Wozu dient die Probezeit? – Zu Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses wird eine Probezeit vereinbart. Sie dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Auszubildenden und Ausbildern und ist zugleich eine sogenannte Bedenkzeit. Der Betrieb kann prüfen, ob der Auszubildende für den Beruf geeignet ist und ob er in der Lage ist, in den Betrieb integriert zu werden.
Contents
- 1 Kann ein Azubi in der Probezeit gekündigt werden?
- 2 Was bedeutet 6 Monate Probezeit?
- 3 Ist es schlimm während der Probezeit gekündigt zu werden?
- 4 Was darf man nicht in der Probezeit Ausbildung?
- 5 Wie lange darf man Probezeit haben?
- 6 Werde ich in der Probezeit bezahlt?
- 7 Wie merkt man das man die Probezeit nicht besteht?
- 8 Kann man in der Probezeit einfach so gehen?
- 9 Wie oft darf man in der Probezeit krank sein?
- 10 Wann darf ein Azubi gekündigt werden?
- 11 Was sind wichtige Gründe zur Kündigung eines Azubi?
Kann ein Azubi in der Probezeit gekündigt werden?
Probezeit und Kündigung – Probezeit Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Sie muss nach § 20 Berufsbildungsgesetz mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die Dauer der Probezeit wird im Berufsausbildungsvertrag vereinbart.
Die Probezeit ist eine Bedenkzeit zum einen für den Auszubildenden, ob er die richtige Entscheidung bei seiner Berufswahl getroffen hat, und zum anderen für den Ausbildungsbetrieb, ob der Auszubildende für den Beruf geeignet ist. Wird die Ausbildung während der höchstzulässigen Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, etwa aufgrund einer Erkrankung, so kann die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung verlängert werden.
Ist der Auszubildende also beispielsweise zwei von vier Monaten krank, wird die Probezeit um die beiden Krankheitsmonate verlängert. Bei kurzfristigen Unterbrechungen kommt eine Verlängerung nicht in Frage. Die Blockbeschulung gilt nicht als Unterbrechung.
Es kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein Kündigungsgrund ist nicht zu benennen. Kündigt der minderjährige Auszubildende, so benötigt er die vorherige Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Kündigt der Betrieb einem minderjährigen Auszubildenden, so muss die Kündigungserklärung gegenüber dem gesetzlichen Vertreter abgegeben werden. Die Kündigung während der Probezeit führt nicht zu Schadensersatzansprüchen. Die Kündigung während der Probezeit darf aber nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, etwa gegen den besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.
Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?
Bildung A-Z Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt die Probezeit für Auszubildende mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern (§ 20). Die genaue Dauer legen der Ausbildende und der Auszubildende im Ausbildungsvertrag fest. Die Probezeit ist eine Bedenkzeit
für den Auszubildenden, ob er die richtige Entscheidung bei seiner Berufswahl getroffen hat und für den Betrieb, ob der Auszubildende für den Beruf geeignet ist und sich in das Betriebsgeschehen einpasst.
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von jeder Seite ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Die Probezeit ist sorgfältig zu nutzen, damit innerhalb der Frist von maximal vier Monaten eine ausreichende Beurteilung der Eignung möglich ist. Zur Schließung der vorhandenen Wissenslücken ist der Besuch zusätzlicher Fachkurse dringend zu empfehlen. Die Leistungen in der Berufsschule müssen ständig kontrolliert werden. Nach Möglichkeit sollte innerhalb der Probezeit auch Verbindung mit dem Klassenlehrer aufgenommen werden. Seitens des Ausbildungsbetriebes sind erhöhte Anstrengungen bei der Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse erforderlich. Bei Minderjährigen sollten die gesetzlichen Vertreter – mit denen enger Kontakt gehalten werden sollte – die Bemühungen des Ausbildungsbetriebes in jeder Weise unterstützen und fördern und vor allem darauf achten, dass der Auszubildende seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Beobachten Sie während der Probezeit genau, damit Sie eine sichere Entscheidung treffen können, wenn es darum geht, bei Nichteignung das Berufsausbildungsverhältnis aufzulösen.
Hat man in der Ausbildung eine Probezeit?
5. Wie lange hat man in der Ausbildung Probezeit? – Die maximale Probezeit für Azubis beträgt nach § 20 BBiG vier Monate, als Minimum ist eine einmonatige Probezeit vorgeschrieben – dazwischen ist alles möglich. Sollte der Ausbildungsvertrag eine Probezeit vorsehen, die außerhalb dieses Zeitrahmens liegt, ist diese Angabe unwirksam.
Was bedeutet 6 Monate Probezeit?
Die Probezeit wird zu Beginn eines unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrags von Seiten des Arbeitgebers ausgestellt. Sie dient dazu, Arbeitnehmer auf deren Eignung für den Job zu testen und darf nach § 622 Abs.3 BGB maximal 6 Monate andauern.
Ist es schlimm während der Probezeit gekündigt zu werden?
Eine Kündigung in der Probezeit muss nicht begründet werden – außer es handelt sich um eine fristlose Kündigung. Die gesetzlichen Regelungen zur Probezeitkündigung gelten für Sie als Arbeitnehmer:in genauso wie für Ihren Arbeitgeber.
Wann fliegt man aus der Probezeit?
Probezeit Kündigung: Welche Regelungen gelten? – Arbeitnehmer und Arbeitgeber können innerhalb der vereinbarten Probezeit jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündigen, Das ist selbst am letzten Tag der Erprobung noch möglich. Allerdings müssen beide eine mindestens 2-wöchige Kündigungsfrist wahren.
- Mangelhafte Arbeitsleistungen
- Wiederholte Unpünktlichkeit und Fehlzeiten
- Fehlende oder schlechte Fachkenntnisse
- Unzureichende Integration ins Team
- Unterschiedliche Vorstellungen über die Zusammenarbeit
Sind die sechs Monate hingegen vorbei und dem Arbeitnehmer wurde bis dahin nicht gekündigt, tritt automatisch der gesetzliche Kündigungsschutz in Kraft – und damit die im Arbeitsvertrag geregelten Kündigungsfristen. Im Allgemeinen sind das nach § 622 Abs.1 BGB vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines jeden Monats.
Kann man nach der Probezeit einfach so gekündigt werden?
Kann die Kündigung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen? – Ja, beide Parteien können nach der Probezeit das Arbeitsverhältnis beenden. Die Fristen für die Kündigung sind dabei unabhängig davon, wer gekündigt hat.
Was passiert wenn man in der Ausbildung gekündigt wird?
Wie verhalte ich mich bei einer drohenden Insolvenz meines Ausbildungsunternehmens? – Auch wenn bereits ein Insolvenzverfahren gegen den Ausbildungsbetrieb läuft, musst du weiterhin deine „Arbeitskraft anbieten” – so sagt man das ganz offiziell. Solange das Ausbildungsverhältnis noch besteht, bist du berufsschulpflichtig, das bedeutet: Es ist deine Pflicht, weiterhin die Berufsschule zu besuchen.
- Erst wenn das Ausbildungsverhältnis beendet ist, bist du von der Berufsschulpflicht befreit.
- Wie es dann weitergeht, hängt von den schulspezifischen Regelungen ab.
- Hier gibt es nämlich Unterschiede.
- Wichtig : Wenn du aus betrieblichen Gründen eine Kündigung erhalten hast, solltest du dich auf jeden Fall sofort mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und dich arbeitslos melden! Trotz einer drohenden Insolvenz ist dein Ausbildungsunternehmen verpflichtet, dir für mindestens sechs Wochen deine Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Ist das Unternehmen dazu nicht mehr in der Lage, hast du nach § 165 SGB III Anspruch auf Insolvenzgeld. Das ist ein Paragraf aus dem Sozialgesetzbuch. Dafür muss ein sogenanntes Insolvenzereignis vorliegen. Das kann zum Beispiel die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder das Ende der Betriebstätigkeit sein.
Was ist ein wichtiger Grund für eine Kündigung Ausbildung?
2. Kündigung nach Ablauf der Probezeit – Die Hürden für eine Kündigung nach Ablauf der Probezeit sind hoch. Der Ausbilder kann dem Azubi nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher Grund liegt immer dann vor, wenn das Ausbildungsziel gefährdet ist oder sonstige Umstände bestehen, die eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen.
- wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Verlassen des Arbeitsplatzes
- wiederholtes Fehlen im Berufsschulunterricht
- Urlaubsüberschreitung
- wiederholte Verweigerung der geschuldeten Arbeit
- Störungen im Vertrauensbereich, zum Beispiel durch Diebstahl oder Unterschlagung
- Beleidigungen oder tätlicher Angriff
Je näher die Abschlussprüfung kommt, desto höher sind die Anforderungen an den wichtigen Grund. In der Regel muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erfolgen. Diese ist nur bei besonders schwerem Fehlverhalten entbehrlich, z.B. bei Unterschlagung von Geldern oder Diebstahl von Betriebsgegenständen,
- Dann muss der Arbeitgeber vor der Kündigung keine Abmahnung aussprechen, weil das Vertrauensverhältnis erheblich gestört ist.
- Auch wenn es für einen Arbeitgeber vielleicht ärgerlich ist: Die Langzeiterkrankung eines Azubis ist grundsätzlich kein wichtiger Grund.
- Die Krankheit des Auszubildenden beeinträchtigt die betrieblichen Belange nicht so sehr, dass eine Kündigung wegen Krankheit gerechtfertigt ist,
Auch hier steht der besondere Schutz des Ausbildungsverhältnisses im Vordergrund. Eine Ausnahme kann im Einzelfall bestehen, wenn die Eignung für den Beruf zum Beispiel wegen einer Allergie dauerhaft entfällt oder wenn der Auszubildende aufgrund der Krankheit innerhalb der Ausbildungszeit nicht mehr gesund wird.
Was darf man nicht in der Probezeit Ausbildung?
Die Probezeit steht am Anfang der Ausbildung und dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Azubi und Ausbildungsbetrieb: Passt die Stelle zu dir? Fühlst du dich in dieser Ausbildung wirklich wohl? Deshalb kann man die Probezeit auch mit der Verlobungszeit vor der Ehe vergleichen.
Wie in der Ehe auch, geht man mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages eine Partnerschaft ein. Damit diese Partnerschaft von langer Dauer (Ausbildungsdauer: in der Regel 2,5-3 Jahre) ist, wird in der Probezeit überprüft, ob es für eine Eheschließung nach der Probezeit reicht. Diese wird nicht so feierlich gefeiert wie eine Hochzeit, aber man bekommt mehr Rechte z.B.
Kündigungsschutz. Laut §20 des Berufsbildungsgesetzes muss die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Grundsätzlich ist auch eine Verkürzung der Probezeit möglich, wenn du vor der Ausbildung schon in deinem Ausbildungsbetrieb gearbeitet hast, zum Beispiel als Praktikant.
- In Ausnahmefällen ist aber auch eine Verlängerung der Probezeit möglich, wenn die Ausbildung einen Großteil der Probezeit unterbrochen wurde, zum Beispiel durch Krankheit des Auszubildenden,
- Jetzt passende Ausbildung oder Duales Studium finden Damit man die Probezeit in der Ausbildung übersteht, sollte man diese Dinge beachten, denn jede gute Beziehung will gepflegt werden.
Besserwisser mag niemand, schon gar nicht die neuen Kollegen. Aber auch bei Lästereien über die Kollegen oder gar den Chef solltest du tunlichst vermeiden. Duzen oder Siezen? Ganz klar: Sie! Erst wenn dir das Du von einem Kollegen angeboten wird, dann darfst du zurückduzen.
Niemals damit anfangen oder danach fragen! Bei einem gemeinsamen Mittagessen kann man die Kollegen außerhalb der Firma kennenlernen und knüpft so Kontakte in der Firma/Abteilung. Fragen sind erlaubt und auch gewollt. Aber bitte nicht 10x nach derselben Sache fragen, sondern lieber mitschreiben. Anfangs eher overdressed als underdressed.
Schau dir in der ersten Woche an, was die Kollegen tragen und passe dich in der zweiten Woche an. Prinzipiell gilt: kein zu kurzer Rock, auch wenn man es sich figürlich leisten kann, kein zu tiefer Ausschnitt und keine zerschlissene Kleidung. In manchen Firmen sind gedeckte Farben gefragt, du solltest dann nicht gerade das gelbe Hemd zur grünen Hose tragen.
- Dem Freundlichen öffnen sich die Herzen.
- Wer dazu noch höflich ist, kann sich kein soziales Fehlverhalten vorwerfen, es sei denn er ist stets unpünktlich.
- Sei lieber 5 Minuten eher da und lass den Stift nicht Punkt Feierabend aus der Hand fallen, dann klappt´s auch mit der Übernahme nach der Probezeit in der Ausbildung.
In vielen Firmen ist das ist ein heikles Thema. Es gibt zwar in jeder Firma eine klare Regelung und als Auszubildender sollte man in der Regel keine Überstunden machen, aber wer ständig auf den pünktlichen Feierabend pocht, der macht sich auf Dauer unbeliebt.
- Besser: Frag ruhig deinen Ausbilder am Feierabend, ob es noch etwas zu tun gibt, oder ob du jetzt gehen kannst: Das signalisiert Einsatzbereitschaft.
- Hast du Überstunden aufgebaut, dann sprich auch mit deinem Ausbilder, wann du diese ausgleichen kannst, nicht einfach eher gehen oder später kommen! Das Thema Urlaub sollte nicht unbedingt als erstes in der Probezeit angesprochen werden.
Generell ist es üblich, dass während der Probezeit kein Urlaub gewährt wird. Solltest du dennoch Urlaub benötigen, z.B. für die Hochzeit der Schwester, dann frage höflich bei deinem Ausbilder nach, sei aber nicht fordernd. Bist du zu forsch, dann kann es sein, dass du nach der Probezeit sehr viel Freizeit haben wirst.
Wer krank ist, der bleibt zuhause. Kläre mit deinem Ausbilder ab, ab wann du im Krankheitsfall einen Krankenschein und an wen einreichen sollst. Notiere dir auch die Telefonnummer, bei der du dich melden sollst, wenn du krank bist. Nichts ist ärgerlicher als jemand, der mittags anruft um Bescheid zu geben, dass er krank ist.
Damit sollte sich dein Ausbilder gedanklich nicht belasten müssen. } } } } Bildnachweis: „Zwei Azubis aus dem Handwerk” © Wayhome Studio – stock.adobe.com
Wie lange darf man Probezeit haben?
Befristetes Probearbeitsverhältnis – Eine Besonderheit stellt das sogenannte “Befristete Probearbeitsverhältnis” dar. Hierbei handelt es sich um ein nur befristetes Arbeitsverhältnis, dem als sachlicher Grund die Erprobung des Arbeitnehmers zugrunde liegt.
Wirksam ist eine solche Befristung eines Arbeitsverhältnisses nur dann, wenn dessen Dauer in einem angemessenen Verhältnis zum Erprobungszweck steht (BAG, Urteil vom 24.01.2008, Az.: 6 AZR 519/07). Die Höchstfrist des § 622 Abs.3 BGB gilt für solche befristeten Probearbeitsverhältnisse nicht, allerdings dürften Probearbeitsverhältnissse von längerer Dauer nur bei sehr anspruchsvollen Aufgaben möglich sein.
Der Abschluss eines befristeten Probearbeitsverhältnisses kann zudem durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein. § 14 Abs.4 TzBfG sieht für die Befristungsabrede die Schriftform vor. Ergibt sich die Befristung nicht eindeutig aus dem Arbeitsvertrag, so ist im Zweifel stattdessen von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen.
- Während eines solchen Arbeitsverhältnisses ist – sofern nicht anders vereinbart – eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
- Nach Ablauf der vereinbarten Frist endet das Probearbeitsverhältnis automatisch, die Regeln zum Kündungsschutz greifen nicht ein, weder die des KSchG, noch die zu besonderem Kündigungsschutz (z.B.
Mutterschutz).
Wann kann ein Lehrling entlassen werden?
Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses – Ein Lehrvertrag wird für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Lehrzeit abgeschlossen und ist damit als befristeter Arbeitsvertrag zu bewerten. Ein derart – befristeter – Lehrvertrag kann daher nicht gekündigt werden.
Wie viel Urlaub hat man in der Probezeit?
3. So viel Urlaub gibt es in der Probezeit – Ein Arbeitnehmer sammelt mit jedem Monat, den er in einem Betrieb tätig ist, 1/12 seines Jahresurlaubs an. Das gilt bereits in der Probezeit ab dem ersten Monat! Beispiel: Bei einer Fünftagewoche hat ein Arbeitnehmer nach dem ersten vollen Arbeitsmonat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen x 1/12 = 1,67 Tage.
- Nach drei Monaten hat er somit fünf Urlaubstage angesammelt, die für eine freie Woche reichen.
- Will man diesen Urlaub noch in der Probezeit antreten, hängt das (wie auch ohne Probezeit) von der Genehmigung des Arbeitgebers ab.
- Der gesamte Urlaubsanspruch entsteht zwar erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, einen Anspruch auf den bislang angehäuften Teilurlaub hat man als Arbeitnehmer allerdings schon ab dem ersten Monat.
Der Arbeitgeber darf den Urlaubsantrag nicht ohne berechtigten Grund ablehnen (siehe unten).
Wie endet die Probezeit?
Berechnung der Probezeit – Zur Probezeit zählen alle Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis rechtlich bestanden hat. Die Probezeit läuft auch bei einer Erkrankung, Urlaub, Arbeitsbefreiung, usw. grundsätzlich weiter. Auch bei längeren Fehlzeiten gibt es keine automatische Verlängerung der Probezeit.
Die Probezeit beginnt am Tag der Einstellung. Die Probezeit endet im Fall einer 6-monatigen Probezeit im sechsten Monat mit dem Ablauf desjenigen Tages, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Beispiele: Das Arbeitsverhältnis beginnt Mittwoch, 15.01.2020.
Die Probezeit endet am Dienstag, 14.07.2020. Das Arbeitsverhältnis beginnt am Mittwoch, 01.04.2020. Die 6-monatige Probezeit endet dann am Mittwoch, 30.09.2020.
Werde ich in der Probezeit bezahlt?
3. Für die Probezeit steht dir ein Entgelt zu – auch bei Kündigung – In der Probezeit steht Arbeitnehmerinnen das vereinbarte Entgelt sowie entsprechende Urlaubsersatzleistung bis zum Zeitpunkt der Lösung zu. Das bedeutet, du hast einen aliquoten Urlaubsanspruch,
In der Praxis wird jedoch häufig davon abgesehen, bereits zu Beginn des Dienstverhältnisses Urlaub in Anspruch zu nehmen – möglich ist es jedoch. Sollte das Arbeitsverhältnis jedoch aufgelöst werden, steht dir die Bezahlung der aliquoten Urlaubsersatzleistung zu. Bezüglich Sonderzahlungen sind die Bestimmungen im Kollektivvertrag wesentlich.
Beachte jedoch, dass es bei deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld eine Sperrfrist von vier Wochen gibt, wenn du ein Dienstverhältnis selbst auflösen. Das bedeutet, dass du während dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Der Anspruch auf Krankenversicherung ist jedoch trotzdem gegeben.
Wie merkt man das man die Probezeit nicht besteht?
6. Fehlzeiten und Urlaubswnsche – Eine heftige Grippe kann jeden Mal treffen. Dafr wird Ihr Chef trotz Personalengpssen Verstndnis entgegen bringen. Sich aber wegen Kleinigkeiten krank zu melden, knnen Sie sich in der Probezeit nicht wirklich leisten. Ebenso fllt ein zu pnktliches Arbeiten nach der Stechuhr nicht nur Kollegen unangenehm auf.
Was darf man sich in der Probezeit nicht erlauben?
Verlängerung der Probezeit – Die Länge der Probezeit richtet sich nach Deiner Fahrweise: Baust Du zum Beispiel einen Unfall oder wirst mit stark überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, ist das ein schwerer Verkehrsverstoß und Deine Probezeit wird auf vier Jahre verdoppelt.
Kann man in der Probezeit einfach so gehen?
Kündigungsfrist in der Probezeit – Hast du einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag bekommen und deine darin festgehaltene Probezeit beläuft sich auf sechs Monate oder weniger, dann beträgt deine Kündigungsfrist zwei Wochen. Diese Frist gilt sowohl für dich als Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.
Lilly hat die Nase voll. Sie hat weitere 4 Monate abgewartet und versucht, das Beste aus der Situation zu machen, doch es hat sich nichts zum Positiven verändert. Das findet aber scheinbar auch ihr Chef: Er kommt ihr zuvor und präsentiert ihr die Kündigung. In ihrem Vertrag sind sechs Monate Probezeit festgehalten, doch nun muss sie laut Kündigungsschreiben bereits in 14 Tagen das Unternehmen verlassen.
Geht das so einfach? Innerhalb der Probezeit kannst du sehr schnell und kurzfristig kündigen und dann auch das Unternehmen verlassen. Das gilt jedoch auch umgekehrt: Ist deine Chefin mit dir so unzufrieden und sieht keine weitere Basis für eine Zusammenarbeit, kann dir mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bildquelle: www.istockphoto.com / LightFieldStudios
Ist ein Punkt in der Probezeit schlimm?
1, 2, 3 Punkte in der Probezeit: Das sind die Konsequenzen für A-Verstöße – Ein Punkt in der Probezeit kann ein Aufbauseminar zur Folge haben. Sollten Sie innerhalb der Probezeit Punkte bekommen, zieht der entsprechende Verstoß oft führerscheinrelevante Maßnahmen nach sich. Auch hier wird die Unterscheidung zwischen A- und B-Verstoß wieder relevant.
Bei einem A-Verstoß, der zum Beispiel 2 Punkte in der Probezeit nach sich zieht, erfolgt in aller Regel die Anordnung zu einem Aufbauseminar, damit Sie Ihren Führerschein behalten dürfen. Erfüllen Sie diese Anordnung nicht fristgerecht, droht der Entzug der Fahrerlaubnis, Der entscheidende Faktor ist die Kategorisierung der Zuwiderhandlung als A-Verstoß und nicht die Anzahl der Flensburger Punkte,
A-Verstöße, die Punkte während der Probezeit zur Folge haben, führen außerdem oft zur Verlängerung dieser. Konkret wird sie dann von zwei Jahren auf insgesamt vier Jahre ausgeweitet. Eine weitere Verlängerung bei erneuten Verstößen gibt es nicht.
Was tun wenn es einem in der Probezeit nicht gefällt?
Unglücklich im neuen Job: Das Wichtigste in Kürze – Zuerst solltest Du dem neuen Job eine Chance geben, ehe Du eine Entscheidung triffst. Oftmals braucht es ein bisschen Zeit, ehe Du Dich eingearbeitet hast und alle Kollegen kennenlernen konntest. Wenn sich an Deiner Situation nichts ändern sollte, suche am besten zuerst das Gespräch mit Deinem Chef und sprich offen über Deine Unzufriedenheit im Job.
- Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten im Job
- Unterbezahlung
- Fehlende Motivation
- Die Chemie zum eigenen Chef stimmt nicht
- Der neue Job macht Dich auch privat unglücklich
Es dauert natürlich eine gewisse Zeit, um in der neuen Arbeitsstelle „anzukommen”. Erst nach rund 100 Tagen in der neuen Arbeit ist es Zeit, Bilanz zu ziehen: War die Entscheidung für den neuen Job die richtige oder falsche Entscheidung? Falls letzteres auf Dich zutrifft, solltest Du eine Neuorientierung in Erwägung ziehen.
Wie oft darf man in der Probezeit krank sein?
In der Probezeit krank zu werden ist natürlich ärgerlich, doch was passiert wenn man gar zweimal krank in der Probezeit wird? Eine erneute Erkrankung ändert grundsätzlich nichts an dem zuvor beschriebenen Prozess. Eine Anzahl an Krankheitstagen, die man maximal in der Probezeit haben darf, gibt es natürlich nicht.
Wann darf ein Azubi gekündigt werden?
2. Kündigung nach Ablauf der Probezeit – Die Hürden für eine Kündigung nach Ablauf der Probezeit sind hoch. Der Ausbilder kann dem Azubi nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher Grund liegt immer dann vor, wenn das Ausbildungsziel gefährdet ist oder sonstige Umstände bestehen, die eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen.
- wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Verlassen des Arbeitsplatzes
- wiederholtes Fehlen im Berufsschulunterricht
- Urlaubsüberschreitung
- wiederholte Verweigerung der geschuldeten Arbeit
- Störungen im Vertrauensbereich, zum Beispiel durch Diebstahl oder Unterschlagung
- Beleidigungen oder tätlicher Angriff
Je näher die Abschlussprüfung kommt, desto höher sind die Anforderungen an den wichtigen Grund. In der Regel muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erfolgen. Diese ist nur bei besonders schwerem Fehlverhalten entbehrlich, z.B. bei Unterschlagung von Geldern oder Diebstahl von Betriebsgegenständen,
- Dann muss der Arbeitgeber vor der Kündigung keine Abmahnung aussprechen, weil das Vertrauensverhältnis erheblich gestört ist.
- Auch wenn es für einen Arbeitgeber vielleicht ärgerlich ist: Die Langzeiterkrankung eines Azubis ist grundsätzlich kein wichtiger Grund.
- Die Krankheit des Auszubildenden beeinträchtigt die betrieblichen Belange nicht so sehr, dass eine Kündigung wegen Krankheit gerechtfertigt ist,
Auch hier steht der besondere Schutz des Ausbildungsverhältnisses im Vordergrund. Eine Ausnahme kann im Einzelfall bestehen, wenn die Eignung für den Beruf zum Beispiel wegen einer Allergie dauerhaft entfällt oder wenn der Auszubildende aufgrund der Krankheit innerhalb der Ausbildungszeit nicht mehr gesund wird.
Was sind wichtige Gründe zur Kündigung eines Azubi?
Kündigung durch den Azubi – Als Auszubildender hast du sowohl die Möglichkeit einer ordentlichen, als auch einer fristlosen Kündigung, Eine ordentliche Kündigung umfasst eine Kündigungsfrist von vier Wochen und ist nur möglich, wenn du den aktuellen Ausbildungsberuf aufgeben und dich stattdessen in einer anderen Tätigkeit ausbilden lassen möchtest.
Es gibt keinen geeigneten Ausbilder am Arbeitsplatz und Lehrinhalte werden dir nicht richtig vermittelt. Du bekommst ständig Aufgaben, die nicht zu deinem Ausbildungsberuf gehören. Du wirst über längere Zeit am Arbeitsplatz beschimpft, benachteiligt, beleidigt oder diskriminiert. Regelmäßige Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz Sexuelle Belästigung oder körperliche Gewalt Deine Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt. Du bekommst geleistete Überstunden nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen.
Wann kann Azubi fristlos gekündigt werden?
Fristlose Kündigung – Du kannst deinen Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag fristlos kündigen, wenn du dem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst. Einige Beispiele:
- Häufige Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
- Ausbildungsfremde Tätigkeiten, die nicht zu deinem Beruf gehören, in großem Ausmaß
- Sexuelle Belästigung oder körperliche Gewalt am Arbeitsplatz
- Ausbleibende Ausbildungsvergütung
- Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
- Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung) am Arbeitsplatz
- Die Ausbildungsinhalte werden am Arbeitsplatz kaum oder schlecht vermittelt
- Es gibt keinen Ausbilder am Arbeitsplatz
Dabei gilt: Wenn es sich um eine Pflichtverletzung handelt, die der Ausbilder nicht oder nur langfristig beheben kann (z.B. es gibt gar keinen Ausbilder im Betrieb) oder um eine Pflichtverletzung, die absolut unzumutbar sind (z.B. sexuelle Belästigung oder extremes Mobbing) kannst du sofort kündigen.
- Ansonsten muss der Azubi den Betrieb vorher abmahnen bzw.
- Auf die Pflichtverletzungen hinweisen und ihn auffordern, dies zu ändern.
- Erst wenn der Betrieb auf die Aufforderung nicht reagiert kannst du kündigen.
- Die Abmahnung oder der Hinweis sollten auf jeden Fall schriftlich sein und du musst keine Romane schrieben: Ein einfacher Hinweis auf den jeweiligen Verstoß reicht aus! Hinweis auf Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag Hiermit weise ich Sie darauf hin, dass Sie wiederholt und massiv gegen Ihre Pflichten als Ausbilder verstoßen.
Begründung:
- Meine Ausbildungsvergütung bleibt immer wieder aus oder wird nur unregelmäßig gezahlt
- Ich muss immer wieder Überstunden leisten, wozu ich als Auszubildender nicht verpflichtet bin. Die Überstunden werden zudem nicht mit Zuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen.
- Laut Vertrag ist Herr/ Frau XY als Ausbilder / Ausbilderin vorgesehen. Er/Sie ist jedoch kaum anwesend und führt die Ausbildung nicht durch. Auch sonst wird die Ausbildung von niemanden übernommen.
Ich fordere Sie auf, dies umgehend zu ändern und Ihren Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen, _(Unterschrift Azubi) _(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi) Dann muss der Auszubildende schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen.
- Sonst ist die Kündigung unwirksam.
- Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.
- Bei minderjährigen Azubis muss auch dein gesetzlicher Vertreter, in der Regel deine Eltern, die Kündigung unterschreiben.
- Da die Kündigung fristlos ist, kannst du sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist.
Du solltest nur kündigen, wenn du alles versucht hast. Überlege dir die Kündigung gründlich. Kündige nie selbst, weil du unter Druck gesetzt wirst! Du kannst immer um Bedenkzeit bitten. Dein Ausbilder kann grundsätzlich innerhalb von drei Wochen Widerspruch gegen die fristlose Kündigung einlegen, das kommt aber sehr selten vor: Wer will schon einen Azubi im Betrieb behalten, der ganz offensichtlich keine Lust mehr hat, in dem Betrieb zu arbeiten und nicht besonders motiviert ist? Wenn du ohne ausreichenden Grund kündigst, kann dich der Ausbilder nämlich auf Schadenersatz verklagen (§ 23 Berufsbildungsgesetz), was sehr unangenehm sein kann.