus mit hohen Decken sogar mit 1,3 zu multiplizieren. Grund für diese Empfehlung sind die in einem Wohngebäude vorhandenen Verkehrsflächen – etwa das Treppenhaus – die die Bewohner indirekt mitheizen.
Wie darf der Vermieter die Heizkosten berechnen?
Grundkosten korrekt abrechnen – Die Heizkosten setzen sich nur zu 50 bis maximal 70 Prozent aus den verbrauchsabhängigen Kosten zusammen. Daneben entstehen Kosten durch den reinen Betrieb der Heizungsanlage, Wartung oder Ablesedienst. Der Vermieter darf diese Kosten im prozentualen Verhältnis zur Wohnfläche abrechnen. Aus diesem Grund fallen auch für unbeheizte Räume Heizkosten an.
Wer zahlt Heizkosten Mieter oder Vermieter?
Festlegung der Kostenverteilung – In der Heizkostenverordnung ist unter § 6 festgelegt, dass Sie als Gebäudeeigentümer die Kosten auf die entsprechenden Mieter zu verteilen haben. Dabei müssen mindestens 50, höchstens aber 70 % der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Die restlichen 30 bis 50 % dürfen Sie verbrauchsunabhängig umlegen und nach Quadratmetern oder umbautem Raum abrechnen. Hier erfahren Sie, warum Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet werden, Zudem darf die Quote lediglich vor Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes und auch dann nur unter bestimmten Bedingungen geändert werden.
Um den Verbrauch der Wohneinheiten messen zu können, ist die Wohnung mit geeigneten Messgeräten zu versehen. Dabei ist es sinnvoll, dass alle Mieteinheiten mit derselben Art der Erfassungsgeräte und möglichst mit den gleichen Modellen ausgestattet werden, um eine richtige Übersicht erzeugen zu können.
Wie viel Nebenkosten darf der Vermieter verlangen?
Streit um Betriebskosten Was Vermieter verlangen dürfen – 17.05.2011, 15:48 Uhr Rund 2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat zahlen Mieter im Schnitt laut Stiftung Warentest für Müllabfuhr, Hauswart und andere Nebenkosten. Waren die Nebenkosten zu niedrig kalkuliert, müssen Mieter nachzahlen. Die müssen aber nicht jede Kostenumlage hinnehmen. Innerhalb eines Jahres wird Kasse gemacht. Ist die Abrechnung bis dahin nicht fertig, kann der Vermieter nichts mehr nachfordern. (Foto: dpa) Wer Wohnraum vermietet, möchte dabei eine möglichst hohe Rendite erzielen. Das ist vielerorts gar nicht so einfach.
Wie viel Heizkosten für 70 qm?
Der Heizspiegel für Deutschland bietet bundesweite Vergleichswerte für Ihre Heizkosten und Ihren Heizenergieverbrauch. Die Heizkostenspanne für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung mit zentraler Gasheizung lag im Abrechnungsjahr 2021 zwischen 545 und 1.185 Euro.
Wie hoch sind Heizkosten bei 60 qm?
Wie hoch sind Heizkosten bei 60 qm? – Die Heizkosten einer 60 qm großen Wohnung erstrecken sich über ein Spektrum von 231 € bei einer Holzpellet-Heizung mit geringem Verbrauch und bis zu 1.339 € bei Fernwärme mit hohem Verbrauch.
Wie hoch sind Heizkosten bei 50 qm 1 Person?
Durchschnittliche Heizkosten im Vergleich
Haushalt | Gebäude | Heizkosten pro m² |
---|---|---|
1 Person | Altbau (50m²) | 3,70 € |
3,30 € | ||
1,90 € | ||
1,90 € |
Was gehört alles zu den Heizkosten?
Sie entstehend durch den Verbrauch von Brennstoffen und der damit verbundenen Brennstofflieferung. Neben diesen regulären Heizkosten können jedoch noch weitere Kosten anfallen, sogenannte Heiznebenkosten. Diese umfassen beispielsweise die Wartung sowie die Bedienung, Reinigung und Pflege einer Anlage.
Welche Nebenkosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden?
Mieterverein kann bei Nebenkostenabrechnung helfen – Haben Sie nach der Einsichtnahme und der Prüfung der Belege immer noch Bedenken, sollten Sie sich an Experten wenden, beispielsweise an den örtlichen Mieterverein, Rechtliche Schritte gegen die Abrechnung der Nebenkosten sollten immer erst der letzte Schritt sein. Denn Kosten für Anwalt und ein mögliches Gerichtsverfahren können enorm sein. Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig, Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.
Welche Nebenkosten muss der Mieter zahlen?
Was zählt eigentlich zu den Nebenkosten? – In der Regel gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung sowie Müllabfuhr dazu. Wenn Ihr Mietshaus außerdem über Fahrstuhl, Garten, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel oder einen Waschraum verfügt, werden auch diese Kosten auf die Mieter umgelegt.
Was muss der Mieter an Nebenkosten zahlen?
Was zählt eigentlich zu den Nebenkosten? – In der Regel gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung sowie Müllabfuhr dazu. Wenn Ihr Mietshaus außerdem über Fahrstuhl, Garten, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel oder einen Waschraum verfügt, werden auch diese Kosten auf die Mieter umgelegt.
Sind Heizkosten gleich Gaskosten?
Bei einer Gasrechnung sind das die Kosten für den Verbrauch an Gas. Bei einer Heizkostenabrechung kommen weitere Kosten hinzu, zum Beispiel die Kosten für den Betrieb der Heizungsanlage (Betriebsstrom), die Kosten für deren Pflege, Betrieb, Überwachung und Wartung sowie Kosten für die Reinigung und Verbrauchserfassung.
Was ist nicht in den Nebenkosten enthalten?
Mieterverein kann bei Nebenkostenabrechnung helfen – Haben Sie nach der Einsichtnahme und der Prüfung der Belege immer noch Bedenken, sollten Sie sich an Experten wenden, beispielsweise an den örtlichen Mieterverein, Rechtliche Schritte gegen die Abrechnung der Nebenkosten sollten immer erst der letzte Schritt sein. Denn Kosten für Anwalt und ein mögliches Gerichtsverfahren können enorm sein. Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig, Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.
Können Heizkosten nur nach Verbrauch abgerechnet werden?
Heizkostenabrechnung nach Kosten des Vermieters? – Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat hat am Mittwoch nun die Frage entschieden, welche Anforderungen an eine korrekte Abrechnung der Heizkosten zu stellen sind. Heizkosten sind Teil der umlagefähigen Betriebskosten.
- Bis auf wenige Ausnahmen ist der Vermieter nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bei dieser speziellen Kostenart aber verpflichtet, nach dem tatsächlichen Verbrauch des Wohnraumieters abzurechnen.
- Üblicherweise beauftragt er dazu ein Abrechnungsunternehmen, das die Werte abliest und hierauf aufbauend die Verbrauchskosten ermittelt.
In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um Heizkostennachzahlungen für die Jahre 2006 und 2007. Die Vermieterin hatte bei der Ermittlung der Gesamtkosten nicht die Kosten des tatsächlichen Gesamtenergieverbrauchs angesetzt, sondern stattdessen die Zahlungen, die er selbst in dem einjährigen Abrechnungszeitraum geleistet hatte.
Dieses so genannte Abflussprinzip ist eine bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung grundsätzlich zulässige Methode, wie der BGH noch 2008 für Kosten der Wasserversorgung und des Abwassers urteilte. Das mit der Berufung befasste Landgericht Frankfurt am Main hatte die Abrechnung lediglich für inhaltlich fehlerhaft gehalten und so eine nachträgliche Korrektur ermöglicht.
Dabei erachteten die Frankfurter Richter eine pauschale 15-prozentige Kürzung nach § 12 HeizkostenV für ausreichend. Diese Kürzung sieht die Verordnung “zur Strafe” für den Vermieter vor, der entgegen seiner Verpflichtung nicht verbrauchsabhängig abrechnet.