Was Bedeutet Stets Voll Zufrieden Im Arbeitszeugnis?

Was Bedeutet Stets Voll Zufrieden Im Arbeitszeugnis
URTEILE ZUFRIEDENHEITSFORMEL (9) Bestätigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, dass er die ihm übertragenen Arbeiten “zu unserer vollen Zufriedenheit” ausgeführt hat, so werden damit gut durchschnittliche Leistungen bescheinigt. Enthält diese Formulierung den Zusatz “zum großen Teil”, so liegt darin eine die Leistungen abwertende Einschränkung, deren Beseitigung der Arbeitnehmer verlangen kann, wenn die gut durchschnittlichen Leistungen unstreitig sind.

  • LAG Köln 18.5.1995 – 5 Sa 41/95 (8) Die Formulierung “zur vollsten Zufriedenheit” ist sprachlich unmöglich.
  • LAG Düsseldorf 11.11.1994 – 17 Sa 1158/94 Kommentar: Die Arbeitsgerichte urteilen in dieser Frage unterschiedlich, siehe auch Urteil des LAG Hamm vom 13.2.1992 und des BAG vom 23.9.1992 (7) Bewertet der Arbeitgeber im Zeugnis die einzelnen Leistungen des Arbeitnehmers ausnahmslos mit “sehr gut” und die Tätigkeit darüber hinaus als “sehr erfolgreich”, so ist damit eine Gesamtbeurteilung mit der Schlußfolgerung, der Arbeitnehmer habe seine Aufgaben “immer zu unserer vollen Zufriedenheit” gelöst” unvereinbar.

Der sehr guten Leistung entspricht die zusammenfassende Beurteilung “zur vollsten Zufriedenheit”. Allerdings gehört das Wort “voll” zu den Adjektiven, die nicht vergleichsfähig sind, wie etwa auch “rund”, “ganz” oder “halb”. In der Zeugnissprache wird aber “vollste Zufriedenheit” in Kauf genommen.

  • Will der Arbeitgeber das Wort “vollste” vermeiden, so muß er eine sehr gute Leistung mit anderen Worten als “volle Zufriedenheit” bescheinigen.
  • BAG 23.9.1992 – AZR 573/91 (6) Es erscheint rabulistisch, im Hinblick auf den in Sprachlehrbüchern nicht vorhandenen Superlativ des Wortes “voll” dem Arbeitnehmer das Adjektiv “vollste” bei der Beurteilung im Zeugnis zu verweigern, wenn es in arbeitsrechtlichen Monographien, Musterbüchern und Zeitschriften gebräuchlich ist.

– LAG Hamm 13.2.1992 – 4 Sa 1077/91 (5) Eine Notenskala mit nur fünf Noten läßt nicht die gesamte Bandbreite der Bewertung zu. Eine Notenskala mit sieben Stufen läßt weitere Bewertungen nach oben wie nach unten zu. Es empfiehlt sich, folgende Notenskala zu übernehmen: “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt” = sehr gute Leistungen; “stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt” = gute Leistungen; “zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt” = vollbefriedigende Leistungen; “stets zu unserer Zufriedenheit erledigt” = befriedigende Leistungen; “zu unserer Zufriedenheit erledigt” = ausreichende Leistungen; “im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt” = mangelhafte Leistungen; “zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht” = unzureichende Leistungen.

– LAG Hamm 13.2.1992 – 4 Sa 1077/91 (4) Wurde das Arbeitsverhältnis im Kündigungsschutzverfahren gemäß einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers aufgelöst, so ist die Formulierung “zu unserer vollen Zufriedenheit” im Arbeitszeugnis eine wohlwollende, in jeder Hinsicht durchschnittliche Formulierung der Qualifikation.

– ArbG Passau 14.1.1991 – 2 Ca 235/90 (3) Eine Zeugnisformulierung, die “zufriedenstellende Leistungen” attestiert oder eine Aufgabenerfüllung “zu unserer Zufriedenheit” bescheinigt, bringt zum Ausdruck, daß die Leistungen nicht zufriedenstellend, sondern unterdurchschnittlich, aber noch ausreichend waren.

  • LAG Hamm 19.10.1990 (2) Eine Tätigkeit, die während der gesamten neunmonatigen Beschäftigung niemals beanstandet war, hebt sich aus dem Durchschnitt heraus und verdient eine Heraushebung durch die Formulierung “stets zu unserer vollen Zufriedenheit”.
  • LAG Düsseldorf 20.11.1979 – 5 (9) Sa 778/79 (1) Mit der Formulierung “stets zur Zufriedenheit” wird zum Ausdruck gebracht, daß die Leistungen durchschnittlich (ausreichend) waren.

– LAG Düsseldorf 20.11.1979 – 5 (9) Sa 778/79 : URTEILE ZUFRIEDENHEITSFORMEL

Waren wir stets voll zufrieden?

Haufe.de Shop Akademie Service & Support Diese Technik besteht darin, negative Aussagen verbal auf den entsprechend fein unterteilten Positivbereich zu transformieren. Beispiel: Die Skala reicht da nicht von sehr gut bis mangelhaft, sondern von “sehr gut”, “gut”, “ganz gut”, “noch gut” und “teilweise gut”.

Note Beschäftigter hat die ihm übertragenen Arbeiten
. zu unserer . Zufriedenheit erledigt
Zeitfaktor Zufriedenheitsgrad
1 stets, jederzeit, immer, in jeder Hinsicht vollsten, uneingeschränkten, besten, außerordentlichen
2 stets, während der gesamten Beschäftigungsdauer vollen
3 vollen
3/4 stets, jederzeit
4
5 im Großen und Ganzen, im Wesentlichen, teilweise, insgesamt

Da das Arbeitszeugnis wahr und zugleich vom verständigen Wohlwollen für den Beschäftigten getragen sein muss, werden aussagekräftige Informationen über Führung und Leistung immer spärlicher und die Tätigkeitsbeschreibung immer umfangreicher. Häufig verkümmert die Beurteilung zu einem einzigen Schlusssatz.

Gesamturteil “sehr gut” Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden. Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen. Wir waren stets mit seinen Leistungen außerordentlich zufrieden. Seine Leistungen waren stets sehr gut. Wir waren mit seinen Leistungen stets sehr zufrieden. Gesamturteil zwischen “sehr gut” und “gut” Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen. Gesamturteil “gut” Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Wir waren während der ganzen Beschäftigungszeit mit seinen Leistungen voll und ganz zufrieden. Seine Leistungen waren voll und ganz zufriedenstellend. Seine Leistungen fanden stets unsere volle Anerkennung. Gesamturteil “befriedigend” Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Wir waren mit seinen Leistungen voll zufrieden. Seine Leistungen haben unseren Erwartungen und Anforderungen voll (in jeder Hinsicht) entsprochen. Seine Leistungen werden zusammenfassend als befriedigend bewertet. Gesamturteil zwischen “befriedigend” und “ausreichend” Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. Seine Leistungen waren stets zufriedenstellend. Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen. Gesamturteil “ausreichend” Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt. Er hat zufriedenstellend gearbeitet. Er hat unseren Erwartungen entsprochen. Er ist ein zuverlässiger, gewissenhafter Mitarbeiter. Gesamturteil “mangelhaft” Er hat die ihm übertragenen Arbeiten im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. Er führte die ihm übertragenen Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse durch. Er zeigte für seine Arbeit Interesse. Er hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennenzulernen. Er hat sich bemüht, den ihm gestellten Arbeitsanforderungen gerecht zu werden. Er hat sich nach Kräften bemüht, die Leistungen zu bringen, die wir an diesem Arbeitsplatz fordern müssen. Er war wegen seiner Pünktlichkeit jederzeit ein gutes Vorbild. Er war immer mit Interesse bei der Sache. Er hat unsere Erwartungen größtenteils erfüllt. Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt. Neue Aufgaben betrachtete er als Herausforderung, der er sich mutig stellte. Er machte sich mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben.

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Hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt?

Note 2 – – Herr/Frau hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. ​ – Ingesamt hat er/sie den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen. ​ – Er/Sie hat unseren Anforderungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.

  • ​ – Seine/Ihre Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
  • ​ – Unsere Erwartungen wurden stets in jeder Hinsicht erfüllt.
  • Wir waren mit ihm/ihr stets in hohem Maße zufrieden.
  • Mit seinen/ihren Leistungen waren wir voll und ganz zufrieden.
  • ​ – Seine/Ihre Leistungen waren voll und ganz zufriedenstellend.

​ – Er/Sie hat die ihm/ihr gestellten Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit (ohne “stets”) erledigt. – Mit seinen/ihren Leistungen waren wir jederzeit voll zufrieden. – Seine/Ihre Leistungen haben jederzeit unsere volle Anerkennung gefunden. ​ – Wir waren mit ihren/seinen Leistungen stets sehr zufrieden.

Ist das Wort stets im Arbeitszeugnis gut?

Was bedeutet das Wort „stets” im Arbeitszeugnis? – Das Wort „stets” ist im Arbeitszeugnis ein Schlüsselwort. Wird stets in Verbindung mit einem Superlativ wie z.B. vollst, größt oder höchst verwendet, drückt es eine sehr gute Leistung aus. Steht es hingegen für sich alleine, entspricht es der Schulnote zwei und damit einer guten Leistung.

Was sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis?

In Arbeitszeugnissen wird von einem Geheimcode gesprochen, wenn Formulierungen enthalten sind, die eine vollständig andere Bedeutung haben, als der Text suggeriert. Solche Formulierungen sind in der Zeugnissprache laut Gesetzgeber (§ 109 GewO, novelliert 2002) verboten.

Was bedeutet im Arbeitszeugnis Ihr Verhalten war stets einwandfrei?

Stets einwandfrei: Was bedeutet die Formulierung im Arbeitszeugnis? “Stets einwandfrei” ist eine Formulierung, die typischerweise in der Zeugnissprache verwendet wird. Grundsätzlich besteht nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses, § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

  1. Die Zeugnissprache enthält viele verschiedene Formulierungen, die auf einem durch regelmäßigen Gebrauch und die Rechtsprechung etablierten Bewertungssystem basieren.
  2. Die Formulierung “stets einwandfrei” wird hierbei häufig bei der Bewertung des Verhaltens herangezogen und meint eine Benotung mit der Note sehr gut.

Die Beschreibung des Verhaltens lediglich mit “einwandfrei” meint die Note Gut, da die zeitliche Komponente fehlt. Die Bezeichnung des Verhaltens etwa mit “gesellig” und / oder “einfühlsam” ist für den Arbeitnehmer jedoch in der Regel negativ behaftet, da “gesellig” in der Regel auf Alkoholprobleme des Arbeitnehmers aufmerksam machen will und “einfühlsam” auf sexuelle Kontaktsuche am Arbeitsplatz hinweisen soll.

Bei der Zeugnisformulierung kommt es auf Einzelheiten aber auch auf das Gesamtbild des Zeugnisses an. Die auf Arbeitsrecht spezialisierten Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline sind bei der Formulierung oder. Bewertung eines Arbeitszeugnis gerne behilflich und können Ihnen in wenigen Minuten am Telefon die Inhalte Ihres Arbeitszeugnisses erläutern.

: Stets einwandfrei: Was bedeutet die Formulierung im Arbeitszeugnis?

War stets freundlich und zuvorkommend?

Stets freundlich und korrekt.’ Dies deutet darauf hin, dass sich M.C lediglich damit begnügt hat, korrekt zu sein. Erst wenn ein Punkt explizit hervorgehoben wird z.B. ‘zuvorkommend’, ‘hilfsbereit’, ‘vermittelnd’ usw, so ist das Zeugnis hinsichtlich dieses besonderen Punktes ausgezeichnet.

Was bedeutet stets von guter Qualität?

Arbeitsergebnisses (Erfolg) –

Note Musterformulierung
sehr gut Die Arbeitsergebnisse waren, auch bei wechselnden Anforderungen und in sehr schwierigen Fällen, stets von sehr hohe Qualität.
gut Die Arbeitsergebnisse waren auch bei wechselnden Anforderungen und in schwierigen Fällen stets von guter Qualität.
befriedigend Die Arbeitsergebnisse waren von guter Qualität.
ausreichend Die Arbeitsergebnisse waren mängelfrei und entsprachen der erforderlichen Mindestqualität.
mangelhaft Die Arbeitsergebnisse waren im Allgemeinen mängelfrei und entsprachen insgesamt der erforderlichen Mindestqualität.

Was ist besser stets oder immer?

“Stets” und “vollste Zufriedenheit”: So erkennen Sie positive Formulierungen – Tatsächlich positive Formulierungen im Arbeitszeugnis erkennen Sie an Superlativen, die in der Alltagssprache übertrieben wirken, etwa: “zu unserer vollsten Zufriedenheit” und “mit größtem Engagement”.

“Herr Müller erfüllte seine Aufgaben immer mit größter Sorgfalt. Die Ergebnisse waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Er zeigte über seinen Aufgabenbereich hinaus höchstes Engagement.” “Frau Müller verfügt über ein äußerst umfassendes Fachwissen, das sie jederzeit sehr sicher und erfolgreich einsetzte.”

Eine derartige Formulierung entspricht in der schulischen Notenskala und so auch im Arbeitszeugnis einem „sehr gut”. Ein “gut” erkennen Sie an demgegenüber leicht abgeschwächten Formulierungen wie “stets zu unserer vollen Zufriedenheit” – statt “vollsten Zufriedenheit”.

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Was steht im Arbeitszeugnis wenn man gekündigt wurde?

Arbeitszeugnis mit Kündigungsgrund „auf eigenen Wunsch” – Im Arbeitszeugnis sieht es stets positiv aus, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst beendet hat, denn die Kündigung ist meist mit einer neuen Arbeitsstelle oder einer beruflichen Weiterentwicklung verbunden. Die Eigenkündigung ist auf jeden Fall im Zeugnis zu erwähnen. Dabei kann der Zeugnisschreiber den konkreten Kündigungsgrund nennen, wie diese Formulierungsbeispiele zeigen:

  • „Herr XY verlässt uns auf eigenen Wunsch.”
  • „Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch des Arbeitnehmers.”
  • „Frau XY verlässt uns auf eigenen Wunsch, um ein Studium der Betriebswirtschaftslehre aufzunehmen.”
  • „Her XY verlässt zu unserem Bedauern unser Werk mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch, um innerhalb der Unternehmensgruppe eine Aufgabe mit Führungsverantwortung zu übernehmen.”

Bei der Nennung des Kündigungsgrundes im Zeugnis ist wichtig, dass dieser nicht zum Bumerang für den Arbeitnehmer wird. Eine Eigenkündigung ist positiv, doch wenn diese damit begründet wird, Sprachkenntnisse im Ausland verbessern zu wollen, wirkt sich das nachteilig auf den Arbeitnehmer aus, wenn er keine verbesserten Sprachkenntnisse vorweisen kann.

  • Eine Passiv-Formulierung im Zeugnis wie „Herr XY trennt sich von uns auf eigenen Wunsch.” deutet an, dass die Eigenkündigung nicht freiwillig geschah, sondern dem Mitarbeiter nahegelegt wurde.
  • Es handelt sich also um eine verschleierte Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • Hat der Arbeitnehmer gezwungenermaßen selbst gekündigt und ist danach erst einmal arbeitslos, wirft das ebenfalls Fragen bei Personalern auf.

Hinweis: Ist die Lücke zwischen Kündigung des alten Jobs und Antritt der neuen Arbeitsstelle größer als zwei bis drei Monate, gehen Personaler fast immer davon aus, dass der Arbeitnehmer zur Kündigung gedrängt wurde.

Welche Wörter sind nicht gut im Arbeitszeugnis?

Arbeitszeugnis: Das müssen Sie über Ihr Zeugnis wissen Arbeits­zeugnis. Bei der Jobsuche spielen frühere Beur­teilungen eine große Rolle. © Getty Images / Westend61 Arbeits­zeug­nisse müssen stets wohl­wollend formuliert sein. Kritik steckt daher oft zwischen den Zeilen.

  1. Die Stiftung Warentest erklärt, was hinter den Floskeln steckt.
  2. Lesen Sie auf dieser Seite: Arbeits­zeug­nisse aus bisherigen oder vergangenen Tätig­keiten sind wichtig, wenn Interes­sentinnen und Interes­senten auf Arbeits­suche sind und sich auf eine neue Stelle bewerben.
  3. Ob eines ihrer Zeug­nisse gut oder schlecht ist, ist für viele nicht so leicht ersicht­lich.

Um das eigene Arbeits­zeugnis richtig zu interpretieren, sollte jeder Arbeitnehmer den verwendeten Zeug­niscode entschlüsseln können. Nur dann kann er einschätzen, ob das Zeugnis seinen Vorstel­lungen entspricht oder nur vermeintlich gut ist. Arbeits­zeug­nisse können angefochten werden.

  1. Hilfe bieten Fach­anwälte, Gewerk­schaften und professionelle Zeug­nisberater.
  2. Mehr als 80 Prozent aller Arbeits­zeug­nisse haben die Noten „sehr gut” oder „gut”.
  3. Umso wichtiger ist es für diejenigen mit schlechteren Beur­teilungen, diese als solche zu erkennen.
  4. Die Zeug­nissprache steckt voller geschickter Andeutungen, die Beur­teilte deuten können sollten.

Formalien. Prüfen Sie in Ihrem Arbeits­zeugnis, ob Personalien, Daten wie Beschäftigungs­dauer, Ausstellungs­ort und Tätig­keits­beschreibungen voll­ständig und richtig sind. Ein qualifiziertes, ausführ­liches Zeugnis sollte mindestens eine Seite lang sein, aber zwei Seiten nicht über­schreiten.

  1. Floskeln. Ihr Zeugnis sollte indivi­duell sein und nicht nur allgemeine Phrasen enthalten.
  2. Achten Sie auf inhalt­liche Wider­sprüche und Floskeln, die negativ ausgelegt werden könnten.
  3. Doppelte Verneinungen, einschränkende Aussagen, doppeldeutige Sätze – so gut sie auch klingen – können abwertend sein und sollten nicht in Ihrem Zeugnis stehen.

„Stets”, „immer” und „äußerst” wirken dagegen in der Regel positiv. Profi. Wollen Sie ein Zeugnis zusätzlich fachlich prüfen lassen, wenden Sie sich an einen Fach­anwalt für ­Arbeits­recht oder einen Zeugnis­berater. Für Mitglieder bieten Gewerk­schaften wie Verdi kostenlose Zeug­nisberatung an.

Lage. Sind Sie mit Ihrem Arbeits­zeugnis unzufrieden, sprechen Sie schnell mit Ihrem ehemaligen Arbeit­geber. Verweigert er Änderungen, bleibt nur der Klageweg. Zwischen­zeug­nisse können dabei helfen. Klagen können Sie auch, wenn Sie trotz mehr­facher Aufforderung kein Zeugnis erhalten. Hilfe. Für eine Zeug­nisklage sollten Sie einen Rechts­anwalt zurate ziehen.

Suchen Sie auf der Internetseite nach einem Fach­anwalt für Arbeits­recht in Ihrer Nähe. Tipp. Was zu tun ist, wenn unerwartet eine Kündigung auf dem Tisch liegt, erklären wir in unserem Special Jobkündigung. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Der Grund für die weit­gehend guten Noten im Zeugnis: Chef oder Chefin dürfen nicht schonungs­los offen über Mitarbeitende urteilen.

  • Laut Bundes­arbeits­gericht muss ein Arbeits­zeug­nis „wahr”, „wohl­wollend” und „voll­ständig” sein.
  • Vorgesetzte nutzen deshalb bestimmte Formulierungen, um nicht offensicht­lich negativ zu schreiben und dennoch bei der Wahr­heit zu bleiben.
  • Hinter vermeintlich positiven Wendungen stecken oft abwertende Bedeutungen.

Oft verstecken Chefs ihre Kritik zwischen den Zeilen. Viele wohl­klingende Floskeln bedeuten in Wahr­heit nichts Gutes. Einschränkende Aussagen, doppelte Verneinungen und zweideutige Sätze sollten nicht im Arbeits­zeugnis stehen. Ungünstig ist es auch, wenn weniger wichtige Aufgaben vor wichtigen stehen.

  1. Oder wenn bei den Tätig­keiten Kunden­kontakt erwähnt wird, aber das Verhalten den Kunden gegen­über nicht bewertet wird.
  2. Wer Spott in seinem Arbeits­zeugnis findet, kann sich dagegen wehren.
  3. Der Arbeit­geber muss es dann korrigieren.
  4. Das hat das Landes­arbeits­gericht Hamm entschieden (Az.12 Ta 475/16).

Konkret hatte der Chef einen Zeugnis­entwurf abge­ändert und unter anderem geschrieben: „Wenn es eine bessere Note als ‚sehr gut‘ geben würde, würden wir ihn damit beur­teilen”. Vom Bedauern über den Weggang des Mitarbeiters hingegen keine Spur. In der Abschluss­formel schrieb der Vorgesetzte nur, er nehme das Ausscheiden des Mitarbeiters zur Kennt­nis.

Diese Formulierung hinterlässt laut Gericht einen spöttischen und ironischen Gesamt­eindruck. Unbe­fangene Leser könnten erkennen, dass die Aussagen nicht ernst gemeint sind. Die Formulierung, man nehme das Ausscheiden des Mitarbeiters zur Kennt­nis, sei für den neutralen Leser ein deutlich negativer Hinweis darauf, dass die Parteien nicht im Einvernehmen auseinander gegangen seien.

Was in einem Arbeits­zeugnis erwähnt werden sollte, hängt vom Typ des Zeug­nisses ab. Es gibt einfache und qualifizierte (ausführ­liche) Zeug­nisse. Welche Variante jemandem zusteht, hängt in der Regel von der Dauer seiner Tätig­keit im Unternehmen ab.

Über­schrift, Anschrift des Arbeit­gebers und genaue Beschreibung des Arbeit­neh­mers. Werdegang des Mitarbeiters in der Firma. Abmahnungen, Urlaub, Krankheiten oder Betriebs­ratzugehörig­keit haben im Zeugnis nichts zu suchen. Eine Eltern­zeit darf nur erwähnt werden, wenn sie die Dauer der tatsäch­lichen Beschäftigung erheblich einge­schränkt hat. Konkrete Beschreibung aller Tätig­keiten. Diese Liste muss voll­ständig sein. Lässt der Arbeit­geber wichtige Tätig­keiten und Aufgaben­bereiche aus, mindert das nach außen hin die Qualifikation des Mitarbeiters. Beur­teilung von Leistung und Verhalten. Einge­gangen wird auf Motivation, Befähigung, Fachwissen, Arbeits­stil und Erfolge. Auch der Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden wird bewertet. Aus einer zusam­menfassenden Beur­teilung lässt sich auf eine Note schließen. In der Beendigungs­formel wird erklärt, welche Seite das Beschäftigungs­verhältnis beendete. Der Arbeitnehmer geht beispiels­weise auf eigenen Wunsch, in beidseitigem Einvernehmen (Aufhebungs­vertrag) oder ihm wurde betriebs­bedingt gekündigt. Die Formel „Wir trennten uns am,” deutet auf eine frist­lose Kündigung hin. Gründe, die in der Person oder dem Verhalten liegen, darf der Arbeit­geber nicht nennen. Das Arbeits­zeugnis endet mit Dank­sagung und Wunsch­formel. Die Schluss­formel „für die Zukunft alles Gute” müsse reichen. Einen „Dank für lang­jährige Mitarbeit” und „alles Gute für die berufliche Zukunft” können Mitarbeiter nicht verlangen (Landes­arbeits­gericht Baden-Württem­berg, Az.21 Sa 74/10). Dies bestätigte auch das Landes­arbeits­gericht München. Eine Frau deren Zeugnis mit „gut” bewertet wurde, hat keinen Anspruch auf einen Dank des Arbeit­gebers und dem Bedauern über ihr Ausscheiden aus der Firma in der Schluss­formel (Landes­arbeits­gericht München Az.3 Sa 188/21). Die guten Wünsche für die Zukunft verneint dagegen das Münchner Gericht.

Ein Arbeits­zeugnis verlangen können Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Auszubildende sowie 450-Euro-Jobber, Praktikanten und Volontäre. In der Regel wird das Zeugnis am letzten Arbeits­tag ausgestellt. Wird jemandem gekündigt, kann er bereits ein Zeugnis verlangen, wenn die Kündigung eintrifft.

  1. So können sich Entlassene schon während der Kündigungs­frist um eine neue Stelle bewerben. Übrigens.
  2. Schließt sich nicht gleich der nächste Job an, kann Arbeits­losengeld beantragt werden, alles Wichtige zum Thema erklären wir in unseren Specials und,
  3. Auch mit dem aktuellsten Zwischen­zeugnis ist die Bewerbung um einen Arbeits­platz möglich.

Arbeitnehmer können beispiels­weise ein Zwischen­zeugnis fordern, wenn sie mehrere Jahre ohne zwischen­zeitliche Beur­teilung in einer Firma gearbeitet haben oder bevor sie in die Eltern­zeit oder in eine andere berufliche Auszeit gehen. Auch ohne konkreten Anlass können Arbeitnehmer etwa einmal im Jahr um eine solche Beur­teilung bitten.

Arbeitnehmer sollten nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, bis sie ihr Arbeits­zeugnis einfordern. Wer den Wunsch nach einem Zeugnis rasch äußerst, vermeidet Ärger und Erinnerungs­lücken auf beiden Seiten. Für den gesetzlichen Anspruch gilt die gesetzliche Verjährung von drei Jahren. In der Praxis sieht es jedoch anders aus: Die ­Arbeits­gerichte halten nur einen Zeitraum von vier bis zehn Monaten für angemessen.

Danach kann der Arbeit­geber sagen, er stellt kein Zeugnis mehr aus. Dann haben ehemalige Arbeitnehmer oder Praktikanten ihren Anspruch „verwirkt”. Übrigens: Arbeitnehmer müssen ihr Zeugnis abholen. Eine Zusendung können sie in der Regel nicht verlangen.

  • Wer das Zeugnis ohne Abhol­versuch einklagt, verliert (Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg, Az.10 TA 31/13).
  • Ein Arbeits­zeugnis sollte schriftlich und idealer­weise auf Firmen­papier in einheitlicher Schrift gedruckt werden.
  • Nicht möglich ist ein nur als E-Mail über­mitteltes Arbeits­zeugnis.
  • Das Papier sollte keine Flecken, Esels­ohren, Recht­schreib­fehler, Korrekturen, Einfügungen oder Radierungen haben.

Es darf aber getackert und auf das Format eines üblichen Brief­umschlags gefaltet sein (LAG Rhein­land-Pfalz 5 Sa 314/17). Ein Zeugnis, dass in Tabellenform bestimmte Anforderungen, wie Pünkt­lich­keit, Arbeits­tempo oder Fachkennt­nisse mit Schulnoten bewertet, ist nicht erlaubt, so das Bundes­arbeits­gericht (Az.9 AZR 262/20).

Am Ende des Dokuments müssen Ausstellungs­ort und Ausstellungs­datum vermerkt sein, die Unterschrift muss vom Arbeit­geber oder von einem weisungs­befugten Vorgesetzten stammen. Erhält jemand kein ordentliches Zeugnis, kann er ein neues ver­­langen. Das gilt übrigens auch dann, wenn das Zeugnis verloren geht – egal, wer es ver­bummelt hat.

Unzu­lässig. Firmen dürfen im Arbeits­zeugnis nicht anbieten, künftigen Arbeit­gebern jeder­zeit auf Nach­frage Auskunft zu geben, denn das gilt als verschlüsselter Hinweis darauf, dass das Zeugnis nicht den wahren Leistungen entspricht (Arbeits­gericht Herford, Az.2 Ca 1502/08).

  • Hat ein Beschäftigter ausdrück­lich um ein Arbeitszeugnis gebeten, aber der Arbeit­geber rückt es nicht heraus, kann er das Zeugnis beim Arbeits­gericht einklagen.
  • Braucht er es sehr dringend, kann er auch im Eil­verfahren bei Gericht eine einst­weilige Verfügung erwirken.
  • Hat der Arbeitnehmer wegen des fehlenden Zeug­nisses Probleme einen neuen Job zu finden, kann er Schaden­ersatz verlangen.

Der Arbeit­geber hingegen kann Schaden­ersatz verlangen, wenn in dem Zeugnis falsche Angaben stehen, die der vorige Arbeit­geber bewusst dort hinein­geschrieben hat. Da die allermeisten Arbeits­zeug­nisse mindestens gut sind, sollten Zeug­nisse mit einer nur befriedigenden Bewertung lieber nicht den Bewerbungs­unterlagen beigelegt werden.

  • Anderer­seits sieht eine mehr­jährige Lücke im Lebens­lauf ungünstig aus.
  • Arbeitnehmer sollten in einem solchen Fall zunächst im einem Gespräch mit dem ehemaligen Vorgesetzten versuchen, Miss­verständ­nisse auszuräumen und Probleme zu klären.
  • Möglicher­weise gelingt es dabei, das Zeugnis „nach oben” zu ändern.

Zeit, um Korrekturen am Arbeits­zeugnis zu verlangt, haben Arbeitnehmer fünf bis zehn Monate nach Zeugnis­ausgabe (Landes­arbeits­gericht Mainz, Az.1 Sa 1433/01). Weigert sich der Arbeit­geber bleibt nur der Gang vor das zuständige Arbeits­gericht. Ein Arbeits­zeugnis einfach zu fälschen ist natürlich keine gute Idee.

Lohn zurück. Wer einen Job mithilfe eines gefälschten Zeug­nisses bekommt und die nötigen Qualifikationen nicht hat, muss den Arbeits­lohn zurück­zahlen (Landes­arbeits­gericht Köln, Az.11 Sa 1511/99). Job weg, Auch nach Jahren noch können Arbeitnehmer, die sich mit einem gefälschtem Zeugnis eine Stelle erschlichen haben, entlassen werden – auch wenn sie gut gearbeitet haben (Landes­arbeits­gericht Nürn­berg, Az.9 Sa 400/05).

Ähnlich sieht es das Landes­arbeits­gericht Baden-Württem­berg: Das Vertrauen von Arbeit­gebern auf die Richtig­keit von Zeug­nissen sei besonders schützens­wert. Nur so könne ein Unternehmen die Bewerber fair vergleichen. Zudem könne das Ansehen des Unter­nehmens durch die Beschäftigung solche eines Zeug­nisfälschers leiden (Az.5 Sa 25/06).

  • Arbeitnehmer können ihr Arbeits­zeugnis selbst vorformulieren, aber das ist nicht sinn­voll.
  • Als Selbst­schreiber kennen sie nur selten die Zeugnissprache und stellen sich möglicher­weise nur ein mittel­mäßiges Zeugnis aus.
  • Bescheidenheit ist fehl am Platz.
  • Anderer­seits kann ein zu gutes Zeugnis über­trieben wirken.
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Außerdem kennen Arbeitnehmer womöglich nicht die in ihrer Branche üblichen Formulierungen. Ein neuer Arbeit­geber könnte das negativ werten. Arbeitnehmer können sich aber die Arbeit mit ihrem Arbeit­geber teilen. Dann über­lassen sie ihrem Chef die Beur­teilung von Leistung und Verhalten, die Angaben zur Person – und das Beschrei­ben ihrer Tätig­keit über­nehmen sie.

Übrigens: Wer ein schlechtes Zeugnis bekommt, kann nicht einfach abwarten, bis der Chef in Urlaub ist und dann mit einem selbst vorformulierten Entwurf zum Chef einer anderen Abteilung gehen, mit der Bitte, diesen Entwurf abzu­zeichnen (Arbeits­gericht Schleswig-Holstein, Az.1 Sa 228/17). Bekommt ein Stellenbewerber eine Absage, weil der Arbeit­geber kein Zeugnis ausgestellt hat oder nur ein unan­gemessen formuliertes, kann es für den alten Chef teuer werden.

So entschied das Arbeits­gericht Bremen-Bremerhaven (Az. Ca 1309/10). Der Arbeit­geber hatte dem früheren Mitarbeiter zunächst über­haupt kein Zeugnis ausgestellt. Der Mitarbeiter forderte darauf­hin das Zeugnis ein. Sein früherer Chef verpasste ihm aber nur mäßige Zensuren.

  1. Bei seiner Bewerbung als Assistent der Geschäfts­führung in einem anderen Unternehmen scheiterte der ehemalige Mitarbeiter aufgrund des schlechten Zeug­nisses.
  2. Vor Gericht bestätigte das auch der Arbeit­geber, bei dem er sich als Assistent beworben hatte.
  3. Der Arbeitnehmer konnte somit nach­weisen, dass ihm ein konkreter Schaden durch das zu schlechte Zeugnis entstanden war.

Die Richter sprachen ihm Schaden­ersatz in Höhe von rund 3 500 Euro zu Unzu­lässige Zeugnis­formu­lierun­gen können vor Gericht angefochten werden. Dafür muss der Empfänger sie jedoch erst einmal entschlüsseln. Hilf­reich sind zahlreiche Beratungs­seiten im Internet wie etwa,

  1. Weitere geeignete Ansprech­partner sind etwa ein Anwalt für Arbeits­recht oder, falls im Unternehmen vorhanden, ein Betriebsrat.
  2. Dieser darf wegen eines Zeug­nisses aber nur beraten.
  3. Ein Mitspracherecht hat er nicht.
  4. Anders ist es übrigens bei Kündigungen.
  5. In unserem Special erklären wir, welche Vorteile Arbeitnehmer sonst noch durch einen Betriebsrat haben.

Eine Korrekt­urklage birgt erhebliche Risiken. Denn nach ständiger Recht­sprechung des Bundesar­beits­gerichts muss der Arbeitnehmer Leistungen, die besser als die Note drei sind, beweisen. Dies gilt auch dann, wenn in der jeweiligen Branche gute oder sehr gute Noten üblich sind.

  1. Der Beweis, besser gewesen zu sein, lässt sich meist nur schwer führen.
  2. Dann werden oft Zeugen – also ehemalige Kollegen oder Vorgesetzte, befragt.
  3. Das kann zu Gewissens­konflikten führen.
  4. Erfolg mit einer Klage gegen das Arbeits­zeugnis hatte beispiels­weise eine Kölner Kell­nerin: Sie klagte zusätzliche positive Formulierung ein und setzte den Satz durch, sie habe „in der Karnevals­zeit gearbeitet”.

In der ist die Arbeits­belastung schließ­lich besonders hoch, zumindest im Rhein­land (AG Köln 19 Ca 3743/18). Eine Berichtigungs­klage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt des Zeug­nisses einge­reicht werden. Gut zu wissen: Das Zeugnis kann sich aufgrund einer Klage nicht verschlechtern.

Ein Arbeit­geber ist an seine Beur­teilung in einem Zwischen­zeugnis auch für das Endzeugnis gebunden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich nach dem Zwischen­zeugnis die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers stark verändert haben. War das letzte Zwischen­zeugnis sehr gut, kann es als Nach­weis für eine bessere Bewertung verwendet werden.

Selbst bei einem verlorenen Prozess hat ein Arbeitnehmer für weitere Bewerbungen ein letztes, sehr gutes Zwischen­zeugnis und lässt das schlechtere Beendigungs­zeugnis einfach unter den Tisch fallen. Solange der Rechts­streit in der ersten Instanz ist, also vor dem Arbeits­gericht statt­findet, trägt jede Partei ihre Anwalts­kosten selbst.

  • Für eine Zeug­nisklage ist die Unterstüt­zung durch einen Anwalt zu empfehlen.
  • Er prüft das Zeugnis auf formale oder inhalt­liche Fehler, formuliert stichhaltige Begründungen und Änderungs­wünsche, erstellt die Klageschrift und hilft, Gegen­argumente zu entkräften und das Anliegen durch­zusetzen.
  • Seine Kosten richten sich nach dem Streit­wert.

Bei einer Zeug­nisklage beträgt dieser einen Brutto­monats­lohn.

Anwalts­kosten für Klage­vertretung (Euro) Bei einem Brutto­lohn von 3 500 Euro betrüge die einfache Gebühr nach 278 Euro. Die Rechnung lautet:1,30 fache Verfahrens­gebühr: 361,40 Euro (1,3 x einfache Gebühr 278 Euro)+ 1,20 fache Termin­gebühr: 333,60 Euro (1,2 x einfache Gebühr 278 Euro)+ Auslagenpauschale: 20,00 Euro + 19 Prozent Umsatz­steuer 135,85 Euro Summe Anwalts­kosten Klage­verfahren 850,85 Euro

Diese Kosten entstehen Arbeitnehmern unabhängig davon, ob sie gewinnen oder verlieren. Anders ist es bei Gerichts­kosten. Auch sie richten sich nach dem Streit­wert. Verliert der Arbeitnehmer und das Gericht kommt zu dem Schluss, dass das Zeugnis angemessen ist, kommen diese noch oben drauf.

Was Bedeutet Stets Voll Zufrieden Im Arbeitszeugnis 01.01.2023 – Soll ich mich privat kranken­versichern? Wir sagen, für wen das sinn­voll ist, und in welchen Ausnahme­fällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist. Was Bedeutet Stets Voll Zufrieden Im Arbeitszeugnis 06.12.2021 – Wenn das Gehalt ausbleibt, sollten Beschäftigte schriftlich Zahlung fordern. Bringt das nichts, können sie das Arbeits­gericht einschalten. Das geht auch ohne Anwalt. Was Bedeutet Stets Voll Zufrieden Im Arbeitszeugnis 15.09.2021 – Wer heiratet oder Vater wird, muss dafür keine Urlaubs­tage abzwa­cken. Dafür gibt es Sonder­urlaub. Hier lesen Sie, wann eine bezahlte Frei­stellung in Frage kommt.

: Arbeitszeugnis: Das müssen Sie über Ihr Zeugnis wissen

Welche Wörter sind gut im Arbeitszeugnis?

Arbeitsweise in Noten – Ohne Konzept, Struktur und das Abwägen möglicher Herangehensweisen wird die Aufgabenerledigung nicht nur deutlich länger dauern, auch die Ergebnisse werden nur eingeschränkt nutzbar sein. Geeignete Wörter, um die Arbeitsweise in Arbeitszeugnissen zu beschreiben, sind daher Systematik, Effizienz oder Gewissenhaftigkeit.

  1. Er arbeitete stets sehr selbstständig, zuverlässig und verantwortungsbewusst. Bedeutung : “sehr gut”
  2. Frau Schmidt arbeitete immer sehr effizient, selbstständig und kostenbewusst.
  3. Weiter zeichnete sich Herr Schmidt durch seine überaus zuverlässige und sehr systematische Arbeitsweise aus.

Formulierungen Arbeitsweise Note „gut”

  1. Er arbeitete sehr selbstständig, zuverlässig und verantwortungsbewusst. Bedeutung : “gut”
  2. Frau Schmidt arbeitete effizient, selbstständig und kostenbewusst.
  3. Weiter verfügte Herr Schmidt über eine stets zuverlässige und systematische Arbeitsweise.

Note „befriedigend”

  1. Er arbeitete selbstständig und zuverlässig.
  2. Frau Schmidt arbeitete selbstständig und systematisch.
  3. Weiter verfügte Herr Schmidt über eine zuverlässige Arbeitsweise.

Note „ausreichend”

  1. Er führte seine Arbeiten zufriedenstellend und zuverlässig durch.
  2. Frau Schmidt erledigte die Aufgaben sorgfältig.
  3. Weiter verfügte Herr Schmidt über eine stets ausreichende Arbeitsweise.

Note „mangelhaft”

  1. Im Wesentlichen führte er seine Arbeiten zuverlässig durch.
  2. Frau Schmidt erledigte die Aufgaben im Großen und Ganzen.
  3. Weiter verfügte Herr Schmidt im Wesentlichen über eine ausreichende Arbeitsweise.

Wie oft stets im Arbeitszeugnis?

Volle Zufriedenheit? Leider nicht gut genug – Ziemlich leicht ist es hingegen, deinen Gesamteindruck zu erkennen. Denn einige Buchstaben verraten dir sofort deine Note. Hierbei besonders wichtig: Fehlt das kleine Wörtchen „stets” in deinem Zeugnis, waren gute Leistungen deinerseits anscheinend die Ausnahme.

Ein „Sehr gut” bekommst du für „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit”, die 2 für „stets zu unserer vollen Zufriedenheit”. Ein „stets zu unserer Zufriedenheit oder zu unserer vollen Zufriedenheit” reicht leider nur für eine 3 und sollte ein „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit” oder ein „Zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht” auftauchen, solltest du etwas an deiner Arbeitsweise ändern.

Generell solltest du darauf achten, ob du nur den Anforderungen entsprochen und zufriedenstellend gearbeitet oder sie wirklich übertroffen hast. Denn anders als auf den ersten Blick vielleicht vermutet, sind erfüllte Erwartungen nur eine schönere Formulierung für: Deine Leistung war schlechter als der Durchschnitt.

War stets pünktlich?

Was zwischen den Zeilen steht Typische Formulierungen in Arbeitszeugnissen – Negative Beurteilungen haben in Arbeitszeugnissen nichts zu suchen! Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine objektive Beurteilung seiner Leistungen. Das bedeutet in der Konsequenz, der Arbeitgeber darf seinen ehemaligen Angestellten nicht zu positiv bewerten, so dass beim neuen Unternehmen ein falsches Bild entsteht.31.12.2002, 12:01 Uhr Er darf ihm jedoch auch keine Steine in den Weg legen, so dass es für ihn nahezu unmöglich wird, eine neue Stelle zu finden, sondern muss eine wohlwollende Beurteilung verwenden.

  • Es hat sich daher eine gewisse “Geheimsprache” in den Beurteilungen gebildet, die den Personalchefs zu erkennen gibt, wie der Arbeitnehmer wirklich einzuschätzen ist.
  • Im Folgenden sind die geläufigsten Formulierungen und deren Bedeutung aufgeführt (Anmerkung: Der Einfachheit halber verwenden wir nachstehend die männliche Form) Benotung: Eine wirkliche Benotung wie sie in Schulzeugnissen zu finden ist, ist nicht zulässig.

Daher versteckt der Arbeitgeber seine Urteil über die Leistungen des Arbeitnehmers hinter folgenden Klauseln: “erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit” = sehr gut, 1 “erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit” = gut, 2 “erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zur vollen Zufriedenheit” = befriedigend, 3 “erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zur Zufriedenheit” = noch befriedigend, 3- “erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit” = ausreichend, 4 “erledigte die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit” = mangelhaft, 5 Arbeitnehmerinteressen: Aussagen wie “hat sich engagiert für Arbeitnehmerinteressen eingesetzt” sollen dem neuen Arbeitgeber bedeuten, dass der Arbeitnehmer aktives Gewerkschaftsmitglied, eventuell sogar im Betriebsrat tätig gewesen ist.

  • Bedauern: Formulierungen wie “wir bedauern seinen Weggang” sind grundsätzlich als positiv zu bewerten.
  • Der Arbeitgeber ist schließlich nicht gezwungen, sein Bedauern über das Ausscheiden zu äußern.
  • Gleiches gilt übrigens für Danksagungen.
  • Belastbarkeit: Hervorragend sind Aussagen wie “haben ihn als einen ausdauernden und außergewöhnlich belastbaren Mitarbeiter kennen gelernt”.

Benmerkungen wie “haben ihn als einen Mitarbeiter kennen gelernt, der seine Aufgaben im Allgemeinen erfüllte und den normalen Anforderungen gewachsen war” hingegen bedeuten nichts anderes als dass der Arbeitnehmer den Anforderungen eigentlich überhaupt nicht entsprechen konnte.

Wer sich “den Belastungen gewachsen” zeigt, bei dem liegen die Nerven schnell blank. Einfühlungsvermögen: Sätze wie “bewies viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter” sind mit Vorsicht zu genießen. Hieraus wird geschlossen, dass der Arbeitnehmer gerne mit Kollegen flirtet und den sexuellen Kontakt sucht.

Wer sogar ein “umfassendes Einfühlungsvermögen” an den Tag gelegt hat, der gilt als homosexuell. Fleiss: Vorsicht ist geboten bei Klauseln wie “zeigte mitunter Fleiß und bemühte sich um Sorgfalt”. Eine solche Aussage zeigt dem neuen Arbeitgeber, dass der Bewerber eher faul und phlegmatisch ist und den Anforderungen nicht entsprochen hat.

Eine “gründliche, gewissenhafte und sorgfältige Arbeit” ist hingegen gut. Initiative: Feststellungen wie “übernahm die ihm übertragenen Aufgaben und führte sie unter Anleitung aus” bedeuten, dass der Arbeitnehmer seinen Aufgaben nur widerwillig nachgekommen ist und wenig Engagement zeigte. Positiv sind Sätze wie “hatte oft gute Ideen, gab weiterführende Anregungen und ging alle Aufgaben tatkräftig und selbständig an” Kollegen: Bemerkungen wie “nahm im Allgemeinen im Kollegenkreis am Geschehen teil” verheißen, dass der Arbeitnehmer ein Eigenbrödler war, der etwa an geselligen Abenden so gut wie nie teilnahm und auch sonst unter den Kollegen nicht sonderlich beliebt war.

Aussagen wie “war aufgrund seiner Aufgeschlossenheit bei allen Kollegen beliebt und geachtet” hingegen zeugen von einem guten Teamworker. Vorsicht bei Sätzen wie “trug durch sein Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei”. Eine solche Aussage heisst im Klartext: Der Arbeitnehmer hat ein Alkoholproblem! Pünktlichkeit: Bemerkungen wie “war stets pünktlich” sind im Klartext so verstehen, dass dem Arbeitgeber nichts außergewöhnlich positives aufgefallen ist, der Arbeitnehmer aber wenigstens immer pünktlich seinen Dienst angetreten hat.

  • Eine Tatsache, die eigentlich selbstverständlich ist.
  • Verbesserungsvorschläge: Aussagen wie “war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut” sind ohne weitere Zusätze eher negativ.
  • Sie lassen darauf schließen, dass der Arbeitnehmer ein notorischer Besserwisser ist.
  • Verhalten: Formulierungen wie “bescheinigen ihm, dass er bescheiden und zurückhaltend, ruhig und anpassungsfähig war sowie über korrekte Umgangsformen verfügte” lassen darauf schließen, dass es sich hier um einen eher stillen Arbeitnehmer handelt, der zwar sein Tageswerk zufriedenstellend verrichtete, aber eben auch nicht darüber hinaus ging.
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Vorgesetzte: Sätze wie “ist immer gut mit den Vorgesetzten ausgekommen” charakterisieren einen Mitläufer, der sich immer angepasst hat. Die Formulierung “war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen” deutet auf einen unangenehmen Wichtigtuer hin. Zukunftswünsche: Gute Wünsche für die Zukunft am Ende des Zeugnisses wie “wünschen wir ihm für die Zukunft viel Erfolg” heißen mit anderen Worten: Bei uns hatte er keinen Erfolg, vielleicht klappt’s ja woanders.

Arbeitszeugnis

Was heißt war stets vorbildlich?

Für die Leistungsbewertung eines Arbeitnehmers werden häufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben: 1. stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt = sehr gute Leistungen; 2. stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = gute Leistungen; 3.

zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = vollbefriedigende Leistungen; 4. stets zu unserer Zufriedenheit erledigt = befriedigende Leistungen; 5. zu unserer Zufriedenheit erledigt = ausreichende Leistungen; 6. im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt = mangelhafte Leistungen; 7. zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht = ungenügende Leistungen.

Für die Führungs-/Verhaltenbewertung werden häufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Kunden war: 1. stets vorbildlich / stets einwandfrei = sehr gut; 2. stets gut / stets höflich und korrekt / einwandfrei = gut; 3.

  1. Gut/höflich und korrekt = befriedigend; 4.
  2. Zufriedenstellend / reibungslos und ungetrübt /einwandfrei = 4; 5.
  3. Insgesamt zufriedenstellend / im Wesentlichen einwandfrei = mangelhaft; 6.
  4. Insgesamt tadellos = ungenügend.
  5. Zu beachten ist hierbei auch die Reihenfolge, in der die Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeiter aufgeführt werden.

Die umgekehrte Reihenfolge oder auch das Weglassen des Wortes Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden drückt, nach herrschender Meinung, Probleme mit diesen Personen aus und kann eine negative Bewertung darstellen! Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Abschlusssatz in einem Zeugnis hat.

  • In der Rechtsprechung wird teilweise die Ansicht vertreten, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Aufnahme einer abschließenden Dankes- und Zukunftsformel im Zeugnis hat, wenn die Leistungs- und Verhaltensbewertung über ein „befriedigend” signifikant hinausgeht.
  • Bei Abschlusssätzen werden häufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Bereich „sehr gut”: Wir bedauern sehr, eine so exzellente Fachkraft zu verlieren.

Für die stets vorbildlichen Leistungen sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet. Er hat einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung des Unternehmens geleistet. Bereich „gut”: Wir danken Frau X für ihre hohen Leistungen und bedauern den Verlust dieser guten Facharbeiterin.

Bereich „befriedigend”: Wir bedauern, eine so gute Fachkraft zu verlieren. Für die gute Leitung unseres Bereiches X danken wir. Bereich „ausreichend”: Wir bedanken uns für die Zugehörigkeit zu unserem Hause. Bereich „mangelhaft”: Wir bedanken uns für das stete Interesse an einer guten Zusammenarbeit. oder Wir können unseren Dank für die stets gegebene Arbeitsbereitschaft nicht versagen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt.

War stets vorbildlich Note?

Note 1 : Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich. Note 2: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei. Note 3: Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

War stets hoch motiviert?

Sehr gut –

  • Wer sein Aufgabengebiet beherrschte, optimale Lösungen fand, über hervorragende und fundierte Fachkenntnisse verfügt, neue Situationen stets sehr gut und sicher meisterte, ist ein/e »vorbildlicher Mitarbeiter/Führungskraft« mit der Bewertung »Sehr Gut«.
  • In dieser Stufe müssen Arbeitnehmer, die gegen Zeugnisse klagen, die Bewertung vor einem Arbeitsgericht beweisen können!
  • Weitere Formulierungen für diese Note sind:
  • erledigte die Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit
  • erledigte zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
  • erledigte alle Aufgaben stets zu unserer größten/höchsten Zufriedenheit
  • die Leistungen waren stets sehr gut
  • war im höchsten Maße zuverlässig
  • arbeitete stets zuverlässig und genau
  • erzielte herausragende Arbeitsergebnisse
  • hat vereinbarte Ziele selbst unter schwierigsten Bedingungen zumeist noch übertroffen
  • hatte häufig neue Ideen, die stets sehr gut umgesetzt wurden
  • war stets hoch motiviert
  • zeigte außergewöhnliches Engagement
  • hatte oft neue Ideen, die er stets mit Erfolg umsetzte
  • das Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war jederzeit/immer/stets einwandfrei/vorbildlich

Hat sich stets bemüht Arbeitszeugnis?

Zeugnis: Er hat sich stets bemüht: Note + Bedeutung – Ist in Arbeitszeugnissen die Formulierung “Er hat sich stets bemüht” enthalten, bedeutet dies: “Er ist ein Totalversager, der trotz bestem Willen nichts zustande bekommt”. Die “stets bemüht”-Floskel entspricht der Note 5, also mangelhaft, und zählt zu den Geheimcodes in Arbeitszeugnissen,

  • Er war stets bemüht: Bedeutung Menschen, die sich “bemühen”, gelten als “aktiv”, “eifrig”, “emsig”, “strebsam” und vielleicht sogar “hingebungsvoll”.
  • Aber ohne Ergebnisse, Resultate oder gar Erfolge ist alles Bemühen umsonst.
  • Denn dann heißt es im Arbeitszeugnis viel besser: “Ausdrücklich zu erwähnen ist,” oder ” Besonders hervorzuheben ist,

” Leistungsstarke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen nicht nur ihr Bemühen, ihr Interesse oder ihr Engagement. Sondern sind tatsächlich “engagiert”, “offen” und “ergreifen die Initiative”, Er war stets bemüht: Note Arbeitszeugnis

Formulierung im Zeugnis Note + Bedeutung
“er hat sich stets bemüht” Ein Totalversager, der zwar vieles wollte, aber nichts konnte.
“mit großem Fleiß und viel Interesse” Keine Mühe gescheut, aber durchgehend erfolglos!
“zeigte für ihre Aufgaben Verständnis” nicht einmal bemüht, stattdessen durchgehende Arbeitsverweigerung.
“Neuem gegenüber stets aufgeschlossen.” Völlig überfordert mit neuen Aufgaben und veränderten Arbeitsabläufen.
“ihren Aufgaben mit Begeisterung gewidmet” Hochmotiviert, aber ohne Ergebnisse.
“setzte sich im Rahmen seiner Fähigkeiten ein” Er bemühte sich zwar, aber seine Fähigkeiten waren sehr begrenzt.
“zeigte ein gesundes Selbstvertrauen” Große Klappe gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.
“stets mit Interesse bei der Sache” Er bemühte sich vor allem Interesse zu zeigen, das war es dann aber auch schon.
“Sie ist mit Fleiß und Pünktlichkeit an alle Aufgaben herangegangen” Eine Minderleisterin, die in erster Linie pünktlich Arbeitsschluss gemacht hat.

Ist ein stets äußerst motivierter Mitarbeiter?

Der „Geheimcode” Ein immer wiederkehrendes und umstrittenes Schlagwort beim Thema Zeugnisschreibung ist der sogenannte „Geheimcode”, durch den sich Arbeitgeber und Vorgesetzte durch bestimmte Formulierungen die Schwächen eines Bewerbers signalisieren.

So deutet z.B. die Aussage „Mit seiner Geselligkeit trug der zur Verbesserung des Betriebsklimas bei” auf Alkohol-konsum im Dienst hin. Tatsächlich tauchen derart codierte Aussagen in Arbeitszeugnissen allerdings nur äußerst selten auf und könnten mit teuren Schadensersatzklagen durch den Zeugnisempfänger beantwortet werden.

Denn erlaubt sind sie nicht (siehe vom LAG Hamm), da der Arbeitgeber bei der Zeugnisschreibung nicht nur zur Wahrheit, sondern auch zu verständigem Wohlwollen verpflichtet ist. Die für Laien oft unverständliche und undurchschaubare „Zeugnissprache” ist vielmehr Folge eines Entwicklungs-prozesses.

Unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber verlangten verständigen Wohlwollens hat sich bei Personalfachleuten eine allgemein anerkannte Skala von Formulierungen durchgesetzt, bei der die Beurteilung der Leistung über eine Aufstufung der positiven Bewertung erfolgt. Eine einfach positive Bewertung wie „er erfüllte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit” wäre demnach keine Empfehlung, solange Adverben wie „stets/jederzeit” und Adjektive wie „zur vollen/größten Zufriedenheit” den positiven Ausdruck nicht deutlich anheben.

Eine sehr gute Leistungszusammenfassung lautet demnach z.B. „Er führte alle Aufgaben stets zu unserer größten (oder „vollsten”) Zufriedenheit aus.” Diese Regel gilt für alle Leistungs- und Verhaltensangaben (Bereitschaft, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsweise, Führungsleistung, Arbeitserfolg, Verhalten zu Internen und Externen).

Ein „motivierter Mitarbeiter” war demnach nur durchschnittlich motiviert, während ein „stets äußerst motivierter Mitarbeiter” eine sehr gute Arbeits-bereitschaft vorwies. Unterdurchschnittliche Leistungen werden durch Formulierungen wie z.B. „er war in der Regel motiviert” oder „er bemühte sich” (=erfolglos) zum Ausdruck gebracht.

Eine andere Möglichkeit, Leistung und Verhalten negativ zu bewerten, stellt das sogenannte „beredte Schweigen” dar. Da in Zeugnissen nur wohlwollende Aussagen gemacht werden dürfen, kann das möglicherweise unbeabsichtigte Auslassen einer Leistungsangabe (z.B.

Der „Geheimcode” – Beispiele-„Seine Auffassungen wusste er intensiv zu vertreten” (hat ein übersteigertes Selbstbewusstsein)-„Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen” (ein sehr unangenehmer, überheblicher Mitarbeiter)-„Allen Aufgaben hat er sich mit großer Begeisterung gewidmet” (aber ohne Erfolg)„Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei” (Alkoholkonsum im Dienst)„Er bewies stets Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft” (bemühte sich um sexuelle Kontakte)„Er delegierte mit vollem Erfolg” (Drückeberger)Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter (Mit seinen Vorgesetzten hatte er Probleme)Er war wegen seiner Pünktlichkeit ein gutes Vorbild (Ein Totalausfall; Die Leistungen waren völlig unzu-reichend)Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt (Er ist ein Bürokrat, Eigeninitiative ist ein Fremdwort)

: Der „Geheimcode”

Was ist besser vollen oder vollsten Zufriedenheit?

Muss es „zur vollsten Zufriedenheit” heißen? – Oft fragen uns Mandanten, ob es in der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung immer „zur vollsten Zufriedenheit” heißen muss (bei einer Beurteilung mit sehr gut). Die meisten sind besorgt, weil der Arbeitgeber andere Formulierungen gewählt hat, zum Beispiel:

Mit seinen Leistungen waren wir stets außerordentlich zufrieden. Ihre Leistungen verdienen stets und in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung. Zusammenfassend können seine Leistungen immer mit sehr gut beurteilt werden.

Um die Frage zu beantworten: Nein, es muss nicht immer „zur vollsten Zufriedenheit” heißen. Genau genommen, und das ist unsere persönliche Auffassung, ist die Formulierung nicht nur unschön, sondern auch grammatikalisch nicht ganz sauber. „Voll” ist ein absolutes Adjektiv, das semantisch per se keine Steigerung erlaubt.

  • Es drückt bereits den höchsten Grad aus, ähnlich wie ganz, einzig, optimal.
  • In der Zeugnissprache hat es sich aber nun einmal etabliert, die Formulierung gehört sicher zu den gebräuchlichsten.
  • Sie brauchen sich jedoch keine Sorgen machen, wenn Ihr Arbeitgeber andere Formulierungen wählt – sofern die richtigen inhaltlichen und zeitlichen Verstärker verwendet wurden.

In vielen Bausteinen, Zeugnis-Generatoren und Musterzeugnissen findet man zahlreiche andere Formulierungen, die ebenfalls anerkannt sind. Einige davon sind – aus unserer Sicht – im Kontext nicht immer ganz sinnvoll. ( Er war ein in jeder Hinsicht idealer Mitarbeiter / er hat permanent Spitzenleistungen erbracht,) Es kommt wie immer auf die jeweilige Situation und die Gesamtschau an.

Welche Note ist sehr zufrieden?

‘stets zu unserer vollsten Zufriedenheit’ ( Note 1 bzw. sehr gut), ‘stets zu unserer vollen Zufriedenheit’ ( Note 2 bzw.

War stets korrekt Note?

Stets gut / stets höflich und korrekt / einwandfrei = gut; 3. gut/höflich und korrekt = befriedigend ; 4. zufriedenstellend / reibungslos und ungetrübt /einwandfrei = 4; 5. insgesamt zufriedenstellend / im Wesentlichen einwandfrei = mangelhaft; 6.

Was bedeutet stets positiv?

“Stets” und “vollste Zufriedenheit”: So erkennen Sie positive Formulierungen – Tatsächlich positive Formulierungen im Arbeitszeugnis erkennen Sie an Superlativen, die in der Alltagssprache übertrieben wirken, etwa: “zu unserer vollsten Zufriedenheit” und “mit größtem Engagement”.

“Herr Müller erfüllte seine Aufgaben immer mit größter Sorgfalt. Die Ergebnisse waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Er zeigte über seinen Aufgabenbereich hinaus höchstes Engagement.” “Frau Müller verfügt über ein äußerst umfassendes Fachwissen, das sie jederzeit sehr sicher und erfolgreich einsetzte.”

Eine derartige Formulierung entspricht in der schulischen Notenskala und so auch im Arbeitszeugnis einem „sehr gut”. Ein “gut” erkennen Sie an demgegenüber leicht abgeschwächten Formulierungen wie “stets zu unserer vollen Zufriedenheit” – statt “vollsten Zufriedenheit”.