Was Bedeutet Zulassungsangebot Aktuell Nicht Möglich?

Was Bedeutet Zulassungsangebot Aktuell Nicht Möglich
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich – Eine Bewerbung befindet sich im Bewerbungsstatus “Zulassungsangebot aktuell nicht möglich”, wenn die Hochschule der Bewerberin oder dem Bewerber derzeit keine Zulassung anbietet. Sie haben also bisher noch kein Zulassungsangebot für diese Bewerbung erhalten.

Was bedeutet bei hochschulstart Zulassungsangebot aktuell nicht möglich?

Jede Bewerbung wird mit einem Bewerbungsstatus gekennzeichnet. Der jeweilige Status wird im Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals angezeigt. Bewerber*innen sollten den Status der eigenen Bewerbungen regelmäßig kontrollieren. Die Bedeutung der einzelnen Status erfahren Sie hier oder im Benutzerkonto des Bewerbungsportals unter „Meine Bewerbungen”. Wer setzt den Bewerbungsstatus? Verantwortlich für den Bewerbungsstatus bei Bewerbungen auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (wie Psychologie, Rechtswissenschaften usw.), sowie auf zulassungsfreie Studiengänge sind die Hochschulen. Bitte richten Sie daher diesbezügliche Fragen direkt an die jeweilige Hochschule. Der Status für Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte ZV-Studiengänge (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) wird von Hochschulstart vergeben. Fragen dazu richten Sie bitte direkt an Hochschulstart. In Vorbereitung Wenn eine Bewerbung auf ein Studienangebot im Bewerbungsportal von Hochschulstart gespeichert ist, sie aber noch nicht durch die Bewerber*innen abgegeben wurde, befindet sie sich im Status „in Vorbereitung”. In diesem Status ist die Bewerbung nicht für die Hochschule sichtbar und nimmt noch nicht am Vergabeverfahren teil. Im Bewerbungsstatus „eingegangen” liegt die Bewerbung in elektronischer Form vor. Sie nimmt in diesem Status noch nicht am Vergabeverfahren teil. Im Bereich der örtlich zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen erfolgt die weitere Bearbeitung der Bewerbung durch die Hochschule. Für die ZV-Studiengänge gilt: Der Status „eingegangen” besagt, dass die Online-Bewerbung erfolgreich an Hochschulstart übermittelt wurde. Dieser Status gibt keine Auskunft über den Eingang oder das Ergebnis der Prüfung der postalisch bei Hochschulstart einzureichenden Unterlagen, d.h. solange der Status Ihrer Bewerbungen „eingegangen” lautet, sind die einzureichenden Unterlagen noch nicht bei Hochschulstart eingegangen und geprüft worden. Nachdem Ihre Unterlagen bei Hochschulstart geprüft wurden, wechselt der Status der Bewerbungen entweder in „gültig” oder, falls gravierende Mängel vorliegen, in den Status „vorläufig ausgeschlossen”. Wichtiger Hinweis: Unterlagen für Bewerbungen auf ZV-Studiengänge müssen grundsätzlich immer postalisch an Hochschulstart geschickt werden. Die Bewerbung ist von der Hochschule als „gültig” eingeordnet worden und kann damit am Koordinierungsverfahren teilnehmen. Eine vorherige Prüfung der Bewerbung durch die Hochschule muss nicht notwendigerweise stattgefunden haben. Für die ZV-Studiengänge gilt: Die Bewerbung ist von Hochschulstart nach vorheriger Prüfung der Unterlagen auf „gültig” gesetzt worden. Eine Bewerbung, die in den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste gelangt, erhält den Status „Angebot liegt vor”. Wenn das Angebot angenommen wird, erfolgt eine Zulassung und alle anderen Bewerbungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin scheiden aus dem Verfahren aus. Der Status der Bewerbungen ändert sich dann entsprechend in „zugelassen” bzw. „ausgeschieden”. Ein Angebot kann während der Koordinierungsphase auch automatisch in eine Zulassung umgewandelt werden. Dies geschieht sofort, wenn 1) die Koordinierungsregeln aktiv sind, 2) die höchstpriorisierte Bewerbung den Status „Angebot liegt vor” erhält und 3) alle anderen Bewerbungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin ebenfalls im zulassungsfähigen Bereich liegen. Wenn mehrere Bewerbungen eines Bewerbers bzw. einer Bewerberin ein Zulassungsangebot erhalten, bleibt nur das Höchstpriorisierte bestehen und alle niedriger priorisierten Bewerbungen mit Angebot scheiden aus. Niedriger priorisierte Bewerbungen im Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich” bleiben hingegen zunächst erhalten. Am Ende des Verfahrens wird das höchstpriorisierte Angebot automatisch in den Status „zugelassen” überführt. Dieser Status bedeutet, dass für die entsprechende Bewerbung derzeit kein Angebot möglich ist. Dies ist noch nicht als endgültige Ablehnung zu werten und kann sich im Verfahrensverlauf noch ändern. Im Koordinierten Nachrücken bleibt der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich” dauerhaft bestehen, wenn die Bewerbung erfolglos ist. Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt. Eine Bewerbung wurde zugelassen (entweder durch die manuelle Annahme eines Angebots durch Bewerber*innen oder automatisch durch das Vergabesystem). Für die Einschreibung an der Hochschule benötigen die Bewerber*innen einen Zulassungsbescheid, der entweder direkt von der Hochschule oder im Bewerbungsportal von Hochschulstart zur Verfügung gestellt wird. Für ZV-Studiengänge gilt: Den Zulassungsbescheid, sowie alle anderen Bescheide, finden die Bewerber*innen im Bewerbungsportal von Hochschulstart unter „Meine Bescheide” – alternativ unter „Meine Bewerbungen”. Sollten bei einer Bewerbung wichtige Angaben oder einzureichende Unterlagen fehlen oder fehlerhaft sein, kann die Hochschule die Bewerbung in den Status „vorläufig ausgeschlossen” setzen. Eine genaue Begründung kann die Hochschule im Bewerbungsportal von Hochschulstart einstellen oder auf Anfrage erläutern. Wird der entsprechende Mangel nicht in der von der Hochschule genannten Frist behoben, erhält die entsprechende Bewerbung den Status „ausgeschlossen” und nimmt nicht am Verfahren teil. Sollte die Hochschule keine eigene Nachreichfrist festgesetzt haben, so endet die Frist spätestens mit Ablauf der Bewerbungsphase des Verfahrens. Für die ZV-Studiengänge gilt: Sollten während der Prüfung der postalisch einzureichenden Unterlagen gravierende Mängel festgestellt worden sein (bspw. aufgrund fehlender HZB), erhält die Bewerbung den Status „vorläufig ausgeschlossen” und den Bewerber*innen wird unter „Meine Daten -> Feste Bewerbungsbestandteile -> Bewerberangaben Zentrales Verfahren” der Mangel mitgeteilt. Bewerber*innen können im Anschluss den Mangel im Rahmen der für sie geltenden Nachreichfristen beheben. Eine Bewerbung befindet sich im Status „ausgeschlossen”, wenn sie die zeitlichen, formalen und/oder inhaltlichen Anforderungen der Hochschule (bzw. von Hochschulstart) nicht erfüllt. In diesem Status nimmt die Bewerbung nicht am weiteren Verfahren teil. Die daran anknüpfenden Ausschlussbescheide werden immer durch Hochschulstart erstellt. Auch eine inaktive, überzählige Bewerbung (wenn mehr als zwölf Bewerbungen im Verfahren abgegeben wurden) erhält nach Ende der Bewerbungsphase den Status „ausgeschlossen”. In diesem Fall wird kein Ausschlussbescheid erstellt. Bewerber*innen haben die Möglichkeit, abgegebene Bewerbungen zurückzuziehen. In diesem Status nimmt die Bewerbung nicht mehr am weiteren Verfahren teil. Eine Bewerbung kann im Bewerbungsportal von Hochschulstart oder bei dezentraler Bewerbungsabgabe auch über das hochschuleigene Bewerbungsportal zurückgezogen werden. Bewerbungen im Status „zurückgezogen” können nur innerhalb der Bewerbungsphase erneut abgegeben werden. Entscheidet sich ein Bewerber bzw. eine Bewerberin, komplett aus dem Verfahren auszuscheiden, werden alle zurückziehbaren Bewerbungen gleichzeitig zurückgezogen. Auch bei einer Kontolöschung durch die Bewerber*innen oder durch Hochschulstart (bei Mehrfachregistrierung) werden alle zurückziehbaren Bewerbungen in den Status „zurückgezogen” gesetzt. Bewerber*innen können für ein Angebot oder eine Zulassung über das Bewerbungsportal von Hochschulstart eine Rückstellung mitteilen, wenn sie den Studienplatz aufgrund eines anerkannten Dienstes nicht annehmen können. Mit Nachweis über den Dienst und dem Rückstellungsbescheid kann in einem der folgenden Semester ein Anspruch auf erneute Auswahl für einen Studienplatz in dem entsprechenden Studiengang geltend gemacht werden. Die Vorwegzulassung (bzw. die erneute Auswahl) muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird. Eine Bewerbung befindet sich im Status „ausgeschieden” und nimmt damit nicht mehr am Verfahren (von Hochschulstart) teil, wenn ein(e) Bewerber*in ein anderes Angebot angenommen hat, ein höher priorisiertes Angebot vorliegt oder zugelassen worden ist. Für Bewerbungen im Status „ausgeschieden” werden keine Bescheide erstellt. Ausgeschiedene Bewerbungen können außerdem nicht wieder aktiviert werden. Eine Bewerbung befindet sich im Status „abgelehnt”, wenn bis zum Ende der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot ermittelt werden konnte. Im Falle einer automatischen Zulassung am Ende des Verfahrens werden alle höher priorisierten Bewerbungen auf „abgelehnt” gesetzt. Alle niedriger priorisierten Bewerbungen erhalten den Status „ausgeschieden”. Für jede Bewerbung im Status „abgelehnt” wird durch Hochschulstart ein Ablehnungsbescheid erstellt. Wenn Bewerber*innen eine Zulassung erhalten und sich mit Ihrem Zulassungsbescheid bei der Hochschule eingeschrieben haben, kann die Hochschule diese Information an Hochschulstart übermitteln und der Status wird in „eingeschrieben” geändert. Die Hochschule kann Bewerber*innen trotz Zulassungsbescheid die Einschreibung verweigern, wenn sich Inkonsistenzen zwischen deren Angaben bei der Bewerbung und den tatsächlichen Unterlagen zeigen. In diesem Fall kann die Hochschule diese Information an Hochschulstart übermitteln und der Status wird in „nicht eingeschrieben” geändert. Wenn Bewerber*innen eine Zulassung erhalten haben, jedoch nicht innerhalb der von der Hochschule geforderten Frist zur Einschreibung erscheinen, kann diese die Information an Hochschulstart übermitteln und der Status wird in „Frist abgelaufen” geändert.

Wann werden die Ranglisten freigegeben?

Die Freigabe der Ranglisten ist bis zum 15. August möglich. Du kannst somit auch nach dem 22. Juli noch neue Angebote erhalten, da manche Hochschulen ihre Ranglisten später freigeben.

Wie viel Zeit habe ich um ein Studienangebot anzunehmen?

Das Informations- und Bewerbungsportal Alle Antworten einblenden Alle Antworten ausblenden

Jede Bewerbung wird mit einem Bewerbungsstatus gekennzeichnet. Der jeweilige Status wird im Benutzerkonto des Bewerbungsportals von Hochschulstart angezeigt, z.B. „eingegangen”, „gültig”, „zurückgezogen”, „Angebot aktuell nicht möglich” „ausgeschlossen”. Sie sollten den Status der eigenen Bewerbungen regelmäßig kontrollieren. Die Bedeutung der einzelnen Status erfahren Sie oder im Benutzerkonto des unter „Meine Bewerbungen”. Verantwortlich für den Bewerbungsstatus bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen sind allein die Hochschulen. Bitte richten Sie daher bei diesen Bewerbungen Ihre Fragen an die jeweilige Hochschule. Beachten Sie: Der Status für Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) wird von Hochschulstart vergeben. Sobald Ihr Zulassungsantrag postalisch bei Hochschulstart eingegangen und datentechnisch erfasst worden ist, ändert sich der Status der einzelnen Bewerbungen in der Regel auf “gültig”. Dies bedeutet, dass Ihre Bewerbungen am Vergabeverfahren beteiligt werden. Weitere Informationen zu den Status finden Sie, Nehmen Sie am Koordinierten Nachrücken mit einem oder mehreren Studienangeboten teil, ändert sich der Status dieser Bewerbungen von „abgelehnt” zu „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich”. Der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich” bleibt dauerhaft bestehen, wenn die Bewerbung erfolglos ist. Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt. Sollten Sie im Koordinierten Nachrücken eine Zulassung erhalten, erhalten Sie nur einen Zulassungsbescheid für die betreffende Bewerbung. Bitte beachten Sie: Die Prioritäten spielen im Koordinierten Nachrücken keine Rolle mehr. Sobald Sie mit einer Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich liegen, bekommen Sie für diese Bewerbung die Zulassung und im Anschluss den Zulassungsbescheid. Das Verfahren ist dann für Sie beendet. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein vorliegendes Angebot aktiv bis zum Ende der Koordinierungsphase anzunehmen. Nehmen Sie ein Angebot an, scheiden Ihre anderen Bewerbungen unwiderruflich aus dem Verfahren aus. Dies lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen. Wird Ihnen in dieser Phase ein Angebot ausgesprochen, kann dieses ab dem Zeitpunkt an welchem die greifen, durch ein höher priorisiertes Angebot ersetzt werden. Etwaige frühere Angebote mit niedrigerer Priorität entfallen. Sie können dieses Angebot aktiv mit den oben erwähnten Konsequenzen annehmen. Sofern Sie allerdings nicht reagieren, wird das am Ende der Koordinierungsphase vorliegende Angebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt.

Haben Sie nur eine aktive Bewerbung abgegeben und kann Ihnen hierfür ein Studienplatz ermittelt werden, ergibt sich eine automatische Zulassung.Eine Zulassung für einen nicht am DoSV teilnehmenden Studiengang hat keine Auswirkungen auf die Bewerbungen im Bewerbungsportal von Hochschulstart.Entsprechend zugelassene Bewerber*innen werden weiterhin am Verfahren beteiligt.

Eine Bewerbung wird vorläufig ausgeschlossen, wenn zum Beispiel Unterlagen fehlen oder nicht vollständig eingereicht wurden. Die genauen Gründe finden Sie entweder in der Statusanmerkung zu Ihrer Bewerbung oder in den Bewerbungsdetails. Handelt es sich um einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an die Hochschule, da diese für die Prüfung Ihrer Bewerbung zuständig ist. Bei den Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie finden Sie einen Link zu den näheren Erläuterungen in der Statusanmerkung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den von Hochschulstart. Weitere Informationen zu den Status finden Sie, Steht Ihre Bewerbung in der Koordinierungsphase zum Beispiel im Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich”, kann Ihnen die Hochschule derzeit keine Zulassung anbieten. Diese Entscheidung ist nicht endgültig, der Status kann sich noch im Laufe des Verfahrens zu Ihren Gunsten ändern. Übrigens können Sie während der Koordinierungsphase für jede einzelne Bewerbung nach der Freigabe der Rangliste Ihre einsehen. Weitere Informationen zu den Status finden Sie, Die Annahme eines Angebotes ist unwiderruflich und eine Rückführung in den vorherigen Status nicht mehr möglich. Durch die Annahme eines Angebotes sind Sie mit allen übrigen Bewerbungen aus dem Verfahren ausgeschieden. Es ist nicht möglich, eine einmal getätigte Rückstellung im Bewerbungsportal von Hochschulstart wieder aufzuheben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die entsprechende Hochschule und erfragen, ob es eine Möglichkeit außerhalb des Verfahrens von Hochschulstart gibt, Ihre Rückstellung zu widerrufen.

: Das Informations- und Bewerbungsportal

Wann bekommt man einen Zulassungsbescheid?

Universität Paderborn – Zulassungsbescheid Sie werden von der Universität schriftlich informiert, ob Ihre Bewerbung angenommen oder abgelehnt worden ist. Diese schriftliche Benachrichtigung erhalten Sie etwa 1-2 Monate vor Semesterbeginn. Der Zulassungsbescheid

gilt nur für das jeweils angegebene Fach und Semester enthält Informationen über weitere Voraussetzungen wie Sprachtests, Einstufungsprüfungen erläutert, welche Unterlagen zur Einschreibung mitgebracht werden müssen enthält die Einschreibefristen (auf der letzten Seite) enthält eine Annahmeerklärung (wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben), in der Sie angeben müssen, ob Sie sich in dem gewählten Studiengang für den von Ihnen gegebenen Zeitraum einschreiben werden oder nicht. Wenn Sie die Zulassungsbestätigung erhalten haben, müssen Sie das Angebot innerhalb eines festgelegten Zeitraums annehmen.

Bitte denken Sie daran, dass der Postweg einige Zeit in Anspruch nehmen kann und sorgen Sie dafür, dass die angegebene Korrespondenzadresse stets aktuell ist! Wichtig: Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen

Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden angenommen. Unvollständige Bewerbungsunterlagen oder Unterlagen, die nach der Deadline bei uns eintreffen, werden nicht bearbeitet. Die rechtzeitige und vollständige Zusendung der Unterlagen liegt in alleiniger Verantwortung des Bewerbers.

  • EINE Rücksendung von Unterlagen Bewerbungsunterlagen für das Fachstudium werden nicht zurückgesandt.
  • Schicken Sie uns deshalb nur beglaubigte Kopien und keine Originale.
  • Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zurück erhalten möchten, fügen Sie einen ausreichend großen, an sich selbst andressierten Rückumschlag sowie einen internationalen Postantwortschein hinzu.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung. : Universität Paderborn – Zulassungsbescheid

Wann endet das Auswahlverfahren?

1. Antragstellung online bei Hochschulstart.de – Unter www.hochschulstart.de füllen Sie online einen Zulassungsantrag aus. Sie müssen Ihre Daten fristgerecht an Hochschulstart übermitteln. Die Frist dafür endet zum Sommersemester am 15. Januar und zum Wintersemester am 31.

  • Mai für Altabiturienten bzw. am 15.
  • Juli für Neuabiturienten,
  • Als Altabiturienten gelten diejenigen Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.
  • Januar des Jahres der Bewerbung erworben haben.
  • Alle anderen sind Neuabiturienten.
  • Die Fristen sind Ausschlussfristen.
  • Sie laufen an den genannten Tagen um 24:00 Uhr ab.

Fällt der Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nächsten Werktages. Der Datensatz muss tatsächlich spätestens zu diesem Termin bei Hochschulstart eingegangen sein. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Datenspeicherung bei Hochschulstart an.

Was kommt nach der Koordinierungsphase?

Das Informations- und Bewerbungsportal Hinweis: Das vorliegende Thema ist recht komplex. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und nehmen Sie die Informationen möglichst vollständig zur Kenntnis. Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) wird von der Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag staatlich anerkannter Hochschulen durchgeführt.

  • Das Verfahren koordiniert den Bewerbungsprozess für örtlich zulassungsbeschränkte (und vereinzelt auch zulassungsfreie) Studiengänge.
  • Darüber hinaus ist das sogenannte Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie im DoSV integriert.

Viele Studieninteressierte bewerben sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig – und dabei oft auch auf verschiedene Studiengänge. Da die Hochschulen ihre Zulassungsbescheide nicht alle zum gleichen Zeitpunkt versenden, haben Bewerber*innen nur selten einen Überblick über den Status aller laufenden Bewerbungen bzw.

  1. Über die Ergebnisse der verschiedenen Bewerbungen.
  2. Gleichzeitig entsteht beim Umgang mit dieser Strategie der mehrfachen (parallelen) Bewerbung häufig die Situation, dass Bewerber*innen auch mehrere Zulassungsangebote erhalten, von denen sie dann eines annehmen – ohne jedoch gleichzeitig den übrigen Hochschulen mitzuteilen, dass die übermittelten Angebote nicht angenommen werden.

Das ist ein Problem. Grund: Eine Hochschule „reserviert” bis zum Ende der Einschreibefrist einen Studienplatz, für den ein Zulassungsangebot versendet wurde, so dass zum Beginn des Semesters eine stattliche Anzahl an Plätzen unbesetzt bleibt, obwohl sich durchaus auch andere für diese Plätze begeistert hätten.

Diese Situation sorgt dafür, dass die Koordinierung der Studienplatzvergabe komplexer wird und sich der gesamte Zulassungsprozess als solcher verzögert. Als Konsequenz werden ebenso langwierige wie aufwendige Nachrückverfahren notwendig, damit die Reihen der Seminarräume und Vorlesungssäle doch noch mit zuvor leider abgelehnten Interessenten gefüllt werden können.

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Vor diesem Hintergrund kommt nun das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ins Spiel: Hier laufen alle Informationen zum Bewerbungsprozess zusammen, so dass unter anderem (a) Bewerber*innen jederzeit wissen, ob ein Zulassungsangebot vorliegt und welches Zeitfenster für eine entsprechende Reaktion auf dieses Angebot gilt, und (b) Hochschulen sofort darüber informiert werden, wenn ein Zulassungsangebot angenommen wurde und alle anderen von der jeweiligen Person eingereichten Bewerbungen somit hinfällig sind.

Dieses System ist also im Prinzip ein Kommunikationsknotenpunkt, der die Wünsche der Bewerber*innen mit den Kapazitäten der Hochschulen so übereinbringt, dass Studienplätze bundesweit „systematisch verteilt” werden können – und das so zügig, dass komplizierte lokale Nachrückprozesse allerorts überflüssig werden.

Bewerbungsphase Das DoSV läuft in drei Phasen ab. Es beginnt mit der Bewerbungsphase. Möchten Sie sich für ein teilnehmendes bewerben, müssen Sie sich immer im registrieren. Welche Studienangebote an welchen Hochschulen über das DoSV koordiniert werden, können Sie über die Studienangebotssuche im Bewerbungsportal von Hochschulstart herausfinden.

In der Regel werden hier zulassungsbeschränkte Studiengänge abgebildet, aber Hochschulen können auch Studienangebote für zulassungsfreie Studiengänge hinterlegen. Die Studienangebote mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Humanmedizin, Tiermedizin (nur zu einem Wintersemester), Zahnmedizin und Pharmazie) nehmen immer am Verfahren teil.

Nach der Registrierung können Sie sich dann auf bis zu zwölf Studienangebote bewerben, wobei eine Bewerbung für ein bundesweit zulassungsbeschränkten Studienangebot für eine beliebige Zahl an diesbezüglichen Ortswünschen stehen kann. Anschließend sollten Sie Ihre Bewerbungen in eine Reihenfolge bringen (), die Ihren Wünschen entspricht.

Koordinierungsphase Darauf folgt die Koordinierungsphase. Innerhalb der wird durch die Hochschulen ermittelt, ob Sie Zulassungsangebote für Ihre Bewerbungen erhalten können. Dazu erstellen die Hochschulen für jeden Studiengang sogenannte Ranglisten, auf denen alle Bewerber*innen erfasst und schließlich anhand verschiedener Kriterien (z.B.

die Abiturzahl) in eine Reihenfolge gebracht werden. Im Anschluss werden diese an das DoSV übermittelt und dienen dann als Grundlage zur Verteilung der Zulassungsangebote für die jeweilige Hochschule. Hochschulstart erstellt die Ranglisten für die Studiengänge mit bundesweitem NC selbst.

Da die Hochschulen bzw. Hochschulstart ihre Ranglisten zu unterschiedlichen Zeitpunkten fertigstellen und diese dementsprechend auch zu verschiedenen Terminen weiterleiten, erstreckt sich die Koordinierungsphase über mehrere Wochen und wird dabei mithilfe von drei gesteuert. Koordiniertes Nachrücken Anschließend findet die Phase des Koordinierten Nachrückens statt.

Dabei werden die freigebliebenen DoSV-Studienplätze an Bewerber*innen vergeben, die bisher keine Zulassung erhalten konnten. Die noch verbliebenen Plätze werden unter Anwendung einer weiteren (Regel 4) vergeben. Dabei werden die bereits vorliegenden Ranglisten aus der Koordinierungsphase weiter abgearbeitet.

  1. Sollten danach die Ranglisten keine weiteren Mitbewerber*innen führen und dennoch Plätze zur Verfügung stehen, werden diese an Bewerber*innen verlost, die sich während des neu auf die Restplätze beworben haben.
  2. Eine Neubewerbung auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge ist in dieser Phase allerdings nicht möglich.

Am Koordinierten Nachrücken für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge können somit nur Bewerber*innen teilnehmen, die in der Koordinierungsphase für alle abgegebenen, aktiven Bewerbungen eine Ablehnung erhalten haben. Mit Ende des Koordinierten Nachrückens ist die Studienplatzvergabe für alle Bewerber*innen beendet.

Während der gesamten Dauer des Verfahrens können Sie den Stand Ihrer Bewerbungen im DoSV-Portal mitverfolgen und haben so spätestens am Ende der dritten Phase ein eindeutiges Ergebnis zu Ihren Bewerbungen vorliegen. Wie bereits erwähnt, ist das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie in das Dialogorientierte Serviceverfahren integriert.

Wozu das ZV dient, wie es abläuft und über welche Quoten diese Studienplätze vergeben werden, wird nachfolgend beantwortet. Hochschulstart koordiniert im Auftrag der Bundesländer den Bewerbungsprozess für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge.

Dies ist nötig, da es für diese Studiengänge bundesweit stets wesentlich mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt und die Vergabe somit zentral koordiniert werden muss, um flächendeckend Fairness zu gewährleisten. Aktuell fallen deutschlandweit die Studienfächer Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie unter die Regelungen des ZV.

Durch die Integration des ZV in das DoSV werden auch hier Mehrfachzulassungen vermieden, indem Zulassungsmöglichkeiten gemäß den Studienwünschen der Bewerbenden abgeglichen werden. Das Bewerbungsverfahren für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie wird immer über Hochschulstart durchgeführt.

Um sich bewerben zu können, müssen Sie sich zunächst im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Nach der Registrierung werden Sie über das jeweilige Studienangebot zum Portal „AntOn” (= Antrag Online) weitergeleitet. Dort füllen Sie programmgestützt Ihren Bewerbungsantrag aus. Beachten Sie hierbei die unterschiedlichen zu einem Wintersemester.

Bei einem Sommersemester gibt es diese Unterscheidung nicht. Um Ihre Bewerbung zu vervollständigen, müssen Sie im Anschluss den ausgedruckten Antrag sowie dazugehörige (z.B. beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses) per Post an Hochschulstart senden. Sollten Sie sich parallel außerdem auch auf ein DoSV-Studienangebot bewerben, so haben Sie die Möglichkeit, Ihren ZV-Studienwunsch mit den übrigen Bewerbungen in eine Ihren Wünschen entsprechende Reihenfolge zu bringen (Stichwort: ).

  1. Nach dem Bewerbungsschluss beginnt die Vergabe der Studienplätze im Rahmen der Koordinierungsphase.
  2. Zuerst wird eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z.B.
  3. Zweitstudienbewerber*innen, Landärzt*innen etc.) vergeben.
  4. Dann erfolgt die Vergabe der restlichen Studienplätze anhand von drei Hauptquoten: der Abiturbestenquote, der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) und dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).

Alle Bewerber*innen nehmen ohne weiteres Zutun automatisch an allen drei Quoten teil. In der Vorabquote werden bis zu zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze an bestimmte Bewerbergruppen verteilt. Dies sind:,, sowie Bewerber*innen, die sich auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben (z.B.), ihren Beruf in Bereichen des besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben.

Die danach noch verfügbaren Studienplätze werden dann in den drei Hauptquoten vergeben. Allein die Härtefälle werden ein wenig anders berücksichtigt: Auch wenn es sich bei der Härtefallquote rein rechtlich um eine Vorabquote handelt, so werden die entsprechenden Studienplätze zeitlich gesehen jedoch erst nach der Freigabe der Ranglisten für die drei Hauptquoten vergeben.

In dieser Quote kommt ein Punktemodell zum Einsatz, in welchem die Bewerber*innen maximal 100 Punkte erreichen können. Je nach Kriterium werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Wie viele Punkte es für welches Kriterium gibt, legen die Hochschulen im Vorfeld fest.

  • Eine Übersicht über die Auswahlkriterien in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) finden sie,
  • Im Rahmen einer Übergangsregelung wurde angesammelte Wartezeit im Zeitraum Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/2022 (bzw.
  • An bayerischen Universitäten bis einschließlich Wintersemester 2022/2023) innerhalb der ZEQ berücksichtigt.

Ab dem Verfahren zum Sommersemester 2023 spielt die Wartezeit keinerlei Rolle mehr. Die anerkannten Berufsausbildungen, Berufstätigkeiten und Vorbildungen sind in den Anlagen der jeweiligen über die Vergabe von Studienplätzen in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen einheitlich definiert.

  • Allerdings müssen die Hochschulen bezüglich ihrer Kriterien gewisse Regeln einhalten.
  • Dazu gehört, dass mindestens ein schulnotenunabhängiges Eignungskriterium maßgebliches Gewicht besitzen muss.
  • Im Studiengang Humanmedizin sind sogar zwei schulnotenunabhängige Eignungskriterien vorgeschrieben.
  • Außerdem wird die Berücksichtigung eines fachspezifischen Studieneignungstests für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin als verbindliches Kriterium vorgegeben.

Das bedeutet, dass Hochschulen einen solchen Test bei der Bewertung von Bewerbungen berücksichtigten müssen, aber Bewerber*innen ihrerseits nicht verpflichtet sind, einen solchen Test abzulegen. Für Pharmazie gelten abweichende Regelungen: Auch hier gibt es zwar einen entsprechenden Eignungstest (PhaST = Pharmazeutischer Studierfähigkeitstest), aber dieser ist noch nicht verbindlich eingebunden, sondern wird nur lokal berücksichtigt.

Daher ist im Bereich Pharmazie auch die Bedeutung der schulnotenunabhängigen Qualifikation aktuell gering. Wie in der Zusätzlichen Eignungsquote kommt hier ein Punktemodell mit maximal 100 Punkten zum Einsatz. Welche Kriterien die Hochschulen anwenden und wie sie diese gewichten, steht den Hochschulen unter Einhaltung der grundsätzlichen Vorgaben allerdings frei.

Werden die Punkte der Hochschulzugangsberechtigung als Kriterium angewendet, wird ein Prozentrang ermittelt. Der Prozentrang wird aus Ihrer in der Abiturbestenquote ermittelten Positionszahl der Bundesliste errechnet. Anschließend wird mithilfe einer Prozentrangformel der Prozentrang in einen Punktwert umgerechnet.

Ein vorliegender Test wird entsprechend dem Testergebnis mit Punkten bewertet und zu den übrigen Punkten addiert. Die Auswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) finden Sie, Nach Ende der Koordinierungsphase werden noch verfügbare Studienplätze anschließend in der zusätzlichen Phase des vergeben.

Nach dessen Abschluss werden ggf. noch mögliche für den Studiengang Medizin vergeben. Die Ergebnisse Ihrer Bewerbungen werden Ihnen in Ihrem persönlichen Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals angezeigt. : Das Informations- und Bewerbungsportal

Wann kommen die Ergebnisse von hochschulstart?

Wann werden Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheide bei Hochschulstart elektronisch bereit gestellt? Die genannten Bescheide werden in der Regel montags- bzw. donnerstagsnachmittags im Bereich ‘Meine Bescheide’ des DoSV-Bewerbungsportals zur Verfügung gestellt.

Was bedeutet mein Rang?

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Zur Navigation springen Zur Suche springen Rang (französisch für „Reihe, Ordnung”) steht für:

Rang einer Person, ihre Stellung in einem sozialen System, siehe Hierarchie Rang eines Tieres, seine Stellung in der sozialen Hierarchie, siehe Rangordnung (Biologie) Rang, taxonomische Stufe in der biologischen Nomenklatur, siehe Rangstufe (Biologie) Rang (Statistik), Position eines Beobachtungswertes Rang (Informatik), aufsteigende Reihenfolge von Objekten Rang (Sachenrecht), Position, die ein dingliches Recht im Grundbuch hat Dienstrang in Armee, Polizei oder ähnlichen Organisationen, siehe Dienstgrad

mathematisch:

Rang (Mathematik), Begriff aus dem Teilgebiet der linearen Algebra, insbesondere der Rang einer Matrix Rang (Differentialgeometrie), Begriff aus der Riemannschen Geometrie Rang einer freien Gruppe, siehe Freie Gruppe #Rang Rang eines symmetrischen Raumes, siehe Symmetrischer Raum #Rang Rang eines Vektorbündels Rang in der Algebra und der Differentialgeometrie: Stufe eines Tensors Rang einer Lie-Algebra oder der zugehörigen Lie-Gruppe, siehe Cartan-Unteralgebra Rang einer abelschen Gruppe, Maß für ihre Größe

Weiteres:

Rang, Ebene der Zuschauertribüne in Stadien, siehe Stadion #Anzahl der Ränge Rang, erhöhte Tribüne im Theater oder Kino, siehe Empore #Profanarchitektur Rang, Gewinnklasse im Lotto Rang, Größe eines Segelkriegsschiffs, siehe Rangeinteilung der Kriegsschiffe Rang, Gruppe von Gongs beim indigenen Volk der Garo in Nordostindien, siehe Gong #Flachgongs

Orte:

Rang (Doubs), Gemeinde im Département Doubs, Frankreich Rang-du-Fliers, Gemeinde im Département Pas-de-Calais, Frankreich Rang (Gyiba) (让村), Dorf der Nationalitätengemeinde Gyiba im Kreis Cona des Regierungsbezirks Shannan im Autonomen Gebiet Tibet, Volksrepublik China

Rang ist der Familienname folgender Personen:

Adalbert Rang (1928–2019), deutscher Erziehungswissenschaftler Alexandre Rang des Adrets (1784–1859), französischer Zoologe Bernhard Rang (1935–1999), deutscher Philosoph und Hochschullehrer Florens Christian Rang (1864–1924), deutscher protestantischer Theologe, Politiker und Schriftsteller Franz Rang (1831–1893), Oberbürgermeister von Fulda und Mitglied des Reichstags des Norddeutschen Bundes Fritz Rang (1899–nach 1945), deutscher SS-Standartenführer und Kriminaldirektor Justus Rang (1802–1859), deutscher Richter, Verwaltungsbeamter und Parlamentarier Ludwig Rang (1869–1957), deutscher Forstmeister, Mitglied des Provinziallandtages der Provinz Hessen-Nassau Martin Rang (1900–1988), deutscher Pädagoge und Theologe

Siehe auch:

Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Rang enthält Rangordnung (Begriffsklärung) Rangliste (Begriffsklärung) PageRank (in Suchmaschinen)

Wiktionary: Rang – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Wie lange dauert das nachrückverfahren?

Nachrückverfahren In den Nachrückverfahren erhalten lediglich die Bewerberinnen und Bewerber, die nachrücken und einen Studienplatz bekommen, einen Zulassungsbescheid. Es werden keine erneuten Ablehnungsbescheide versendet. Da die Studienplätze im Nachrückverfahren innerhalb einer Woche angenommen werden müssen, ist die regelmäßige (mindestens wöchentliche) Kontrolle des STiNE-Accounts unter „Dokumente” ratsam, damit Sie die Einschreibfristen im Falle einer Zulassung im Nachrückverfahren keinesfalls verpassen.

Sobald feststeht, dass es freie Studienplätz gibt, erfolgt das Nachrückverfahren je Studiengang und die Zulassungsbescheide dazu werden im STiNE-Account veröffentlicht.D.h. Nachfragen vorher können wir auch nicht beantworten und in dem Moment der Erkenntnis über eine Zulassung im Nachrückverfahren wird die zugelassene Person direkt durch den Zulassungsbescheid im STiNE-Account benachrichtigt.

Daher sehen Sie bitte von Nachfragen ab, es gibt keine Zwischenergebnisse zum Nachrückverfahren, zu denen wir Sie informieren könnten. Wir informieren Sie im Falle einer Zulassung umgehend durch den im STiNE-Account veröffentlichten Zulassungsbescheid.

Die Nachrückverfahren enden in der Regel mit Beginn der Vorlesungszeit. Aber auch danach kann es noch zu Nachrückverfahren kommen. Wenn Sie Anfang November bzw. Ende April noch keinen Zulassungsbescheid erhalten haben ist in der Regel nicht mehr mit einem Zulassungsbescheid im regulären Verfahren zu rechnen.

: Nachrückverfahren

Wie nach Bewerbung nachfragen?

Fragen Sie höflich, freundlich und ohne Vorwürfe nach dem Stand der Bewerbung. Üben Sie keinen Druck auf den Recruiter aus. Lassen Sie auch kleinen Unternehmen mindestens ein bis zwei Wochen Zeit für die Bearbeitung. Fragen Sie nicht kurz vor oder nach der Bewerbungsdeadline nach dem Zwischenstand.

Wie schreibt man sich an der Uni ein?

Immatrikulation Immatrikulation – der erste Schritt zu deinem Studium! Was genau ist die Immatrikulation? Wie funktioniert sie? Welche Unterlagen musst du dafür mitbringen? Fragen über Fragen, wir liefern dir hier die wichtigsten Antworten zum Thema Immatrikulation zum Studium! Die Immatrikulation ist die Einschreibung in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule innerhalb der dafür vorgesehenen Immatrikulationsfrist (Zeitfenster, in dem man sich einschreiben kann).

Wenn du nicht an einer Hochschule immatrikuliert bist, kannst du nicht studieren und entsprechend keine als Nachweis bekommen. Ist ein Studiengang (beispielsweise durch den, oder spezielle Aufnahmeprüfungen), musst du dich zuerst bewerben, bevor du dich dann mit einem Zulassungsbescheid einschreiben kannst.

Je nach Studiengang verlangen die Hochschulen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, unter anderem einen gültigen Personalausweis, eine (Abitur etc.), den Nachweis der Krankenversicherung und den Nachweis, dass der gezahlt wurde. Welche Unterlagen du genau benötigst, kannst du in der zentralen Studierendenverwaltung oder dem Immatrikulationsbüro der jeweiligen Hochschule erfragen.

  1. Beachte, dass du nicht an mehreren Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sein kannst.
  2. Wenn du aber Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule belegen willst, kannst du dich dort unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als einschreiben.
  3. Sponsored Dein Studium steht bevor, du musst dich um tausend Dinge kümmern und vor einer Sache graut es dir ganz besonders: dem BAföG-Antrag? Vielleicht fürchtest du dich vor Formularstapeln und Amtsdeutsch, vielleicht hast du auch schon einmal selbst einen Antrag gestellt und möchtest den nächsten umgehen – alles kein Problem! MeinBafög ist deine Plattform für den BAföG-Antrag : Mit dem BAföG-Rechner weißt du in weniger als 2 Minuten, ob du BAföG-Anspruch hast, und erfährst sofort, wie dein möglicher Höchstsatz ausfällt.

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  1. Hört sich gut an? Hier geht es Wie sich Covid-19 auf den Hochschulbereich auswirkt und wie du trotz Ausbreitung des Coronavirus bei deiner Studienplanung einen kühlen Kopf bewahren kannst, erfährst du in unserem Artikel,
  2. Die Immatrikulation erfolgt immer vor Beginn des Studiums an der Hochschule.
  3. Du musst dafür im Studierendensekretariat erscheinen und dich vor Ort einschreiben.

Die Einschreibung muss in der Regel bei allen Hochschulen persönlich erfolgen, es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen du dich auch per Post oder digital immatrikulieren kannst. Je nach Hochschule besteht aber die Möglichkeit, die Immatrikulation über einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte auszuführen.

  • Dabei muss diese Person eine gültige Vollmacht und die Kopie des Personalausweises von dir haben und beim Studierendensekretariat vorlegen.
  • Ausländische Studieninteressenten müssen sich für ihre Immatrikulation an das Akademische Auslandsamt wenden.
  • Jede Universität, FH oder Akademie legt selbst einen Zeitraum fest, in dem die Einschreibung erfolgen muss.

Eine einheitliche Immatrikulationsfrist gibt es nicht, häufig endet die Frist für die Immatrikulation aber für das im Juni/Juli und für das im Januar. Erkundige dich aber in jedem Fall bei deiner Wunschuniversität oder Hochschule, welche Fristen dort für die Immatrikulation gelten.

  • Die Angaben findest du auf der Webseite der Hochschule oder auf Nachfrage im Studierendensekretariat.
  • Es genügt leider nicht, einfach nur bei der Immatrikulation persönlich anwesend zu sein und einen Zettel zu unterschreiben.
  • Es gibt einige Dokumente und Unterlagen, die du mitbringen musst.
  • Manche Unterlagen müssen im Original, andere als Kopie eingereicht und vorgelegt werden.

Achte bei Kopien in jedem Fall darauf, dass sie beglaubigt sind bzw. kümmere dich rechtzeitig um diesen Gang zum Amt. Folgende Unterlagen musst du für die Immatrikulation mitbringen:

Personalausweis oder Reisepass (alternativ ein vergleichbarer Identitätsnachweis)Hochschulzugangsberechtigung (Abi-Zeugnis oder Zeugnis des Fachabiturs)Bescheinigung der Krankenversicherung Bei zulassungsbeschränkten Fächern: Für ausländische Studierende: ggf. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse Bei Wechsel der Hochschule: Nachweis der von der zuletzt besuchten Hochschule Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellung: Nachweis über den bestandenen Ein oder mehrere Passbilder (für den Studierendenausweis)

: Immatrikulation

Was passiert während der Portalsperre?

Screenshot der “Hochschulstart”-Website, Stand: 31.08.2022. FÜR VIELE der betroffenen Studienbewerber ist es eine persönliche Katastrophe, für die Goethe-Universität ist es ein Image-Desaster, und für die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), besser bekannt unter ihrem Markennamen “Hochschulstart”, die größte Bewährungsprobe seit ihrem Neuanfang.

Immerhin hat “Hochschulstart” jetzt reagiert und sich gestern Abend zu einem außergewöhnlichen Schritt entschieden. Ein Hoffnungszeichen? Was ist passiert: Am vergangenen Donnerstag, den 25. August, endete offiziell ein entscheidender Abschnitt in der bundesweiten Vergabe der begehrten und vielfach überzeichneten Medizin-Studienplätze.

Für diese ist “Hochschulstart” zuständig, die Universitäten mit Medizin-Fakultäten melden an die Stiftung ihre Studienplatz-Kapazitäten, diese bringt dann in einem aufwändigen Koordinierungsverfahren Bewerber und Hochschulen zusammen. Die Bewerber können ihre Wunsch-Universitäten angeben (theoretisch sogar alle verfügbaren Standorte) und in eine Wunsch-Rangliste bringen, das “Hochschulstart”-System checkt dann der angegebenen Liste folgend eine Universität nach der anderen, ob deren Zulassungsbedingungen eine Aufnahme des oder der Bewerberin zulassen.

  1. Sobald ein Angebot da ist und dieser es annimmt, bekommt der Studieninteressent eine Zulassung – und wird aus dem Koordinierungsverfahren entfernt.
  2. Weil so alles mit allem zusammenhängt, kann eine fehlerhafte Angabe auf Seiten einer der beteiligten Universitäten das gesamte System aushebeln.
  3. Und genau das ist geschehen: Die in Frankfurt am Main ansässige Goethe-Uni meldete der Stiftung 282 Medizin-Nachrückerplätze mehr, als sie tatsächlich hatte: 251 zu viele in der Humanmedizin, 31 in der Zahnmedizin.
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Zunächst fiel der Fehler keinem auf Zunächst fiel das keinem auf, weder an der Uni noch bei der Stiftung. In der Nacht zu Montag, den 22. August, begann dann die sogenannte Portalsperre. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Studienbewerber nicht mehr auf das zentrale Online-Bewerbungssystem bei “Hochschulstart” zugreifen können.

Auf der Website von “Hochschulstart” heißt es: “In diesem Zeitraum arbeitet unser IT-System auf Hochtouren, um die Bewerbungen zu verarbeiten, weitere Studienplätze zuzuweisen, Ablehnungen zu ermitteln und das Koordinierte Nachrücken vorzubereiten.” Und während das System arbeitete, bekamen Mitarbeiter von “Hochschulstart” am 23.

August einen Verdacht. “Im Zuge einer Systemkontrolle, die wir regulär am vergangenen Dienstagnachmittag durchführten, haben wir die außergewöhnlich hohe Studienplatzkapazität der Goethe-Universität Frankfurt festgestellt”, sagt “Hochschulstart”-Sprecherin Kathrin Stenzel.

  1. Direkt am Mittwochmorgen”, den 24.
  2. August, habe man wegen der Auffälligkeiten die Universität kontaktiert, nachmittags habe der Uni-Kanzler den Fehler gegenüber der Stiftung bestätigt.
  3. Also noch rechtzeitig? Nein, denn das System hatte zu dem Zeitpunkt offenbar längst Tatsachen geschaffen, die zitierte Beschreibung auf der Website scheint also nicht ganz zu stimmen.

Die nicht vorhandenen Studienplätze seien schon “mit dem Einstellen in das System automatisch in Angebote überführt” worden, sagt “Hochschulstart”-Sprecherin Stenzel. Bereits seit Freitag, den 19. August seien, weil die Goethe-Bewerber ja dann nach der System-Logik erfolgreich waren, auch alle ihre anderen Bewerbungen gestrichen und die Plätze an den anderen Unis auch “an andere Bewerbende vergeben” worden.

Übrigens auch dann, wenn es für Bewerber neben der Zusage der Goethe-Universität parallel noch weitere Zusagen von Universitäten weiter unten in der Wunsch-Liste gegeben hatte – auch die sind weg. Tatsächlich, sagt “Hochschulstart”-Sprecherin Stenzel, sei das “technische Koordinierungsverfahren” nämlich schon zu Beginn der Portalsperre direkt am 22.

August abgeschlossen, die Portalsperre diene dann der stiftungsinternen “Systemüberprüfung” bis 24. August – in deren Verlauf dann ja die “Auffälligkeiten” in Frankfurt entdeckt worden seien. Am 25. August, dem Donnerstag, seien dann die Bescheide versandt worden.

  • Auch diejenigen an die nur scheinbar in Frankfurt erfolgreichen Bewerber, wohlgemerkt – obwohl da der Fehler bereits aufgefallen war.
  • Für die Stiftung kommt der Schlamassel zur Unzeit “Hochschulstart”-Sprecherin Stenzel kommt zu dem Ergebnis: “Das Vergabeverfahren und das technische System der SfH haben einwandfrei gearbeitet.” Ein Satz, der seltsam unempathisch klingt angesichts der Folgen für die Bewerber.

Denn die Stiftung muss sich Fragen gefallen lassen: Wie kann es sein, dass eine Systemkontrolle zwar zur Entdeckung des Fehlers führt, diese aber erst stattfindet, nachdem das System bereits Tatsachen geschaffen hat? Wie kann ein Verfahren so konstruiert sein, dass es, wie die Stiftung sagt, einmal abgeschlossen, “rechtlich wie technisch” nicht mehr rückgängig gemacht werden kann – selbst wenn ein massiver Fehler vorliegt? Für “Hochschulstart” kommt der Frankfurter Schlamassel auch deshalb zur Unzeit, weil sich die Stiftung allmählich aus einem scheinbar unendlichen Technik-Chaos herauszuarbeiten schien.

Dank eines Neuanfangs bei der Geschäftsführung und einer überfälligen Neustrukturierung, die Politik und Hochschulen ihr vor einigen Jahren – allerdings erst nach etlichen Jahren des Zauderns – verordnet hatten. Tiefpunkt und Befreiungsschlag war ein öffentlicher Offenbarungseid, den der neu eingerichteten IT-Rat der Stiftung im Herbst 2019 machte: Die 2009 gestartete Software hinter der Online-Studienplatzvergabe DoSV sei nicht mehr zu retten.

Sie entspreche “nicht mehr dem Stand der Technik”. Sie sei “fragil”, “schwer wartbar” und “auf Dauer nicht ökonomisch betreibbar”. Seitdem hat man in der Stiftung fieberhaft an technischen Fortschritten gearbeitet, und vor diesem Hintergrund ist der eigenartig scheinende Satz zu verstehen, Vergabeverfahren und technisches System hätten “einwandfrei” gearbeitet.

Es ist der alte Rechtfertigungsdruck, der da wieder hochkommt. Obwohl sich bei der Stiftung tatsächlich schon einiges getan hat. Was genau ist an der Goethe- Universität schiefgegangen? Zumal man nicht aus dem Blick verlieren sollte, dass der eigentliche, der ursprüngliche Fehler nicht bei der Stiftung, sondern bei der Universität Frankfurt lag.

Das erste offizielle Eingeständnis der Hochschule kam erst am Freitag, den 26. August – zwei Tage nachdem der Kanzler gegenüber der Stiftung den Fehler eingeräumt hatte. Und die diesbezügliche Pressemitteilung liest sich so, als habe man zu diesem Zeitpunkt in der Uni-Chefetage tatsächlich noch geglaubt, mit ein paar bedauernden Worten durchzukommen.

Von einem “Übermittlungsfehler hinsichtlich der Meldung der Anzahl an Nachrückerplätzen” ist darin die Rede. “Die Stiftung hat auf der Grundlage dieser fehlerhaften Meldung das Vergabeverfahren in die Wege geleitet, wodurch eine erheblich über der vorhandenen Kapazität liegende Anzahl von Studienplätzen vergeben wurde.” Der Fehler sei “unmittelbar nach dem Start des Versandes der Zulassungen durch die Stiftung für Hochschulzulassung bemerkt und an die Goethe-Universität zurückgemeldet” worden.

Die Goethe-Universität habe daraufhin einen Krisenstab eingerichtet “und binnen 48 Stunden die Betroffenen, die wegen Überschreitens der vorhandenen Kapazität keinen Studienplatz erhalten können, über die fehlerhafte Zusage per Rücknahmebescheid informiert”.

Wie aber konnte so ein Fehler überhaupt passieren? Laut “Hochschulstart” werden die Mitarbeiter aller Unis, die mit dem Vergabesystem arbeiten, ausführlich geschult, auch gebe es direkt nach Eingabe der Daten eine Rückmeldung des Systems, deren Plausibilität die Uni-Mitarbeiter erneut bestätigen müssten, bevor die Meldung final werde.

Eine weitergehende Erklärung blieb die Goethe-Universität denn zunächst auch schuldig, Kanzler Albrecht Fester sagte: “Die Analyse des Vorgangs läuft, entsprechende Anpassungen der internen Abläufe werden auf der Grundlage des Ergebnisses vorgenommen.” Die Goethe-Universität zeigte sich von dem Vorfall “sehr betroffen”, sie werde “alles in ihrer Macht Stehende” tun, um den Betroffenen unterstützend zur Seite zu stehen, ein Beratungsangebot werde etabliert.

Aber zu welchem Zweck? So, wie die Stiftung sagte, das Verfahren könne technisch nicht rückgängig gemacht werden, betonte die Uni ihrerseits: Leider sei es nicht möglich, Einschreibungen in Medizin und Zahnmedizin “oberhalb der vorhandenen Kapazitäten vorzunehmen, da ein ordnungsgemäßes Studium unter diesen Bedingungen für alle unmöglich wäre.” Und von den anderen Universitäten auf ihrer ehemaligen “Hochschulstart”-Bewerbungsliste, an die sich Betroffene wandten, kam ebenfalls nur ein mitleidiges Abwinken: Die Plätze seien jetzt leider schon weg.

Online-Petition, Anwaltsschreiben und ein Aussetzen des Nachrückerverfahrens Die enttäuschten Studienbewerber haben trotzdem eine Online-Petition gestartet. Bis Mittwochvormittag hatten 22.400 Menschen unterschrieben, in den sozialen Medien gab es Aufregung und Empörung.

  1. Sehr viele Betroffene wollen sich auch gerichtlich wehren, bei der Stiftung gingen bereits zahlreiche Anwaltsschreiben ein – mit der Forderung, das Verfahren zu stoppen, die Vergabe zu korrigieren (wie auch immer) oder die Mandanten zumindest wieder ins Nachrückerverfahren aufzunehmen, das am 28.
  2. August gestartet ist.

Zu denen, die an der Goethe-Universität einen der nicht vorhandenen Studienplätze bekamen und der dafür sogar die Zusage an einer anderen Universität gestrichen wurde, gehört Maja F. Sie heißt in Wirklichkeit anders, möchte aber wegen ihrer prekären Bewerbungslage ihren echten Namen nicht in diesem Artikel lesen.

  1. Auch ihre Eltern haben einen Anwalt beauftragt.
  2. Sie sagt: “Die Stiftung und alle sie tragenden Universitäten sind jetzt in der Verantwortung.
  3. Aus meiner Sicht kann und muss es eine Lösung geben, dass besonders die Fälle, die noch weitere Zusagen an anderen Unis hatten, einen Medizinstudienplatz erhalten.” Einem zentralen Vergabesystem, das “fair und gerecht” im Leitbild stehen habe, dürften solche Fehler nicht unterlaufen, “und für solch simple Fehler wie ‘Übermittlungsfehler’ muss es Sicherheitsmechanismen geben.” Ihren tiefen Wunsch, Ärztin zu werden, habe diese Krise noch einmal bestärkt.

So wächst der Druck auf Goethe-Universität und Stiftung. Und es tut sich etwas. Gestern Abend beschloss der Krisenstab bei “Hochschulstart”, das Koordinierte Nachrückverfahren von Dienstag, 30. August um 24 Uhr, bis Donnerstag, 01. September, 24 Uhr vorübergehend auszusetzen.

  1. Um in dieser Zeit eine gründliche rechtliche wie technische Prüfung der Möglichkeiten vornehmen zu können”, wie Sprecherin Kathrin Stenzel sagt.
  2. Ist die Sache doch nicht so endgültig nicht mehr rückgängig zu machen? So will Stenzel den Schritt nicht verstanden wissen, man wolle den Bewerbern zu diesem Zeitpunkt keine falschen Hoffnungen machen.

Aber: Heute Vormittag um 11.30 Uhr trifft sich das oberste Gremium der Stiftung für Hochschulzulassung, der Stiftungsrat, zu einer außerordentlichen Sitzung. Und auch an der Goethe-Universität ist plötzlich von “möglicherweise neuen Entwicklungen” die Rede.

Was ist ein aktueller Zulassungsbescheid?

Das Informations- und Bewerbungsportal Bestimmte Bescheide werden allerdings grundsätzlich nur von Hochschulstart zur Verfügung gestellt. Nach der Freigabe sind die Bescheide unmittelbar im DoSV-Bewerbungsportal sichtbar und können dort heruntergeladen werden.

  • Sie erhalten außerdem Benachrichtigungen per E-Mail über vorliegende Bescheide zu Ihren Bewerbungen.
  • Ab dem Vergabeverfahren für das Wintersemester 2022/23 werden alle Bescheide durch Hochschulstart ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt.
  • Ein zusätzlicher postalischer Versand ist nicht möglich.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die verschiedenen Bescheid-Arten, die am Ende des Bewerbungsprozesses zum Einsatz kommen können. Wann welche Bescheide durch Hochschulstart versendet werden, können Sie der entnehmen. Bitte beachten Sie außerdem, dass kein Bescheid generiert wird, wenn eine Bewerbung ausscheidet, weil Sie bspw.

Ein anderes Angebot angenommen haben oder ein höher priorisiertes Angebot vorliegt! Ein Zulassungsbescheid ist ein Dokument, welches das Recht vermittelt, sich für den Studiengang an einer Hochschule immatrikulieren zu dürfen. Es kann mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen) verbunden sein. Einen Zulassungsbescheid erhalten Sie, wenn ein Angebot verbindlich angenommen wird.

Die Annahme eines Angebotes kann von Ihnen aktiv in Ihrem Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals erfolgen. Eine automatische Annahme eines Angebotes erfolgt nur, wenn Sie innerhalb der Koordinierungsphase nur eine einzige aktive Bewerbung mit einem Angebot vorliegen haben oder wenn Ihnen am Ende der Koordinierungsphase für eine Ihrer Bewerbungen ein Angebot vorliegt.

  • Nach dem Hauptverfahren besteht zudem die Möglichkeit während des ein Zulassungsbescheid zu erhalten, wenn Sie an diesem teilnehmen und einen Reststudienplatz erhalten.
  • Der Zulassungsbescheid beinhaltet zudem die Einschreibfrist und weitere Anmerkungen und Hinweise der Hochschule, die Ihre Einschreibung betreffen.

Eine besondere Rolle spielen Zulassungsbescheide auch bei den sogenannten Mehrfachstudienangeboten. Besonderheiten der Bescheide für Studiengänge mit bundesweitem NC (ZV) Grundsätzlich werden alle Bescheide für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie ausschließlich in elektronischer Form von Hochschulstart zur Verfügung gestellt.

  1. Dies betrifft auch die Bescheide für die,
  2. Die Bereitstellungstermine der Bescheide der Vorabquoten und der anderen Bescheide entnehmen Sie bitte der,
  3. Neben den Zulassungsbescheiden für vollwertige Studienplätze werden auch Zulassungsbescheide für sogenannte im Studiengang Humanmedizin von Hochschulstart ausgesprochen.

Wenn Sie aufgrund eines staatlich anerkannten Ihre Zulassung zu einem Teilstudienplatz nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit für diese Zulassung eine Rückstellung mitzuteilen. Entsprechende Auswirkungen und Regelungen können Sie der Beschreibung der entnehmen.

  • Sie erhalten einen Rückstellungsbescheid, wenn Sie eine für eine Zulassung bzw.
  • Für ein vorliegendes Angebot beantragen.
  • Beachten Sie bitte, dass Sie mit der beantragten Rückstellung keinen Anspruch auf Einschreibung im laufenden Vergabeverfahren haben; ein Zulassungsbescheid gilt insoweit als widerrufen.

Die betreffende Hochschule wird umgehend über die Rückstellung informiert und das Verfahren ist für Sie beendet. Ihnen wird daraufhin der Bescheid entweder über das DoSV-Bewerbungsportal oder von der betreffenden Hochschule zur Verfügung gestellt. Eine Rückstellung kann von Ihnen nur geltend gemacht werden, sofern Sie einen anerkannten (z.B.

Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr, Wehrdienst, Zivildienst, etc.) leisten und ein Angebot oder eine Zulassung aufgrund des Dienstes nicht wahrnehmen können. Der Rückstellungsbescheid hat somit reservierenden Charakter und verschafft Ihnen die Möglichkeit innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren, die nach Dienstende durchgeführt werden, Ihre zurückgestellte Zulassung bzw.

das zurückgestellte Angebot geltend zu machen. Für Studienplätze, die nur zu einem Wintersemester vergeben werden, besteht der Zulassungsanspruch zu den beiden Wintersemesterverfahren nach Dienstende. Alternativ können Sie auch den Zulassungsbescheid als Rückstellungsbescheid verwenden.

  1. Ein Ablehnungsbescheid wird ausgesprochen, wenn aufgrund der Zulassung besser qualifizierter Mitbewerberinnen und Mitbewerber die Studienplatzkapazitäten erschöpft sind und Ihnen deshalb kein Zulassungsangebot unterbreitet werden kann.
  2. Diese Bescheide werden grundsätzlich von Hochschulstart erstellt und am Ende des Verfahrens bereitgestellt.

Unter den hier genannten Bedingungen erhalten Sie einen oder mehrere Ablehnungsbescheide:

Für alle von Ihnen genannten Studienwünsche erhalten Sie Ablehnungsbescheide, wenn Sie bis zum Abschluss der Koordinierungsphase für keinen Ihrer Studienwünsche ausgewählt werden können.Für alle vorrangig genannten Studienwünsche erhalten Sie Ablehnungsbescheide, wenn Sie bei Abschluss der Koordinierungsphase nur für einen Ihrer nachrangigen Studienwünsche ausgewählt und automatisch zugelassen werden können.

Nehmen Sie selbst aktiv ein Angebot an, erhalten Sie nur für diesen Studienwunsch einen Zulassungsbescheid. Ihre übrigen Studienwünsche scheiden aus dem Verfahren aus, ohne dass dafür Ablehnungsbescheide erteilt werden. Wurden alle Ihre Studienwünsche abgelehnt, bestehen auch nach Abschluss der Koordinierungsphase (Ende des Verfahrens) noch Chancen auf eine Zulassung für das Wunschstudium: Studienplätze, die nach Versand der Zulassungsbescheide unbesetzt bleiben, werden je nach Entscheidung der Hochschule entweder durch hochschuleigene Maßnahmen oder über die Teilnahme am von Hochschulstart vergeben.

Hochschulen, die Plätze für Studiengänge mit bundesweitem NC anbieten, nehmen mit ihren Studienangeboten automatisch am Koordinierten Nachrücken teil. Falls Sie im Koordinierten Nachrücken von Hochschulstart keine Zulassung erhalten konnten, ergeht kein Ablehnungsbescheid. Grundsätzlich werden alle Bescheide für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie ausschließlich in elektronischer Form von Hochschulstart zur Verfügung gestellt.

Dies betrifft auch die Bescheide für die, Die Bereitstellungstermine der Bescheide der Vorabquoten und der anderen Bescheide entnehmen Sie bitte der, : Das Informations- und Bewerbungsportal

Wann werden die Zulassungsbescheide der Uni Köln verschickt?

Alle Termine im Überblick Information für Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das 1. Fachsemester Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in der Übersicht genannten Terminen um voraussichtliche Termine handelt. Termine (i.d.R. Bewerbungsende), die mit *Ausschlussfrist gekennzeichnet sind, sind bindend.

Bewerbungs-/Zulassungs-/Einschreibungsverfahren vorläufige Termine und Fristen Wintersemester 2023/24
Öffnung des Online-Bewerbungsportals für grundständige Studiengänge (Bachelor, 1.Prüfung Rechtswissenschaft) im 1. Fachsemester und im Höheren Fachsemester. 06.06.2023
Bewerbung zum Studium in grundständigen Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC) im ersten Fachsemester (Erst- und Zweitstudium, Erst- und Zweithörer) möglich bis: 15.07.2023 (Ausschlussfrist*). Es wird KEINE Nachreichfrist gewährt.
Bewerbung zum Studium in grundständigen Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung im ersten Fachsemester (Erst- und Zweitstudium ) möglich bis: 31.07.2023 (Ausschlussfrist*). Es wird KEINE Nachreichfrist gewährt.
: Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0 möglich bis: Registrierung bei, Die Koordinierung der Bewerbungen und Erteilung von Zulassungsangeboten für ein Studium 1. Prüfung Rechtwissenschaften und alle 1-Fach Bachelor mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC) im ersten Fachsemester (Erst- und Zweitstudium) erfolgt von hochschustart.de über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). 15.07.2023 (Ausschlussfrist*). Es wird KEINE Nachreichfrist gewährt. Den detaillierten Terminplan für das DoSV finden Sie auf den Seiten von,
Bewerbungen für Staatsprüfung Human- und Zahnmedizin werden ebenfalls über das DoSV (Zentrales Verfahren)koordiniert. Die Registrierung und Bewerbung erfolgt bei, Bewerbungstermine sowie Fristende sind auf den Seiten von hinterlegt.
Ein- / Nachreichungsfrist für Unterlagen zu Sonderanträgen für Orts-NC/ DoSV-Studiengänger im Rahmen der Online-Bewerbung (KLIPS 2.0) möglich bis: 15.07.2023 (Ausschlussfrist*). Es wird KEINE Nachreichfrist gewährt.
Versand der Zulassungsangebote im Hauptverfahren (Studienplatzangebot per E-Mail). Der Zulassungsbescheid wird im KLIPS 2.0 Basis-Account als pdf-Datei hinterlegt. Die Zulassungsangebote für Bewerbungen über KLIPS 2.0 bzw. für Bewerbungen der DoSV-Studiengänge werden ab ca.21. Juli 2023 erteilt.
Frist für die Studienplatzannahme im Hauptverfahren für grundständige Studiengänge: 2-Fach BA und Lehramt BA mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC): sieben Tage ab dem Erhalt des Zulassungsangebotes. Beachten Sie bitte unbedingt die Annahmefrist, die in Ihrem KLIPS 2.0 Bewerber*innen Account hinterlegt ist.
Frist für die Annahme des Zulassungsangebots im Haupverfahren der DoSV-Studiengänge: 1-Fach-BA und 1. Prüfung Rechtswissenschaften, Die Annahme erfolgt ausschließlich im Benutzerkonto von Hochschulstart ( ). Die Übertragung des Status “Annahme” in den KLIPS 2.0 Basis-Account kann mehrere Stunden dauern. Die Annahmefrist richtet sich nach den, Letzte Frist für die aktive Annahme im DoSV-Benutzeraccount: 21.08.2023. Falls vorher ein Zulassungsangebot noch nicht angenommen wurde. Sperrung des DoSV-Portals: 22.08.2023 – 24.08.2023 Wichtig: Vom 22.08.2023 bis zum 24.07.2023 erfolgt ggf. eine automatische Annahme des Zulassungsangebotes durch das DoSV-System.
Immatrikulation (Einschreibung/ Umschreibung) in grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen (ohne Human- und Zahnmedizin) für Studierende, die im Hauptverfahren zugelassen worden sind und ein Zulassungsangebot angenommen haben: für lokale Studiengänge bis zum 07.09.2023 (Ausschlussfrist*) für DoSV-Studiengänge bis zum 07.09.2023 (Ausschlussfrist*)
Immatrikulation (Einschreibung) in Humanmedizin und Zahnmedizin für Studierende, die über hochschulstart.de eine Zulassung im Hauptverfahren erhalten haben. Den Terminplan finden Sie auf, Die Einschreibungsfristen werden Ihnen im Zulassungsbescheid seitens des Hochschulstarts mitgeteilt.
Immatrikulation (Einschreibung/ Fachwechsel / Studiengangwechsel) in zulassungsfreien Studiengängen für das Wintersemester 2023/24 möglich: ab dem 24.07.2023 bis zum 30.09.2023 (Ausschlussfrist*)
Versand der Zulassungsangebote im Nachrückverfahren: ab Mitte September 2023, sofern ein Nachrückverfahren durchgeführt wird.
Frist für die Studienplatzannahme im Nachrückverfahren: vier Tage ab Aussprache des Zulassungsangebotes. Beachten Sie bitte unbedingt die Annahmefrist, die in Ihrem KLIPS 2.0 Bewerber*innen Account hinterlegt ist.
Immatrikulation für Studierende, die im Nachrückverfahren zugelassen worden sind und ein Zulassungsangebot angenommen haben: ab Mitte September 2023, sofern ein Nachrückverfahren durchgeführt wird.
Die Erstellung von Ablehnungsbescheiden erfolgt nach Abschluss aller Verfahren: für lokale Studiengänge (per E-Mail) voraussichtlich Anfang Oktober 2023. für DoSV-Studiengänge : die Ablehnungsbescheide werden ab dem 25.08.2023 im DosV-Benutzeraccount als pdf-Datei hinterlegt.
Bitte beachten Sie: Ein Losverfahren findet nur in den Orts-NC-Studiengängen statt, in denen freie Plätze zur Verfügung stehen. Ende September 2023 findet in den Orts-NC-Studiengängen, in denen noch freie Studienplätze vorhanden sind, ein Losverfahren statt. Weitere Informationen finden Sie,
Bitte beachten Sie: Ein Losverfahren findet in Human-/ Zahnmedizin nur statt, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Dies ist in den letzten Verfahren regelmäßig nicht der Fall gewesen. Die Bewerbung für das Losverfahren für Human- und Zahnmedizin ist frühestens Ende September 2023 möglich, sofern ein Losverfahren durchgeführt wird. Weitere Informationen finden Sie, Nach aktuellem Stand wird wie auch in den letzten Jahren kein Losverfahren durchgeführt. Bitte sehen Sie davon ab, Bewerbungen “auf Verdacht” per E-Mail zu senden.

Ausschlussfrist: Es gilt das Datum des Eingangsstempels (bzw. das Datum der Onlinebewerbung). Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs.3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG NRW).

Was ist eine Annahmeerklärung Uni?

Mit dieser Annahmeerklärung kommt ein Vertrag zwischen dem Studierenden und dem International Office zustande, der rechtlich bindend ist.

Wann kommt die Antwort nach Einstellungstest?

In der Regel erhält der Bewerber innerhalb von drei bis sechs Wochen eine Rückmeldung. Es kann aber auch deutlich schneller gehen – oder länger dauern. In manchen Fällen warten Sie auch vergeblich auf eine Antwort.

Wie laufen Auswahlverfahren ab?

Wie läuft ein Auswahlverfahren ab? – Das Auswahlverfahren erfolgt in mehreren Stufen:

Die Bewerbungsunterlagen werden gesichtet und aufgrund des Anforderungsprofils wird entschieden, wer zum Einstellungstest eingeladen wird.Ein 4-stündiges, schriftliches Testverfahren wird durchgeführt und anschließend entschieden, wer zur nächsten Runde eingeladen wird.Es wird ein Gruppenauswahlverfahren durchgeführt und entschieden, welche Kandidatinnen und Kandidaten in die nächste Runde gehen.Dann findet ein Vorstellungsgespräch statt.Mit den verbliebenen Kandidatinnen und Kandidaten wird dann noch ein abschließendes Gespräch geführt.

Wie lange dauert es bis man eine Rückmeldung bei Bewerbungen?

Dos –

  • Egal ob telefonisch oder per E-Mail: Sei höflich und freundlich. Für Vorwürfe wegen der Wartezeit ist an dieser Stelle kein Platz.
  • Lass den Personalverantwortlichen ausreichend Zeit für die Durchsicht. Bei kleinen Unternehmen solltest du mit zwei Wochen rechnen, bei Konzernen mit bis zu sechs Wochen.
  • Erkundige dich nicht nur danach, wann du eine Rückmeldung erhältst, sondern auch nach den nächsten Schritten im Bewerbungsprozess.
  • Du kannst noch einmal erwähnen, wie sehr du an der Position interessiert bist. Achte allerdings darauf, dass dieser Vorstoß nicht aufdringlich wirkt.

Wie hoch sind die Chancen beim Losverfahren?

Medi-Match Chancen Beurteilung: – Die Chancen auf einen Studienplatz in einer der medizinischen Fakultäten durch Auslosung sind äußerst gering. Einige Universitäten weisen auf ihren Websites sogar ausdrücklich darauf hin, dass sie in den letzten Jahren kaum Plätze verlost haben.

Wie viele Bewerber Losverfahren?

Zum Studienplatz über die Losverfahren von hochschulstart – Darüber hinaus existieren die Clearingverfahren von hochschulstart, Hierbei werden im Anschluss an das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) zur ortsübergreifenden Studienplatzvergabe zwei separate Verlosungen durchgeführt.

Über das hochschulstart.de-Portal kannst du jeweils für maximal zwölf Studienplätze eine Bewerbung einreichen. Deine Teilnahme ist unabhängig davon, ob du schon einen Platz hast – und durch deinen Antrag im Clearingverfahren läufst du auch nicht Gefahr, ihn wieder zu verlieren. Wichtiger Hinweis: Bist du bereits beim DoSV registriert, musst du dich über dein bestehendes Benutzerkonto anmelden.

Zweitaccounts sind nicht erlaubt!

Wann wird das hochschulstart Konto gelöscht?

Das Informations- und Bewerbungsportal Alle Antworten einblenden Alle Antworten ausblenden

Sie können auf die entsprechende Hilfefunktion auf der Anmeldeseite des Bewerbungsportals für das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) zurückgreifen. Das Passwort kann unter Angabe der bei der Registrierung hinterlegten E-Mail-Adresse und des Benutzernamens zurückgesetzt werden. Der Benutzername kann mit Hilfe der Funktion “Benutzername vergessen” unter Angabe von Bewerber-ID und Geburtsdatum erneut angefordert werden. Es besteht unter der Rubrik „Benutzerkonto” die Möglichkeit, das Passwort zu ändern. Bitte beachten Sie, dass neue Passwörter bestimmte Kriterien erfüllen müssen. So muss das neue Passwort aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie aus mindestens einer Zahl und einem Zeichen bestehen. Sie finden Ihre Bewerber-ID (BID) und die Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN) in Ihrem Benutzerkonto im Bereich, Bitte beachten Sie, dass Ihre selbst gewählten Zugangsdaten nur für das Bewerbungsportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) gelten, nicht aber für das Bewerbungsportal AntOn oder für hochschuleigene Bewerbungsportale. Um Ihre Registrierung erfolgreich abzuschließen, wird ein Aktivierungslink benötigt. Dieser wird Ihnen nach Eingabe der Bewerberdaten im Bewerbungsportal per E-Mail zugesandt und muss einmalig innerhalb von 72 Stunden verwendet werden. Sofern Sie Ihren Aktivierungslink nicht innerhalb dieser Frist genutzt haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens, Ihres Geburtsdatums und, soweit vorhanden, Ihrer Bewerber-ID (BID) per E-Mail an den damit dieser erneut einen Aktivierungslink an die in Ihrem Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Ein Benutzerkonto wird gelöscht, wenn eine unzulässige Mehrfachregistrierung vorliegt. Eine Mehrfachregistrierung ist dann gegeben, wenn Sie mehr als ein Benutzerkonto im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) angelegt haben. Sofern es mehr als ein Benutzerkonto mit aktiven Bewerbungen unter Ihrem Namen gibt, werden Sie vor einer Löschung von Hochschulstart per E-Mail kontaktiert. Sie können dann benennen, welches Benutzerkonto aus dem Verfahren ausscheiden soll. Sollten Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht auf die E-Mail reagieren, wird das ältere Benutzerkonto mitsamt seinen Bewerbungen gelöscht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Löschung eines Benutzerkontos auch Bewerbungen, die Sie über uni-assist abgegeben haben, nicht mehr am Verfahren teilnehmen. Prüfen Sie daher bitte, welche Bewerber-ID/BAN-Kombination Ihre uni-assist Bewerbungen betrifft. Es gibt keine gesonderten Regeln für minderjährige Bewerber. Wenn Sie minderjährig sind, können Sie Ihre Antragsformulare selbst unterschreiben. weitere Informationen zu

: Das Informations- und Bewerbungsportal

Wie lange dauert das nachrückverfahren?

Nachrückverfahren In den Nachrückverfahren erhalten lediglich die Bewerberinnen und Bewerber, die nachrücken und einen Studienplatz bekommen, einen Zulassungsbescheid. Es werden keine erneuten Ablehnungsbescheide versendet. Da die Studienplätze im Nachrückverfahren innerhalb einer Woche angenommen werden müssen, ist die regelmäßige (mindestens wöchentliche) Kontrolle des STiNE-Accounts unter „Dokumente” ratsam, damit Sie die Einschreibfristen im Falle einer Zulassung im Nachrückverfahren keinesfalls verpassen.

Sobald feststeht, dass es freie Studienplätz gibt, erfolgt das Nachrückverfahren je Studiengang und die Zulassungsbescheide dazu werden im STiNE-Account veröffentlicht.D.h. Nachfragen vorher können wir auch nicht beantworten und in dem Moment der Erkenntnis über eine Zulassung im Nachrückverfahren wird die zugelassene Person direkt durch den Zulassungsbescheid im STiNE-Account benachrichtigt.

Daher sehen Sie bitte von Nachfragen ab, es gibt keine Zwischenergebnisse zum Nachrückverfahren, zu denen wir Sie informieren könnten. Wir informieren Sie im Falle einer Zulassung umgehend durch den im STiNE-Account veröffentlichten Zulassungsbescheid.

Die Nachrückverfahren enden in der Regel mit Beginn der Vorlesungszeit. Aber auch danach kann es noch zu Nachrückverfahren kommen. Wenn Sie Anfang November bzw. Ende April noch keinen Zulassungsbescheid erhalten haben ist in der Regel nicht mehr mit einem Zulassungsbescheid im regulären Verfahren zu rechnen.

: Nachrückverfahren

Was passiert während der Portalsperre?

Screenshot der “Hochschulstart”-Website, Stand: 31.08.2022. FÜR VIELE der betroffenen Studienbewerber ist es eine persönliche Katastrophe, für die Goethe-Universität ist es ein Image-Desaster, und für die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), besser bekannt unter ihrem Markennamen “Hochschulstart”, die größte Bewährungsprobe seit ihrem Neuanfang.

  • Immerhin hat “Hochschulstart” jetzt reagiert und sich gestern Abend zu einem außergewöhnlichen Schritt entschieden.
  • Ein Hoffnungszeichen? Was ist passiert: Am vergangenen Donnerstag, den 25.
  • August, endete offiziell ein entscheidender Abschnitt in der bundesweiten Vergabe der begehrten und vielfach überzeichneten Medizin-Studienplätze.

Für diese ist “Hochschulstart” zuständig, die Universitäten mit Medizin-Fakultäten melden an die Stiftung ihre Studienplatz-Kapazitäten, diese bringt dann in einem aufwändigen Koordinierungsverfahren Bewerber und Hochschulen zusammen. Die Bewerber können ihre Wunsch-Universitäten angeben (theoretisch sogar alle verfügbaren Standorte) und in eine Wunsch-Rangliste bringen, das “Hochschulstart”-System checkt dann der angegebenen Liste folgend eine Universität nach der anderen, ob deren Zulassungsbedingungen eine Aufnahme des oder der Bewerberin zulassen.

Sobald ein Angebot da ist und dieser es annimmt, bekommt der Studieninteressent eine Zulassung – und wird aus dem Koordinierungsverfahren entfernt. Weil so alles mit allem zusammenhängt, kann eine fehlerhafte Angabe auf Seiten einer der beteiligten Universitäten das gesamte System aushebeln. Und genau das ist geschehen: Die in Frankfurt am Main ansässige Goethe-Uni meldete der Stiftung 282 Medizin-Nachrückerplätze mehr, als sie tatsächlich hatte: 251 zu viele in der Humanmedizin, 31 in der Zahnmedizin.

Zunächst fiel der Fehler keinem auf Zunächst fiel das keinem auf, weder an der Uni noch bei der Stiftung. In der Nacht zu Montag, den 22. August, begann dann die sogenannte Portalsperre. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Studienbewerber nicht mehr auf das zentrale Online-Bewerbungssystem bei “Hochschulstart” zugreifen können.

Auf der Website von “Hochschulstart” heißt es: “In diesem Zeitraum arbeitet unser IT-System auf Hochtouren, um die Bewerbungen zu verarbeiten, weitere Studienplätze zuzuweisen, Ablehnungen zu ermitteln und das Koordinierte Nachrücken vorzubereiten.” Und während das System arbeitete, bekamen Mitarbeiter von “Hochschulstart” am 23.

August einen Verdacht. “Im Zuge einer Systemkontrolle, die wir regulär am vergangenen Dienstagnachmittag durchführten, haben wir die außergewöhnlich hohe Studienplatzkapazität der Goethe-Universität Frankfurt festgestellt”, sagt “Hochschulstart”-Sprecherin Kathrin Stenzel.

Direkt am Mittwochmorgen”, den 24. August, habe man wegen der Auffälligkeiten die Universität kontaktiert, nachmittags habe der Uni-Kanzler den Fehler gegenüber der Stiftung bestätigt. Also noch rechtzeitig? Nein, denn das System hatte zu dem Zeitpunkt offenbar längst Tatsachen geschaffen, die zitierte Beschreibung auf der Website scheint also nicht ganz zu stimmen.

Die nicht vorhandenen Studienplätze seien schon “mit dem Einstellen in das System automatisch in Angebote überführt” worden, sagt “Hochschulstart”-Sprecherin Stenzel. Bereits seit Freitag, den 19. August seien, weil die Goethe-Bewerber ja dann nach der System-Logik erfolgreich waren, auch alle ihre anderen Bewerbungen gestrichen und die Plätze an den anderen Unis auch “an andere Bewerbende vergeben” worden.

  • Übrigens auch dann, wenn es für Bewerber neben der Zusage der Goethe-Universität parallel noch weitere Zusagen von Universitäten weiter unten in der Wunsch-Liste gegeben hatte – auch die sind weg.
  • Tatsächlich, sagt “Hochschulstart”-Sprecherin Stenzel, sei das “technische Koordinierungsverfahren” nämlich schon zu Beginn der Portalsperre direkt am 22.

August abgeschlossen, die Portalsperre diene dann der stiftungsinternen “Systemüberprüfung” bis 24. August – in deren Verlauf dann ja die “Auffälligkeiten” in Frankfurt entdeckt worden seien. Am 25. August, dem Donnerstag, seien dann die Bescheide versandt worden.

  • Auch diejenigen an die nur scheinbar in Frankfurt erfolgreichen Bewerber, wohlgemerkt – obwohl da der Fehler bereits aufgefallen war.
  • Für die Stiftung kommt der Schlamassel zur Unzeit “Hochschulstart”-Sprecherin Stenzel kommt zu dem Ergebnis: “Das Vergabeverfahren und das technische System der SfH haben einwandfrei gearbeitet.” Ein Satz, der seltsam unempathisch klingt angesichts der Folgen für die Bewerber.

Denn die Stiftung muss sich Fragen gefallen lassen: Wie kann es sein, dass eine Systemkontrolle zwar zur Entdeckung des Fehlers führt, diese aber erst stattfindet, nachdem das System bereits Tatsachen geschaffen hat? Wie kann ein Verfahren so konstruiert sein, dass es, wie die Stiftung sagt, einmal abgeschlossen, “rechtlich wie technisch” nicht mehr rückgängig gemacht werden kann – selbst wenn ein massiver Fehler vorliegt? Für “Hochschulstart” kommt der Frankfurter Schlamassel auch deshalb zur Unzeit, weil sich die Stiftung allmählich aus einem scheinbar unendlichen Technik-Chaos herauszuarbeiten schien.

Dank eines Neuanfangs bei der Geschäftsführung und einer überfälligen Neustrukturierung, die Politik und Hochschulen ihr vor einigen Jahren – allerdings erst nach etlichen Jahren des Zauderns – verordnet hatten. Tiefpunkt und Befreiungsschlag war ein öffentlicher Offenbarungseid, den der neu eingerichteten IT-Rat der Stiftung im Herbst 2019 machte: Die 2009 gestartete Software hinter der Online-Studienplatzvergabe DoSV sei nicht mehr zu retten.

Sie entspreche “nicht mehr dem Stand der Technik”. Sie sei “fragil”, “schwer wartbar” und “auf Dauer nicht ökonomisch betreibbar”. Seitdem hat man in der Stiftung fieberhaft an technischen Fortschritten gearbeitet, und vor diesem Hintergrund ist der eigenartig scheinende Satz zu verstehen, Vergabeverfahren und technisches System hätten “einwandfrei” gearbeitet.

  1. Es ist der alte Rechtfertigungsdruck, der da wieder hochkommt.
  2. Obwohl sich bei der Stiftung tatsächlich schon einiges getan hat.
  3. Was genau ist an der Goethe- Universität schiefgegangen? Zumal man nicht aus dem Blick verlieren sollte, dass der eigentliche, der ursprüngliche Fehler nicht bei der Stiftung, sondern bei der Universität Frankfurt lag.

Das erste offizielle Eingeständnis der Hochschule kam erst am Freitag, den 26. August – zwei Tage nachdem der Kanzler gegenüber der Stiftung den Fehler eingeräumt hatte. Und die diesbezügliche Pressemitteilung liest sich so, als habe man zu diesem Zeitpunkt in der Uni-Chefetage tatsächlich noch geglaubt, mit ein paar bedauernden Worten durchzukommen.

  1. Von einem “Übermittlungsfehler hinsichtlich der Meldung der Anzahl an Nachrückerplätzen” ist darin die Rede.
  2. Die Stiftung hat auf der Grundlage dieser fehlerhaften Meldung das Vergabeverfahren in die Wege geleitet, wodurch eine erheblich über der vorhandenen Kapazität liegende Anzahl von Studienplätzen vergeben wurde.” Der Fehler sei “unmittelbar nach dem Start des Versandes der Zulassungen durch die Stiftung für Hochschulzulassung bemerkt und an die Goethe-Universität zurückgemeldet” worden.

Die Goethe-Universität habe daraufhin einen Krisenstab eingerichtet “und binnen 48 Stunden die Betroffenen, die wegen Überschreitens der vorhandenen Kapazität keinen Studienplatz erhalten können, über die fehlerhafte Zusage per Rücknahmebescheid informiert”.

Wie aber konnte so ein Fehler überhaupt passieren? Laut “Hochschulstart” werden die Mitarbeiter aller Unis, die mit dem Vergabesystem arbeiten, ausführlich geschult, auch gebe es direkt nach Eingabe der Daten eine Rückmeldung des Systems, deren Plausibilität die Uni-Mitarbeiter erneut bestätigen müssten, bevor die Meldung final werde.

Eine weitergehende Erklärung blieb die Goethe-Universität denn zunächst auch schuldig, Kanzler Albrecht Fester sagte: “Die Analyse des Vorgangs läuft, entsprechende Anpassungen der internen Abläufe werden auf der Grundlage des Ergebnisses vorgenommen.” Die Goethe-Universität zeigte sich von dem Vorfall “sehr betroffen”, sie werde “alles in ihrer Macht Stehende” tun, um den Betroffenen unterstützend zur Seite zu stehen, ein Beratungsangebot werde etabliert.

Aber zu welchem Zweck? So, wie die Stiftung sagte, das Verfahren könne technisch nicht rückgängig gemacht werden, betonte die Uni ihrerseits: Leider sei es nicht möglich, Einschreibungen in Medizin und Zahnmedizin “oberhalb der vorhandenen Kapazitäten vorzunehmen, da ein ordnungsgemäßes Studium unter diesen Bedingungen für alle unmöglich wäre.” Und von den anderen Universitäten auf ihrer ehemaligen “Hochschulstart”-Bewerbungsliste, an die sich Betroffene wandten, kam ebenfalls nur ein mitleidiges Abwinken: Die Plätze seien jetzt leider schon weg.

Online-Petition, Anwaltsschreiben und ein Aussetzen des Nachrückerverfahrens Die enttäuschten Studienbewerber haben trotzdem eine Online-Petition gestartet. Bis Mittwochvormittag hatten 22.400 Menschen unterschrieben, in den sozialen Medien gab es Aufregung und Empörung.

Sehr viele Betroffene wollen sich auch gerichtlich wehren, bei der Stiftung gingen bereits zahlreiche Anwaltsschreiben ein – mit der Forderung, das Verfahren zu stoppen, die Vergabe zu korrigieren (wie auch immer) oder die Mandanten zumindest wieder ins Nachrückerverfahren aufzunehmen, das am 28. August gestartet ist.

Zu denen, die an der Goethe-Universität einen der nicht vorhandenen Studienplätze bekamen und der dafür sogar die Zusage an einer anderen Universität gestrichen wurde, gehört Maja F. Sie heißt in Wirklichkeit anders, möchte aber wegen ihrer prekären Bewerbungslage ihren echten Namen nicht in diesem Artikel lesen.

  • Auch ihre Eltern haben einen Anwalt beauftragt.
  • Sie sagt: “Die Stiftung und alle sie tragenden Universitäten sind jetzt in der Verantwortung.
  • Aus meiner Sicht kann und muss es eine Lösung geben, dass besonders die Fälle, die noch weitere Zusagen an anderen Unis hatten, einen Medizinstudienplatz erhalten.” Einem zentralen Vergabesystem, das “fair und gerecht” im Leitbild stehen habe, dürften solche Fehler nicht unterlaufen, “und für solch simple Fehler wie ‘Übermittlungsfehler’ muss es Sicherheitsmechanismen geben.” Ihren tiefen Wunsch, Ärztin zu werden, habe diese Krise noch einmal bestärkt.

So wächst der Druck auf Goethe-Universität und Stiftung. Und es tut sich etwas. Gestern Abend beschloss der Krisenstab bei “Hochschulstart”, das Koordinierte Nachrückverfahren von Dienstag, 30. August um 24 Uhr, bis Donnerstag, 01. September, 24 Uhr vorübergehend auszusetzen.

Um in dieser Zeit eine gründliche rechtliche wie technische Prüfung der Möglichkeiten vornehmen zu können”, wie Sprecherin Kathrin Stenzel sagt. Ist die Sache doch nicht so endgültig nicht mehr rückgängig zu machen? So will Stenzel den Schritt nicht verstanden wissen, man wolle den Bewerbern zu diesem Zeitpunkt keine falschen Hoffnungen machen.

Aber: Heute Vormittag um 11.30 Uhr trifft sich das oberste Gremium der Stiftung für Hochschulzulassung, der Stiftungsrat, zu einer außerordentlichen Sitzung. Und auch an der Goethe-Universität ist plötzlich von “möglicherweise neuen Entwicklungen” die Rede.

Was bedeutet Zulassung beschieden?

Eine Zulassung ist durch Nachrücken im Rahmen von DOSV oder eines lokalen Nachrückverfahrens möglich. Zulassung beschieden: Ein Zulassungsbescheid wurde kürzlich verschickt. Dieser Zwischenstatus geht zeitnah in „Exportiert’ über.

Was ist eine manuelle Zulassung?

Die Bezeichnung manuelle Zulassung steht für zulas- sungsfreie Fachsemester.